Markenrecherche: So prüfen Sie Ihren Markennamen!

Egal, ob Sie sich dazu entschieden haben, eine Marke anzumelden, oder mit dem Namen Ihres neuen Unternehmens an die Öffentlichkeit zu gehen, eine Markenrecherche sollte der nächste Schritt sein.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sinn und Zweck einer Markenrecherche ist es, bereits eingetragene Marken zu finden, die der Marke ähneln, die Sie anmelden wollen. Sie sollten aber auch unbedingt nach Unternehmen suchen, die einen ähnlichen oder sogar denselben Namen tragen wie den, den Sie für Ihr Unternehmen ausgesucht oder für diesen Namen sogar eine Marke angemeldet haben.

Warum eine Markenrecherche?

Vielleicht haben Sie bei der Vorbereitung auf Ihre Markenanmeldung schon einmal von der Markenrecherche oder der Ähnlichkeitsrecherche gehört und fragen sich nun, warum eine solche Recherche überhaupt sinnvoll ist.

Kollisionspotenzial – Millionen eingetragene Marken

Im Jahr 2020 wurden 89.438 Anträge zur Markenanmeldung beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) gestellt. Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) waren es sogar 176.961. Zwar wird nicht jede Marke, die angemeldet wird, auch eingetragen (beim DPMA wurden 12.000 Anmeldungen zurückgenommen und 6.000 vom Amt zurückgewiesen), aber anhand der Zahlen bekommen Sie schon ein gutes Gefühl dafür, wie viele angemeldete Marken es in alleine in Deutschland und der Europäischen Union gibt.

Abmahnung, Widerspruch – am Ende ist die Marke weg

Wenn unter diesen bereits eingetragenen Marken eine ist, die Ihrer Marke zum Verwechseln ähnelt, riskieren Sie eine Abmahnung und/oder einen Widerspruch vor dem DPMA. Beide Verfahren können zur Folge haben, dass Ihre Marke nicht eingetragen wird oder Sie die Anmeldung aus rechtlichen oder finanziellen Gründen zurücknehmen müssen.

Verbrannte Investitionen

Das Geld, das Sie bis zu diesem Punkt in den Aufbau und die Stärkung Ihrer Marke ausgegeben haben, von den Notarkosten bis zur Markenanmeldung und Marketing, ist dann verloren. Sie haben in etwas investiert, das nun nicht mehr existiert und müssen Ihren Unternehmensauftritt neu ausrichten. Die Kosten für eine Abmahnung betragen aufgrund der hohen Streitwerte im Markenrecht grundsätzlich mehrere Tausend Euro.

Wann sollte die Markenrecherche erfolgen?

Im Idealfall erfolgt die Markenrecherche schon bevor Sie mit Ihrem Unternehmen an den Start gehen, sprich den Namen publik machen. Wenn Sie nämlich schon wirtschaftlich tätig sind, also Waren- oder Dienstleistungen anbieten oder Werbung schalten, kann die Gegenseite neben dem Unterlassungsanspruch (das bedeutet letztlich, dass Sie den Namen so nicht mehr nutzen dürfen) auch Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Im schlimmsten Fall müssen Sie die unter diesem Namen erzielten Gewinne an die Gegenseite zahlen.

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„Eine professionelle Markenrecherche kann hohe Folgekosten sparen. Bei der Eintragung Ihrer Wunschmarke begleiten wir Sie mit unserem Know-how.“


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Verwechslungsgefahr – Wann ist sie gegeben?

Es ist nicht notwendig, dass Ihre Marke oder Ihr Unternehmen genauso heißt, wie bereits eingetragene Marken oder bereits am Markt tätige Unternehmen. Der § 15 Markengesetz kennt verschiedene Konstellationen, in denen eine Markenrechtsverletzung vorliegt und Sie Gefahr laufen, abgemahnt zu werden.

