Kosten der Anmeldung einer Marke in Europa

Sobald Sie sich für die Anmeldung einer europäischen Marke (sog. Unionsmarke) entschieden haben, sollten Sie sich einen Überblick über die Kosten und den Ablauf der Markenanmeldung verschaffen. Eine Hilfe bietet dabei unser heutiger Beitrag.

Kosten der Anmeldung im Überblick

Die Kosten der Anmeldung einer Unionsmarke richten sich nach der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen, für die die Marke angemeldet werden soll. Die Anmeldung erfolgt bei dem Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Bei einer elektronischen Anmeldung über das EUIPO entstehen für eine Klasse 850€ Gebühren, 50€ für die zweite Klasse und 150€ ab der dritten Klasse für jede weitere Klasse. Die Anmeldung in Papierform kostet 1.000€.

Die Kosten für die Anmeldung einer Unionsmarke sind somit höher als die Kosten der Anmeldung einer deutschen Marke. Bedenken Sie aber, dass Sie durch die Anmeldung einer Unionsmarke Markenschutz für alle 27 Länder der europäischen Union erhalten. Der Markenschutz erstreckt sich auch auf zukünftige Mitgliedsstaaten.

Kosten der Verlängerung

Genau wie eine deutsche Marke beträgt die Schutzdauer einer Unionsmarke 10 Jahre. Nach Ablauf von 10 Jahren kann die Schutzdauer für weitere 10 Jahre beliebig oft verlängert werden. Die Verlängerungsgebühren entsprechen hier den Gebühren für die Anmeldung einer Unionsmarke.

Sie bezahlen für eine Klasse 850€, 50€ für die zweite Klasse und 150€ ab der dritten Klasse für jede weitere Klasse bei elektronischer Verlängerung.

Ablauf der Markenanmeldung

Das EUIPO prüft nach Eingang der Anmeldung, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen. Wird ein Fehler erkannt, erfolgt eine Benachrichtigung und die Mängel Ihrer Markenanmeldung können innerhalb von zwei Monaten beseitigt werden. Wenn Ihre Anmeldung zurückgewiesen wird, können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen.

Das Anmeldeverfahren unterscheidet sich hier in einem wichtigen Punkt vom den Anmeldeverfahren einer deutschen Marke, denn nach erfolgter Prüfung beginnt die Widerspruchsfrist. Jetzt können Inhaber:innen älterer Rechte gegen eine Gebühr von 320€ der Eintragung Ihrer Marke widersprechen. Dies passiert in jedem 5. Fall einer Unionsmarkenanmeldung. Durch einen Widerspruch verzögert sich die Eintragung Ihrer Marke. Es sollte daher in jedem Fall eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden, um das Risiko eines Widerspruchs zu vermeiden.

Falls ein Widerspruch erfolgreich war, haben Sie aber immerhin noch die Möglichkeit, die geplante Unionsmarke als nationale Marke eintragen zu lassen, sofern keine Konflikte mit dem nationalen Recht vorliegen.

Erfolgt kein Widerspruch, so wird die Unionsmarke eingetragen und die Entscheidung veröffentlicht.

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Über die Autorin

Rechtsanwältin Jennifer Leopold

Rechtsanwältin Jennifer Leopold berät Unternehmen und Start-Ups in Fragen des Marken- und Wettbewerbsrechts.

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