Was kostet eine Markenanmeldung?

Zuverlässiger Markenschutz wird nicht alleine durch die Nutzung der Marke erreicht, sondern nur durch die entsprechende Markenanmeldung. Durch die Eintragung einer Marke erwerben Sie das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Wir zeigen Ihnen alle Kosten einer Markenanmeldung im Überblick und geben Ratschläge für die praktische Herangehensweise.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Kosten der Markenanmeldung

Kosten einer Markenanmeldung im Überblick

Je nachdem, in welchen Ländern Markenschutz gewünscht ist, werden unterschiedliche Gebühren fällig. Welche Marke geeigneter ist, richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens. Einen kleinen Überblick in Bezug auf deutsche Marken und Unionsmarken haben wir Ihnen bereits zusammengestellt.

Deutsche Marke

Bei bis zu 3 Klassen kostet die Anmeldung 290€ über das DPMA bei elektronischer Anmeldung und 300€ bei Anmeldung in Papierform.

Bei mehr als 3 Klassen kostet die Anmeldung darüber hinaus 100€ je zusätzlicher Klasse.

Zudem gibt es noch gesonderte Gebühren für Kollektiv- oder Gewährleistungsmarken. Für eine beschleunigte Prüfung (Entscheidung binnen 6 Monaten) der Markenanmeldung entstehen 200€ zusätzliche Gebühren.

EU-Marke

Bei einer elektronischen Anmeldung über das EUIPO entstehen für eine Klasse 850€ Gebühren, 50€ für die zweite Klasse und 150€ ab der dritten Klasse für jede weitere Klasse. Die Anmeldung in Papierform kostet 1.000€.

Wichtig ist hier zu beachten, dass der Schutz sich auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bezieht und nicht auf Europa. Diese Unionsmarke ist zwar teurer als eine deutsche Marke, würde man den Markenschutz allerdings in allen Mitgliedsstaaten separat betragen, zahlt man schnell ein Vielfaches der Gebühren. Die Anmeldung kann sich so auch finanziell schnell lohnen.

Internationale Marke

Hier werden zwei verschiedene Gebühren fällig, einmal die internationalen Gebühren der WIPO und die nationalen Gebühren an das DPMA. Die nationalen Gebühren betragen 180€ für die Registrierung.

Die Gebühren der WIPO für die internationale Registrierung sind u.A. von der Anzahl der Klassen und der Länder abhängig, in denen Markenschutz gewünscht ist. Für eine Anmeldung in einer Klasse in China, Japan und den vereinigten Staaten entstehen z.B. insgesamt rund 1.200€ Gebühren. Die WIPO hat dazu einen Gebührenrechner für die internationale Markenanmeldung auf ihrer Webseite.

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Kosten einer Markenverlängerung

Die Markenanmeldung schützt die Marke für eine Dauer von 10 Jahren. Die Schutzdauer kann danach beliebig oft verlängert werden. Diese Kosten sollten Sie bei der Markenanmeldung bereits berücksichtigen. Die Verlängerung erfolgt dann immer für weitere 10 Jahre

Deutsche Marken

Die Verlängerungsgebühren betragen 750€ (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) und zusätzlich 260€ für jede Klasse ab der vierten Klasse.

EU-Marken

Die Verlängerungsgebühren entsprechen hier den Gebühren für die Anmeldung einer Unionsmarke.

Sie bezahlen für eine Klasse 850€, 50€ für die zweite Klasse und 150€ ab der dritten Klasse für jede weitere Klasse bei elektronischer Verlängerung.

Internationale Marken

Die Verlängerungsgebühren der WIPO richten sich nach den Preisen für die internationale Registrierung und können daher ebenfalls mit dem Gebührenrechner berechnet werden.

Rechtzeitige Verlängerung des Markenschutzes

Denken Sie daran, Ihre Marke rechtzeitig zu verlängern! Wenn Sie erst nach Ablauf der 10 Jahre verlängern, zahlen Sie zusätzliche Gebühren. Es gibt nur einen eng begrenzten Zeitraum, in dem die Verlängerung noch nachgeholt werden kann.

Praktische Ratschläge für die Markenanmeldung

Grundsätzlich kann die Markenanmeldung für die vorgestellten Marken komplett online erfolgen. Oft wird Ihnen hier für die elektronische Anmeldung auch ein Rabatt gewährt. Die entsprechenden Ämter stellen auf Ihren Webseiten die benötigten Formulare sowie Ausfüllhinweise zur Verfügung .

Sie sollten insbesondere darauf achten, Ihre Marke in den passenden Waren- und Dienstleistungsklassen anzumelden. Eine falsche Einordnung führt dazu, dass Ihre Marke in dem begehrten Bereich keinen Schutz genießt und überflüssige Klassen verursachen lediglich unnötige Kosten.

Negative Konsequenzen bei verspäteter Zahlung

Die Gebühren für die Markenanmeldung sollten immer zeitnah überwiesen werden, da bei einem zu späten Eingang der Antrag automatisch als zurückgenommen gilt. Die Marke, die Sie anmelden wollten, kann dann auch von Dritten genutzt oder angemeldet werden.

Keine Kostenerstattung bei Zurückweisung der Markenanmeldung

Weist das zuständige Amt die Markenanmeldung zurück, zum Beispiel weil absolute Schutzhindernisse bestehen (Beispiele dafür finden Sie in unserem Artikel über die Unterscheidungskraft von Marken), werden die amtlichen Gebühren nicht erstattet. Es kann sich daher lohnen, die Markenanmeldung spezialisierten Anwält:innen zu übertragen, um das Kostenrisiko zu minimieren. In diesem Fall erhöhen sich die Gesamtkosten um die Anwaltsgebühren.

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