Anwalt für Urheberrecht

Fotos, Texte, Musik, Software, Designs: Kreative Leistungen sind im Internet mit wenigen Klicks kopiert – und Urheberrechtsverletzungen damit an der Tagesordnung. Als Kanzlei für Urheberrecht mit Sitz in Düsseldorf vertreten wir Rechteinhaber und Abgemahnte bundesweit.

Mit Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Jasper Prigge haben Sie einen Ansprechpartner, der beide Seiten aus zahlreichen Verfahren kennt: die konsequente Durchsetzung von Urheberrechten ebenso wie die Verteidigung gegen Abmahnungen und Klagen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten oder Ihr Werk wurde ohne Erlaubnis genutzt? Senden Sie uns Ihre Unterlagen – wir geben Ihnen kurzfristig eine erste Einschätzung.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Jasper Prigge, LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Das bieten wir Ihnen

Sie investieren in Design, Werbung und Vertrieb? Dann ist es umso ärgerlicher, wenn die Konkurrenz Ihre Leistungen nachahmt. Schützen Sie Ihre Werbemaßnahmen und Produkte vor einer unberechtigten Übernahme. Wir helfen Ihnen dabei: Neben der Anmeldung von Marken und Designs, gehen wir konsequent gegen Urheberrechtsverletzungen vor.

Setzen Sie auf unser Know How: Mit Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge haben Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht an Ihrer Seite. Wir kennen die Fallstricke und setzen Ihre Ansprüche effektiv durch.

Im Falle von Abmahnungen vermeidet eine schnelle und fundierte Einschätzung der Rechtslage hohe Folgekosten. Wir sind für Sie stets ansprechbar und sorgen auch in schwierigen Fällen für effektive Lösungen. Und falls wir mal nicht sofort telefonisch erreichbar sind, warten Sie nicht lange auf einen Rückruf.

So beraten wir

Im Vordergrund steht eine wirtschaftliche Lösung. Wir treiben niemanden in einen sinnlosen Rechtsstreit, sondern legen Ihnen Ihre Handlungsoptionen dar. Denn nur, wenn Sie die Vor- und Nachteile kennen, können Sie richtig entscheiden.

Das sagen unsere Mandanten

Profilbild von „Ivona Naumann“
Ivona Naumann
vor 1 Jahr
100% Zufriedenheit und Weiterempfehlung
Gut investierte Zeit und Geld. Herr RA Prigge hat mir sehr geholfen beim aktivieren der Werbefunktion meines Facebook Accounts.Vielen Dank für alles!
Profilbild von „Katrin Ehrlich“
Katrin Ehrlich
vor 1 Jahr
Gelungen! Mein Facebookkonto wurde gehackt und gelöscht. Ich kam mit Meta nicht weiter. Nach dem Anschreiben und Hilfestellung von Prigge Recht lief es… Meta antwortete und mein FB Account funktioniert wieder. Danke!
Profilbild von „J“
J
vor 1 Jahr
Sehr freundliche und hilfsbereite Kommunikation, ich bin sehr zufrieden. Falls Bedarf besteht, werde ich die Kanzlei ohne zu zögern beauftragen.
Profilbild von „Jiar R.“
Jiar R.
vor 1 Jahr
Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Prigge Recht. In meinem Fall ging es um die plötzliche Sperrung meines YouTube-Kanals, auf dem über 1.000 Videos veröffentlicht waren. Die Kanzlei hat mich bei rechtlichen und finanziellen Fragen stets kompetent beraten, rechtlich sehr professionell vertreten und letztendlich die Entsperrung erfolgreich durchgesetzt. Besonders hervorheben möchte ich die klare Kommunikation, den strukturierten Ablauf und das Engagement. Ich fühlte mich jederzeit ernst genommen und gut aufgehoben. Vielen Dank an Dr. Prigge und das gesamte Team!
Profilbild von „Florian Switala“
Florian Switala
vor 1 Jahr
Ich kann Herrn Dr. Prigge nur weiterempfehlen. Er hat mir geholfen meinen Instagram-Account wieder zu bekommen und das innerhalb der kürzesten Zeit. Jede Anfrage meinerseits wurde sehr schnell beantwortet. Ich bin sehr glücklich, dass ich meinen Account so schnell wiederbekommen habe.
Profilbild von „Stefanie Schulte“
Stefanie Schulte
vor 1 Jahr
Ich wollte ein Konto anlegen bei Facebook und im Anmeldeprozess wurde ich bereits gesperrt. Dr. Prigge hat mir geholfen und jetzt konnte ich mich anmelden. Ich danke Dr. Prigge herzlich für die schnelle Hilfe und wünsche ihm und seinem freundlichen Team alles Liebe.
Profilbild von „Monika Greve“
Monika Greve
vor 1 Jahr
Ich habe Herrn Prigge wegen einer dingenden Angelegenheit angerufen und die Unterlagen geschickt und habe noch am gleichen Tag eine klare kompetente Auskunft bekommen. Mit Kostenangaben und weiteren HInweisen zum Verfahren. Es ging um Versammlungsrecht. Ich empfehle Herrn Prigge gerne weiter.
Profilbild von „Thomas Grether“
Thomas Grether
vor 1 Jahr
Sehr freundliche und kompetente Kanzlei, absolut empfehlenswert. Von der telefonischen Beratung angefangen, bis zur erfolgreichen Durchsetzung meiner Ansprüche, alles topp. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen
Profilbild von „Tamara Lehmann“
Tamara Lehmann
vor 1 Jahr
Sehr freundlich und kompetent. Haben mir bei einem Rechtsstreit erfolgreich geholfen und mich dahingehend sehr gut beraten. Kann ich mit bestem Gewissen weiter empfehlen!
Jederzeit wieder! Vielen Dank!

