Warum jedes Start-up eine Marke anmelden sollte

Zugegeben, der Titel hätte auch ein bisschen weniger Clickbait vertragen können. Das ändert aber nichts daran, dass gerne bei Start-ups Markenanmeldung oft sehr lange aufgeschoben werden – mit fatalen Folgen.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

In diesem Artikel erfahren Gründer:innen, warum es sich lohnt, möglichst früh eine Marke anzumelden und welche Kosten dafür entstehen können.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Markenanmeldung?

Eine Frage, die sich jedes Start-up stellt: Wann sollte ich meine Marke anmelden? Die einfache Antwort: So schnell wie möglich!

Natürlich ist man in der Anfangsphase oft erschlagen von den Kosten, die mit der Gründung einhergehen und eine zusätzliche Ausgabe für eine Markenanmeldung wird dann schnell mit dem Gedanken „Machen wir, sobald der Laden läuft“ nach hinten geschoben.

Aber im Markenrecht gilt der Grundsatz: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ist die gewünschte Marke bereits von jemand anderem eingetragen, habt ihr in den meisten Fällen Pech gehabt. Insofern lohnt eine frühzeitige Markenanmeldung.

Warum es sich lohnt, eine Marke anzumelden

„Es kann nur einen geben“ – im Markenrecht ist das tatsächlich so. Niemand wird gerne kopiert und das Markenrecht schützt euch davor, dass andere Unternehmen mit eurem guten Ruf Werbung für ihre eigenen Produkte machen oder euch einen besonders kreativen Namen abspenstig machen.

Eine eingetragene Marke berechtigt euch, als Einzige die geschützte Marke für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungen zu benutzen. Ihr könnt anderen Unternehmen verbieten, eure Marke zu nutzen und diesen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.

Die Vorteile einer Markenanmeldung auf einen Blick

  1. Namensschutz in Deutschland, Europa oder weltweit

    Einmal eingetragen, verschafft euch die Marke ein exklusives Nutzungsrecht. Ohne eure Zustimmung können Dritte die Marke nicht für sich nutzen.

  2. Qualität hat einen Namen

    Kund:innen verbinden mit einer Marke oft eine bestimmte, besonders positive Qualitätserwartung, egal ob es um Waren oder Dienstleistungen geht.

  3. Weniger Stress bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

    Wer eine Marke besitzt, kann sich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf die Eintragung im Register berufen und muss nicht umständlich Beweise über die Nutzung zusammensuchen.

  4. Geringere Gefahr von Abmahnungen und Zwangs-Rebranding

    Durch eine Markenrecherche vor der Anmeldung könnt ihr das Risiko für berechtigte Abmahnungen drastisch reduzieren.

Markenanmeldung auch für Solo-Selbstständige?

Wir bekommen häufig die Frage, ob es sich auch für Solo-Selbstständige oder sehr kleine Unternehmen lohnt, eine Marke anzumelden.

Nur lokal tätig? Markenanmeldung wahrscheinlich nicht nötig

Für den Fall, dass ihr nur ein Ladengeschäft (zum Beispiel einen Imbiss oder eine Nähstube) ohne Online-Shop eröffnen wollt, ist eine Markenanmeldung in der Tat meistens überflüssig. In eurer direkten Nachbarschaft ist der Name eures Geschäfts über den Schutz für Unternehmenskennzeichen automatisch geschützt.

Ihr solltet euch nur überlegen, ob ihr euch, wenn alles erfolgreich läuft, eine Expansion vorstellen könntet. Bei mehreren Geschäften in verschiedenen Städten oder einem Online-Shop mit deutschlandweiter Lieferung seid ihr mit eurem Namen nämlich nicht mehr ausreichend von Nachahmern geschützt.

Namen für Produkte schützen lassen? Nur über das Markenrecht!

Wenn es darum geht, einen perfekten Produktnamen schützen zu lassen, seid ihr mit einer Marke besser aufgehoben. Unternehmenskennzeichen können zwar unter bestimmten (in der Praxis eher selten vorliegenden) Umständen auch Logos, Werbesprüche oder Unternehmensfarben sein, Bezeichnungen eines einzelnen Produktes fallen aber nicht darunter.

