Sobald Sie den Entschluss gefasst haben, eine Marke anzumelden, stehen Sie sodann vor der wichtigen Frage, ob sie eine deutsche Marke oder eine EU-Marke (sog. Unionsmarke) anmelden wollen. Welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Marken bringen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Deutsche Marke
Die Anmeldung einer deutschen Marke erfolgt über das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA). Sie kann vollständig online erfolgen. Nach Prüfung der absoluten Schutzhindernisse erfolgt eine Eintragung in das Markenregister des DPMA, so dass nun im Bundesgebiet Markenschutz besteht. Es ist dann auch möglich, gegen eine jüngere Unionsmarke vorzugehen, sofern diese Ihrer eigenen Marke verwechselbar ähnlich ist.
Eine nationale Marke ist verglichen mit einer Unionsmarke weniger angreifbar. Mögliche Konflikte mit älteren Marken aus dem gesamten EU-Gebiet sind nicht immer vorhersehbar oder einzuschätzen. Im Vergleich dazu kann eine deutsche Marke dementsprechend weniger oft von Konkurrent:innen angegriffen werden.
Falls der Schutz über die deutschen Grenzen hinaus ausgedehnt werden soll, gibt es die Möglichkeit, auf Basis der eingetragenen deutschen Marke einen Antrag auf internationale Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen. So lässt sich gezielt Markenschutz auch in Nicht-EU-Mitgliedstaaten herstellen. Will man seine Marke zum Beispiel nur im deutschsprachigen Raum schützen lassen, also zusätzlich zu Deutschland noch in Österreich und der Schweiz tätig sein, ist die Anmeldung einer EU-Marke wenig erfolgversprechend, da die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied nicht abgedeckt wäre.
EU-Marke / Unionsmarke
Die Anmeldung einer Unionsmarke erfolgt über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Anders als bei der deutschen Marke beginnt schon vor der Eintragung eine 3-monatige Widerspruchsfrist, in der Markeninhaber aus allem 27 EU-Staaten Widerspruch gegen die angemeldete Unionsmarke einlegen können. Die Eintragung kann so sehr viel länger dauern und die Rechtsschutzmöglichkeiten sind geringer als bei einer deutschen Marke.
Wird eine Markenrechtsverletzung festgestellt, so ist eine Klage zentral vor den Unionsmarkengerichten der Mitgliedsländer möglich.
Der Vorzug der EU-Marke, nämlich der Markenschutz in allen 27 Mitgliedsstaaten der europäischen Union, stellt auch gleichzeitig einen Nachteil dar. Wird die angemeldete Unionsmarke nämlich in nur einem Land für schutzunfähig erklärt, so scheitert daran nicht etwa nur die Eintragung in diesem Land, sondern die Eintragung als Unionsmarke generell.
Bei beiden Marken muss innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung eine ernsthafte Benutzung erfolgen, ansonsten können Dritte nach Ablauf der fünf Jahre die Löschung der Marke durchsetzen.
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Kosten einer Markeneintragung im Vergleich
Je nachdem, ob eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke gewünscht ist, kommen unterschiedliche Gebühren auf Sie zu. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Gebühren zur Markenanmeldung:
Deutsche Marke
Bei bis zu 3 Klassen kostet die Anmeldung 290€ über das DPMA bei elektronischer Anmeldung und 300€ bei Anmeldung in Papierform.
Bei mehr als 3 Klassen kostet die Anmeldung darüber hinaus 100€ je zusätzlicher Klasse.
EU-Marke / Unionsmarke
Bei einer elektronischen Anmeldung über das EUIPO entstehen für eine Klasse 850€ Gebühren, 50€ für die zweite Klasse und 150€ ab der dritten Klasse für jede weitere Klasse. Die Anmeldung in Papierform kostet 1.000€.
Fazit
Die Unionsmarke bietet eine ganze Reihe an Vorteilen. Wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrem Unternehmen auch außerhalb von Deutschland tätig zu werden, sollten Sie die Eintragung einer Unionsmarke ernsthaft in Betracht ziehen. Sie ist auch kostengünstiger und mit geringerem Aufwand verbunden als die Eintragung vieler nationaler Marken. Wenn Sie jedoch schon eindeutig wissen, dass Sie nur national oder in ausgewählten anderen (ggf. außerhalb der EU liegenden) Ländern tätig sein wollen, dürfte die Anmeldung einer deutschen Marke die bessere Wahl sein.
Brauche ich für die Anmeldung einer Marke einen Anwalt?
Grundsätzlich können Sie sowohl eine deutsche Marke als auch eine Unionsmarke selbst anmelden. Was Sie bei einer Markenanmeldung beachten sollten, haben wir Ihnen in einem früheren Beitrag erläutert. Schon aufgrund des Kostenrisikos im Falle einer Zurückweisung der Eintragung kann es sich hier lohnen, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Markenrecht hinzuzuziehen. Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf eine geplante Markenmeldung und führen diese zum Festpreis durch.
Einfache Markenanmeldung: ab 250 € (zzgl. MwSt. und Gebühren)
Eine Unionsmarke melde ich bereits ab 320 € (zzgl. MwSt. und Gebühren) an.
Erweiterte Markenanmeldung: ab 750 € (zzgl. MwSt. und Gebühren)
Für die Unionsmarke gibt es die erweiterte Markenanmeldung bereits ab 950 € (zzgl. MwSt. und Gebühren).
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Über die Autorin
Rechtsanwältin Jennifer Leopold berät Unternehmen und Start-Ups in Fragen des Marken- und Wettbewerbsrechts.