Urheberrecht im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urheberrecht (UrhG) schützt persönliche geistige Schöpfungen automatisch mit ihrer Entstehung, ohne Anmeldung oder ©-Vermerk.
  • Wer fremde Fotos, Texte, Musik oder Software ohne Lizenz nutzt, riskiert Abmahnung, Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten.
  • Als Rechteinhaber können Sie Verletzungen schnell stoppen – per Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Klage – und eine angemessene Vergütung durchsetzen.
  • Als Abgemahnter sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterschreiben: Sie bindet in der Regel lebenslang und ist oft zu weit gefasst. Viele Forderungen sind überhöht, manche Abmahnungen nach § 97a UrhG sogar formal unwirksam.

Was schützt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 UrhG). Anders als Marken oder Designs entsteht der Schutz automatisch mit der Schaffung des Werkes – eine Registrierung ist weder nötig noch möglich. Geschützt sind unter anderem:

  • Texte: von Romanen über Blogartikel und Produktbeschreibungen bis zu Werbetexten, sofern sie die nötige Schöpfungshöhe erreichen,
  • Fotografien: Lichtbildwerke und einfache Lichtbilder (§ 72 UrhG), also praktisch jedes Foto, auch Schnappschüsse und Produktfotos,
  • Musik: Kompositionen, Texte und über Leistungsschutzrechte auch Aufnahmen,
  • Filme und Videos: Unabhängig von ihrer Qualität einschließlich YouTube-Clips, Reels und Stories,
  • Software und Quellcode: (§ 69a UrhG), auch Open-Source-Code, dessen Lizenzen einzuhalten sind,
  • Grafiken, Illustrationen, Pläne und Designs

Der Urheber allein entscheidet, ob und wie sein Werk vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht wird (§§ 15 ff. UrhG). Der Schutz gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG).

In engen Grenzen erlaubt das Gesetz die Nutzung ohne Zustimmung, etwa über das Zitatrecht (§ 51 UrhG), die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) oder Karikatur, Parodie und Pastiche (§ 51a UrhG).

Diese Schranken werden in der Praxis regelmäßig überschätzt: Ein Bildzitat ohne Auseinandersetzung mit dem Werk, fehlende Quellenangabe oder die „private“ Nutzung auf einem gewerblichen Instagram-Account sind keine zulässige Nutzung.

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.

„Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen eine Ersteinschätzung und unterstützen Sie bei der Abwehr von Forderungen.“


Rechtsanwalt 

 

Urheberrechtsverletzung: Häufige Fälle aus der Praxis

Die meisten urheberrechtlichen Streitigkeiten entstehen aus wiederkehrenden Konstellationen:

  • Bilderklau im Internet
    Der Klassiker: Ein Foto wird per Copy & Paste auf einer fremden Website, in einem Onlineshop oder auf Social Media verwendet – ohne Lizenz, oft ohne Urhebernennung. Fotografen steht dann neben Unterlassung ein Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie zu; bei fehlender Namensnennung kommt regelmäßig ein Zuschlag hinzu.
  • Textübernahmen und Content-Diebstahl
    Produkttexte, Ratgeberartikel oder ganze Websites werden kopiert – ein Problem, das sich durch KI-gestützte Content-Erstellung eher verschärft.
  • Musik in Social Media und Werbung
    Die Nutzung von Musik in Reels, Podcasts oder Werbevideos erfordert eine Rechteklärung, die über die Plattform-Bibliotheken hinausgehen kann, besonders bei gewerblichen Accounts.
  • Software und Open Source
    Der Einsatz von Open-Source-Komponenten ohne Beachtung der Lizenzbedingungen (GPL, MIT & Co.) kann Unterlassungs- und Auskunftsansprüche auslösen.
  • Nachbauten und Übernahmen von Designs und Werbematerial
    Wo kein eingetragenes Design besteht, kann neben dem Urheberrecht auch der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz greifen.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten – was tun?

Eine urheberrechtliche Abmahnung fordert Sie typischerweise auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Schadensersatz zu zahlen und die Anwaltskosten der Gegenseite zu erstatten. Die Fristen sind kurz, die Beträge wirken oft einschüchternd. So gehen Sie richtig vor:

  1. Nicht ignorieren, Fristen notieren
    Ohne Reaktion drohen einstweilige Verfügung oder Klage – und damit ein Vielfaches der Kosten.
  2. Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
    Die vorformulierte Erklärung ist meist zu weit gefasst und bindet Sie grundsätzlich ein Leben lang. Bei jedem Verstoß – auch einem versehentlichen, etwa durch ein vergessenes Bild im Cache oder auf einem Subdomain-Backup wird eine Vertragsstrafe fällig. Gegebenenfalls ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der richtige Weg.
  3. Forderungen prüfen lassen
    Schadensersatzberechnungen nach MFM-Tabelle oder Fantasie-Lizenzgebühren sind häufig überhöht; Gerichte setzen die Beträge regelmäßig deutlich herab. Auch der Gegenstandswert für die Anwaltskosten ist oft zu hoch angesetzt.
  4. Formalien prüfen
    Nach § 97a Abs. 2 UrhG muss eine Abmahnung bestimmte Angaben enthalten – etwa die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung und eine Aufschlüsselung der Zahlungsansprüche.

Unwirksame Abmahnung = Kostenerstattung

Abmahnungen können nach § 97a UrhG unwirksam sein. Dies kann dazu führen, dass Urheber:innen keine Kostenerstattung für ihre Anwaltskosten verlangen können. Die Gegenseite kann eventuell sogar beanspruchen, dass ihre Aufwendungen für die Rechtsverteidigung erstattet werden. So kann eine Abmahnung für die abmahnende Seite schon aus formalen Gründen schnell eine teure Angelegenheit werden – und zwar selbst dann, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Ihre Rechte wurden verletzt: So setzen wir Ihre Ansprüche durch

Wenn Ihre Fotos, Texte, Musik oder Software ohne Erlaubnis genutzt werden, stehen Ihnen wirksame Ansprüche zu (§§ 97 ff. UrhG):

  • Unterlassung und Beseitigung
    Per Abmahnung stoppen wir die Rechtsverletzung meist innerhalb weniger Tage. Gibt die Gegenseite keine ausreichende Unterlassungserklärung ab, erwirken wir eine einstweilige Verfügung.
  • Schadensersatz
    Sie können zwischen drei Berechnungsarten wählen: konkreter Schaden inklusive entgangenen Gewinns, Herausgabe des Verletzergewinns oder die Lizenzanalogie. Bei unterbliebener Urhebernennung kommt z.B. für Fotografen regelmäßig ein Aufschlag von 100 % in Betracht.
  • Auskunft
    Um den Schaden beziffern zu können, setzen wir Auskunftsansprüche über Art und Umfang der Nutzung durch (§ 101 UrhG) – bei Plattformen auch gegenüber Dritten.
  • Kostenerstattung
    Bei berechtigter Abmahnung trägt der Verletzer Ihre Anwaltskosten (§ 97a Abs. 3 UrhG). Für Sie als Rechteinhaber ist die Rechtsdurchsetzung damit in vielen Fällen wirtschaftlich neutral.