Das heißt, sobald ihr nicht den Namen des Unternehmens, sondern den Namen eines bestimmten Produkts (z.B. eine Sonnencreme) oder einer Dienstleistung (z.B. Coaching für Führungskräfte) schützen lassen wollt, benötigt ihr eine Marke.

Deutsche Marke


Bei bis zu 3 Klassen kostet die Anmeldung 290 € über das DPMA bei elektronischer Anmeldung und 300 € bei Anmeldung in Papierform.

Bei mehr als 3 Klassen kostet die Anmeldung darüber hinaus 100 € je zusätzlicher Klasse.

Zudem gibt es noch gesonderte Gebühren für Kollektiv- oder Gewährleistungsmarken. Für eine beschleunigte Prüfung (Entscheidung binnen 6 Monaten) der Markenanmeldung entstehen 200 € zusätzliche Gebühren.

Unionsmarke / EU-Marke


Bei einer elektronischen Anmeldung über das EUIPO entstehen für eine Klasse 850 € Gebühren, 50 € für die zweite Klasse und 150 € ab der dritten Klasse für jede weitere Klasse.

Wichtig ist hier zu beachten, dass der Schutz sich auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bezieht und nicht auf Europa. Diese Unionsmarke ist zwar teurer als eine deutsche Marke, würde man den Markenschutz allerdings in allen Mitgliedsstaaten separat betragen, zahlt man schnell ein Vielfaches der Gebühren. Die Anmeldung kann sich so auch finanziell schnell lohnen.

Internationale Marke


Hier werden zwei verschiedene Gebühren fällig, einmal die internationalen Gebühren der WIPO und die nationalen Gebühren an das DPMA. Die nationalen Gebühren betragen 180 € für die Registrierung.

Die Gebühren der WIPO für die internationale Registrierung sind u.A. von der Anzahl der Klassen und der Länder abhängig, in denen Markenschutz gewünscht ist. Für eine Anmeldung in einer Klasse in China, Japan und den Vereinigten Staaten entstehen z.B. insgesamt rund 1.200 € Gebühren. Die WIPO hat dazu einen Gebührenrechner für die internationale Markenanmeldung auf ihrer Webseite.

Bis zu 75 % der Kosten zurückbekommen!

Dank des KMU-Fonds könnt ihr euch den Großteil der Kosten für eine Markenanmeldung erstatten lassen. Wichtig ist, dass ihr die Förderung beantragt, bevor ihr die Marke anmeldet. Ihr bekommt dann nach erfolgter Prüfung einen Voucher. Mit diesem könnt ihr, wenn die Anmeldung erfolgt ist, eine Erstattung der Gebühren beantragen.

Diese Aktion läuft nicht durchgehend und die finanziellen Mittel sind begrenzt, sodass ihr den Antrag dann auch schnellstmöglich im Aktionszeitraum stellen solltet, wenn ihr die Markenanmeldung absehen könnt. Diese muss dann aber auch innerhalb eines festgelegten Zeitraumes nach Erhalt des Vouchers erfolgen.

Die Erstattung ist für deutsche sowie für Unionsmarken möglich. Bei der Beantragung des Vouchers helfen wir euch gerne.

Mehr Sicherheit dank anwaltlicher Risikoprüfung und Markenrecherche

Ein weiterer enormer Vorteil bei der anwaltlichen Markenanmeldung ist die Risikoprüfung und die Markenrecherche. Mit einer gründlichen Markenrecherche könnt ihr das Risiko von berechtigten Abmahnungen anderer Markeninhaber:innen verringern. Nichts ist ärgerlicher, als nach mehreren Monaten oder sogar Jahren und vielen Investitionen in das Unternehmen festzustellen, dass der gewählte Name bereits geschützt ist. Ein aufwändiges und kostenintensives Rebranding sind fast immer die Folge, dazu kommen oft noch Gerichts- und Anwaltskosten.

Wir unterstützen euch gerne bei der Anmeldung eurer Marke und beraten euch zu allen Themen rund um die Markenanmeldung. Dabei könnt ihr von unseren Sonderkonditionen für Start-ups profitieren!

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