Fotos, Texte, Musik, Software, Designs: Kreative Leistungen sind im Internet mit wenigen Klicks kopiert – und Urheberrechtsverletzungen damit an der Tagesordnung. Als Kanzlei für Urheberrecht mit Sitz in Düsseldorf vertreten wir Rechteinhaber und Abgemahnte bundesweit.
Mit Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Jasper Prigge haben Sie einen Ansprechpartner, der beide Seiten aus zahlreichen Verfahren kennt: die konsequente Durchsetzung von Urheberrechten ebenso wie die Verteidigung gegen Abmahnungen und Klagen.
Sie haben eine Abmahnung erhalten oder Ihr Werk wurde ohne Erlaubnis genutzt? Senden Sie uns Ihre Unterlagen – wir geben Ihnen kurzfristig eine erste Einschätzung.
Ihr Ansprechpartner

Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Das bieten wir Ihnen
Sie investieren in Design, Werbung und Vertrieb? Dann ist es umso ärgerlicher, wenn die Konkurrenz Ihre Leistungen nachahmt. Schützen Sie Ihre Werbemaßnahmen und Produkte vor einer unberechtigten Übernahme. Wir helfen Ihnen dabei: Neben der Anmeldung von Marken und Designs, gehen wir konsequent gegen Urheberrechtsverletzungen vor.
Setzen Sie auf unser Know How: Mit Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge haben Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht an Ihrer Seite. Wir kennen die Fallstricke und setzen Ihre Ansprüche effektiv durch.
Im Falle von Abmahnungen vermeidet eine schnelle und fundierte Einschätzung der Rechtslage hohe Folgekosten. Wir sind für Sie stets ansprechbar und sorgen auch in schwierigen Fällen für effektive Lösungen. Und falls wir mal nicht sofort telefonisch erreichbar sind, warten Sie nicht lange auf einen Rückruf.
So beraten wir
Im Vordergrund steht eine wirtschaftliche Lösung. Wir treiben niemanden in einen sinnlosen Rechtsstreit, sondern legen Ihnen Ihre Handlungsoptionen dar. Denn nur, wenn Sie die Vor- und Nachteile kennen, können Sie richtig entscheiden.
Das sagen unsere Mandanten
Bewertungen werden automatisch über Google eingebunden, wir überprüfen ihre Echtheit nicht.
Urheberrecht im Überblick
- 1. Das Wichtigste in Kürze
- 2. Was schützt das Urheberrecht?
- 3. Urheberrechtsverletzung: Häufige Fälle aus der Praxis
- 4. Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten – was tun?
- 5. Ihre Rechte wurden verletzt: So setzen wir Ihre Ansprüche durch
- 6. KI und Urheberrecht: Neue Fragen, klare Beratung
- 7. Warum Prigge Recht als Kanzlei für Urheberrecht?
- 8. Häufige Fragen zum Urheberrecht (FAQ)
Das Wichtigste in Kürze
- Das Urheberrecht (UrhG) schützt persönliche geistige Schöpfungen automatisch mit ihrer Entstehung, ohne Anmeldung oder ©-Vermerk.
- Wer fremde Fotos, Texte, Musik oder Software ohne Lizenz nutzt, riskiert Abmahnung, Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten.
- Als Rechteinhaber können Sie Verletzungen schnell stoppen – per Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Klage – und eine angemessene Vergütung durchsetzen.
- Als Abgemahnter sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterschreiben: Sie bindet in der Regel lebenslang und ist oft zu weit gefasst. Viele Forderungen sind überhöht, manche Abmahnungen nach § 97a UrhG sogar formal unwirksam.
Was schützt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 UrhG). Anders als Marken oder Designs entsteht der Schutz automatisch mit der Schaffung des Werkes – eine Registrierung ist weder nötig noch möglich. Geschützt sind unter anderem:
- Texte: von Romanen über Blogartikel und Produktbeschreibungen bis zu Werbetexten, sofern sie die nötige Schöpfungshöhe erreichen,
- Fotografien: Lichtbildwerke und einfache Lichtbilder (§ 72 UrhG), also praktisch jedes Foto, auch Schnappschüsse und Produktfotos,
- Musik: Kompositionen, Texte und über Leistungsschutzrechte auch Aufnahmen,
- Filme und Videos: Unabhängig von ihrer Qualität einschließlich YouTube-Clips, Reels und Stories,
- Software und Quellcode: (§ 69a UrhG), auch Open-Source-Code, dessen Lizenzen einzuhalten sind,
- Grafiken, Illustrationen, Pläne und Designs
Der Urheber allein entscheidet, ob und wie sein Werk vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht wird (§§ 15 ff. UrhG). Der Schutz gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG).