Wichtig ist eine saubere Dokumentation und Beweissicherung (Screenshots mit Datum, Archivierung, Nachweis der Urheberschaft) – wir unterstützen Sie dabei von Anfang an und beraten ehrlich, wann sich ein Vorgehen wirtschaftlich lohnt und wann nicht.

Urheberverträge und Lizenzen

Die meisten urheberrechtlichen Konflikte lassen sich durch klare Verträge vermeiden. Wir gestalten und prüfen:

  • Lizenz- und Nutzungsrechtsverträge: Welche Rechte werden für welche Medien, Gebiete und Zeiträume eingeräumt? Gerade bei Auftragsarbeiten (Fotografie, Design, Text, Software) ist die genaue Rechteeinräumung entscheidend; im Zweifel verbleiben die Rechte nach der Zweckübertragungslehre beim Urheber.
  • Verträge für Kreative und Agenturen: Regelungen für Auftragsabbrüche, Buyouts und Folgevergütungen. Urheber haben Anspruch auf angemessene Vergütung (§§ 32 ff. UrhG) und können unangemessene Verträge auch nachträglich anpassen lassen.
  • Rechteklärung im Unternehmen: Von der Marketingabteilung, die Musik auf Instagram nutzen will, bis zur Entwicklungsabteilung, die Open-Source-Software einsetzt.
  • AGB und Lizenzmodelle: Für digitale Produkte, Stockmedien und Content-Plattformen.

KI und Urheberrecht: Neue Fragen, klare Beratung

Generative KI wirft urheberrechtliche Fragen auf, die viele Unternehmen und Kreative unmittelbar betreffen:

Dürfen fremde Werke für das Training von KI-Modellen genutzt werden, und wie wirkt der Nutzungsvorbehalt gegen Text- und Data-Mining (§ 44b UrhG)? Sind KI-generierte Bilder und Texte überhaupt geschützt – und wer haftet, wenn ein KI-Output einem bestehenden Werk zu ähnlich ist? Was müssen Unternehmen regeln, wenn Mitarbeiter KI-Tools für Content nutzen?

Wir beraten Rechteinhaber, die ihre Werke vor ungewollter KI-Nutzung schützen wollen, ebenso wie Unternehmen, die KI-Inhalte rechtssicher einsetzen möchten auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.Urheberverträge und Lizenzen: Vorsorge statt Streit

Warum Prigge Recht als Kanzlei für Urheberrecht?

  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
    Dr. Jasper Prigge, LL.M., trägt den Fachanwaltstitel genau für dieses Rechtsgebiet, erworben durch nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Urheberrecht.
  • Beide Perspektiven
    Wir setzen Rechte von Fotografen, Kreativen und Unternehmen durch und verteidigen Abgemahnte. Diese Doppelperspektive macht unsere Einschätzungen realistisch: Wir wissen, wie die Gegenseite denkt.
  • Wirtschaftliche Lösungen
    Wir treiben niemanden in einen sinnlosen Rechtsstreit. Sie erhalten Ihre Handlungsoptionen mit Vor- und Nachteilen – und entscheiden auf dieser Grundlage selbst.
  • Schnelligkeit und Erreichbarkeit
    Bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen zählt jeder Tag. Wir reagieren kurzfristig, und wenn wir telefonisch einmal nicht erreichbar sind, warten Sie nicht lange auf einen Rückruf.
  • Düsseldorf und bundesweit
    Unser Sitz ist Düsseldorf, wir vertreten Mandanten im gesamten Bundesgebiet – die Zusammenarbeit läuft auf Wunsch vollständig digital.
Kontakt aufnehmen
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Schreiben Sie uns und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Hier klicken oder Dateien hineinziehen

Bis zu 10 Dateien sind möglich

Symbol Papirflieger
Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns bei Ihnen.

Unerwarteter Fehler

Leider konnte die Nachricht nicht versendet werden. Bitte versuchen Sie es später erneut.

Häufige Fragen zum Urheberrecht (FAQ)

Ab wann ist ein Werk urheberrechtlich geschützt?
Darf ich Bilder aus dem Internet verwenden, wenn ich die Quelle angebe?
Was kostet eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?
Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Wie hoch ist der Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung?
Wie lange kann eine Urheberrechtsverletzung verfolgt werden?
Sind KI-generierte Bilder und Texte urheberrechtlich geschützt?