Pressemitteilungen
BILD muss Falschberichterstattung über Shelby Lynn korrigieren
Ermittlungsverfahren in Vilnius richtet sich nicht gegen Shelby Lynn
OLG Düsseldorf: Ortstermin im Zaun-Streit
Urheberrechts-Senat verhandelt auf dem Worringer Platz
Blog darf Transaktivistin nicht mit pädophilen Kreisen in Verbindung bringen
OLG Köln: Unwahre Tatsachenbehauptung rechtswidrig.
Lindemann unterliegt gegen Lynn
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Lynn zurückgewiesen.
Bayerische Polizei gibt zu: Maßnahmen gegen Journalisten bei IAA rechtswidrig
Klage erfolgreich: Verwaltungsgericht hält Maßnahmen für rechtswidrig.