In engen Grenzen erlaubt das Gesetz die Nutzung ohne Zustimmung, etwa über das Zitatrecht (§ 51 UrhG), die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) oder Karikatur, Parodie und Pastiche (§ 51a UrhG).
Diese Schranken werden in der Praxis regelmäßig überschätzt: Ein Bildzitat ohne Auseinandersetzung mit dem Werk, fehlende Quellenangabe oder die „private“ Nutzung auf einem gewerblichen Instagram-Account sind keine zulässige Nutzung.
„Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen eine Ersteinschätzung und unterstützen Sie bei der Abwehr von Forderungen.“
Urheberrechtsverletzung: Häufige Fälle aus der Praxis
Die meisten urheberrechtlichen Streitigkeiten entstehen aus wiederkehrenden Konstellationen:
- Bilderklau im Internet
Der Klassiker: Ein Foto wird per Copy & Paste auf einer fremden Website, in einem Onlineshop oder auf Social Media verwendet – ohne Lizenz, oft ohne Urhebernennung. Fotografen steht dann neben Unterlassung ein Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie zu; bei fehlender Namensnennung kommt regelmäßig ein Zuschlag hinzu. - Textübernahmen und Content-Diebstahl
Produkttexte, Ratgeberartikel oder ganze Websites werden kopiert – ein Problem, das sich durch KI-gestützte Content-Erstellung eher verschärft. - Musik in Social Media und Werbung
Die Nutzung von Musik in Reels, Podcasts oder Werbevideos erfordert eine Rechteklärung, die über die Plattform-Bibliotheken hinausgehen kann, besonders bei gewerblichen Accounts. - Software und Open Source
Der Einsatz von Open-Source-Komponenten ohne Beachtung der Lizenzbedingungen (GPL, MIT & Co.) kann Unterlassungs- und Auskunftsansprüche auslösen. - Nachbauten und Übernahmen von Designs und Werbematerial
Wo kein eingetragenes Design besteht, kann neben dem Urheberrecht auch der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz greifen.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten – was tun?
Eine urheberrechtliche Abmahnung fordert Sie typischerweise auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Schadensersatz zu zahlen und die Anwaltskosten der Gegenseite zu erstatten. Die Fristen sind kurz, die Beträge wirken oft einschüchternd. So gehen Sie richtig vor:
- Nicht ignorieren, Fristen notieren
Ohne Reaktion drohen einstweilige Verfügung oder Klage – und damit ein Vielfaches der Kosten. - Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
Die vorformulierte Erklärung ist meist zu weit gefasst und bindet Sie grundsätzlich ein Leben lang. Bei jedem Verstoß – auch einem versehentlichen, etwa durch ein vergessenes Bild im Cache oder auf einem Subdomain-Backup wird eine Vertragsstrafe fällig. Gegebenenfalls ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der richtige Weg. - Forderungen prüfen lassen
Schadensersatzberechnungen nach MFM-Tabelle oder Fantasie-Lizenzgebühren sind häufig überhöht; Gerichte setzen die Beträge regelmäßig deutlich herab. Auch der Gegenstandswert für die Anwaltskosten ist oft zu hoch angesetzt. - Formalien prüfen
Nach § 97a Abs. 2 UrhG muss eine Abmahnung bestimmte Angaben enthalten – etwa die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung und eine Aufschlüsselung der Zahlungsansprüche.
Unwirksame Abmahnung = Kostenerstattung
Abmahnungen können nach § 97a UrhG unwirksam sein. Dies kann dazu führen, dass Urheber:innen keine Kostenerstattung für ihre Anwaltskosten verlangen können. Die Gegenseite kann eventuell sogar beanspruchen, dass ihre Aufwendungen für die Rechtsverteidigung erstattet werden. So kann eine Abmahnung für die abmahnende Seite schon aus formalen Gründen schnell eine teure Angelegenheit werden – und zwar selbst dann, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Ihre Rechte wurden verletzt: So setzen wir Ihre Ansprüche durch
Wenn Ihre Fotos, Texte, Musik oder Software ohne Erlaubnis genutzt werden, stehen Ihnen wirksame Ansprüche zu (§§ 97 ff. UrhG):
- Unterlassung und Beseitigung
Per Abmahnung stoppen wir die Rechtsverletzung meist innerhalb weniger Tage. Gibt die Gegenseite keine ausreichende Unterlassungserklärung ab, erwirken wir eine einstweilige Verfügung. - Schadensersatz
Sie können zwischen drei Berechnungsarten wählen: konkreter Schaden inklusive entgangenen Gewinns, Herausgabe des Verletzergewinns oder die Lizenzanalogie. Bei unterbliebener Urhebernennung kommt z.B. für Fotografen regelmäßig ein Aufschlag von 100 % in Betracht. - Auskunft
Um den Schaden beziffern zu können, setzen wir Auskunftsansprüche über Art und Umfang der Nutzung durch (§ 101 UrhG) – bei Plattformen auch gegenüber Dritten. - Kostenerstattung
Bei berechtigter Abmahnung trägt der Verletzer Ihre Anwaltskosten (§ 97a Abs. 3 UrhG). Für Sie als Rechteinhaber ist die Rechtsdurchsetzung damit in vielen Fällen wirtschaftlich neutral.
Wichtig ist eine saubere Dokumentation und Beweissicherung (Screenshots mit Datum, Archivierung, Nachweis der Urheberschaft) – wir unterstützen Sie dabei von Anfang an und beraten ehrlich, wann sich ein Vorgehen wirtschaftlich lohnt und wann nicht.
Urheberverträge und Lizenzen
Die meisten urheberrechtlichen Konflikte lassen sich durch klare Verträge vermeiden. Wir gestalten und prüfen:
- Lizenz- und Nutzungsrechtsverträge: Welche Rechte werden für welche Medien, Gebiete und Zeiträume eingeräumt? Gerade bei Auftragsarbeiten (Fotografie, Design, Text, Software) ist die genaue Rechteeinräumung entscheidend; im Zweifel verbleiben die Rechte nach der Zweckübertragungslehre beim Urheber.
- Verträge für Kreative und Agenturen: Regelungen für Auftragsabbrüche, Buyouts und Folgevergütungen. Urheber haben Anspruch auf angemessene Vergütung (§§ 32 ff. UrhG) und können unangemessene Verträge auch nachträglich anpassen lassen.
- Rechteklärung im Unternehmen: Von der Marketingabteilung, die Musik auf Instagram nutzen will, bis zur Entwicklungsabteilung, die Open-Source-Software einsetzt.
- AGB und Lizenzmodelle: Für digitale Produkte, Stockmedien und Content-Plattformen.
KI und Urheberrecht: Neue Fragen, klare Beratung
Generative KI wirft urheberrechtliche Fragen auf, die viele Unternehmen und Kreative unmittelbar betreffen:
Dürfen fremde Werke für das Training von KI-Modellen genutzt werden, und wie wirkt der Nutzungsvorbehalt gegen Text- und Data-Mining (§ 44b UrhG)? Sind KI-generierte Bilder und Texte überhaupt geschützt – und wer haftet, wenn ein KI-Output einem bestehenden Werk zu ähnlich ist? Was müssen Unternehmen regeln, wenn Mitarbeiter KI-Tools für Content nutzen?
Wir beraten Rechteinhaber, die ihre Werke vor ungewollter KI-Nutzung schützen wollen, ebenso wie Unternehmen, die KI-Inhalte rechtssicher einsetzen möchten auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.Urheberverträge und Lizenzen: Vorsorge statt Streit
Warum Prigge Recht als Kanzlei für Urheberrecht?
- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Dr. Jasper Prigge, LL.M., trägt den Fachanwaltstitel genau für dieses Rechtsgebiet, erworben durch nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Urheberrecht. - Beide Perspektiven
Wir setzen Rechte von Fotografen, Kreativen und Unternehmen durch und verteidigen Abgemahnte. Diese Doppelperspektive macht unsere Einschätzungen realistisch: Wir wissen, wie die Gegenseite denkt. - Wirtschaftliche Lösungen
Wir treiben niemanden in einen sinnlosen Rechtsstreit. Sie erhalten Ihre Handlungsoptionen mit Vor- und Nachteilen – und entscheiden auf dieser Grundlage selbst. - Schnelligkeit und Erreichbarkeit
Bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen zählt jeder Tag. Wir reagieren kurzfristig, und wenn wir telefonisch einmal nicht erreichbar sind, warten Sie nicht lange auf einen Rückruf. - Düsseldorf und bundesweit
Unser Sitz ist Düsseldorf, wir vertreten Mandanten im gesamten Bundesgebiet – die Zusammenarbeit läuft auf Wunsch vollständig digital.