Das Markenrecht erlaubt es nicht nur, aus bei den Markenämtern eingetragenen Marken gegen Verletzer vorzugehen, sondern auch aus sogenannten Unternehmenskennzeichen und Geschäftsabzeichen. Daher darf Ihr Unternehmen grundsätzlich weder so heißen wie eine eingetragene Marke, noch wie ein bereits bestehendes Unternehmen.

Eingriff in den Identitätsbereich


Ein Zeichen ist identisch, wenn es ohne Änderung oder Hinzufügung alle Elemente der geschützten Marke wieder-
gibt oder allenfalls Unterschiede aufweist, die so geringfügig sind, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können (EuGH, GRUR 2003, 422 Tz. 54 – Arthur/Arthur und Félicie).

Beispiel: Der offensichtlichste Fall – Eine Marke oder ein Unternehmen Adidas zu nennen und Sportprodukte anzubieten, kann keine gute Entscheidung sein. Die Abmahnung ist Ihnen sicher.

Eingriff in den Ähnlichkeitsbereich


Hier geht es um die Gefahr, dass ein benutztes Zeichen der geschützten Marke ähnelt und daher die Gefahr der Verwechslung zwischen dem Zeichen und der Marke besteht.

Dabei wird zwischen der unmittelbaren Verwechslungsgefahr, der mittelbaren Verwechslungsgefahr und der Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne unterschieden (zu den Details siehe unten).

Besonderer Bekanntheitsschutz


Bekannte Marken sind vom Markenrecht besonders geschützt. Benutzen Sie die Marken oder ähnliche Zeichen in unlauterer Weise, um vom guten Ruf der Marke zu profitieren (Rufausbeutung), die Unterscheidungskraft auszunutzen (Aufmerksamkeitsausbeutung) oder die Wertschätzung der Marke zu beeinträchtigen (Rufschädigung) oder die Unterscheidungskraft zu beeinträchtigen (Verwässerung), stellt dies eine Markenrechtsverletzung dar.

Beispiel: Nutzung der Bezeichnung „Privater TÜV“ und „Erster privater TÜV“ sowie Anbieten von „TÜV-Dienstleistungen“ – BGH, Urteil vom 17.08.2011 – I ZR 108/09.

Wann ist ein Zeichen der geschützten Marke ähnlich?

Die Frage, wann eine Verwechslungsgefahr vorliegt, ist in der Praxis oft nicht einfach zu beantworten, weil hier Wertungen eine große Rolle spielen. Wie „nah“ zwei Markendarstellungen einander sind, ist daher vielfach ein Streitpunkt im Gerichtsverfahren. Hier zahlt sich eine überzeugende Argumentation aus.

Zu unterscheiden sind drei Formen der Verwechslungsgefahr:

Unmittelbare Verwechslungsgefahr

Hier müssen Sie auf die Ähnlichkeit der Zeichen in Bezug auf Schriftbild, Klang und Sinngehalt, die Branchennähe und die Kennzeichnungskraft achten

Beispiel: Um bei unserem Beispiel zu bleiben, auch die Marke Abibas zu nennen und Sportprodukte anzubieten oder unter der Marke Adidas Sportveranstaltungen durchzuführen, dürfte zu einer Abmahnung führen. Auch unter der Marke Abibas Sportveranstaltungen durchzuführen, dürfte eine schlechte Idee sein, wenn Sie keine Abmahnung riskieren wollen.

Mittelbare Verwechslungsgefahr

In diesem Fall kann man die Zeichen zwar auseinanderhalten, ordnet sie aber fehlerhaft demselben Unternehmen zu

Beispiel: Halsschmerzmittel „neoangin N“ und „Mucoangin“ – OLG Köln, Urteil vom 17.12.2004 – 6 U 171/04

Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne

Hier werden die Zeichen zwar als unterschiedlich erkannt, es werden aber bestimmte rechtliche, organisatorische oder wirtschaftliche Zusammenhänge vermutet, die tatsächlich nicht bestehe

Beispiel: „Mustang“ und „Sixty Seven by Mustang Inter Sl Spain“ – BGH, Urteil 22. Juli 2004, Az. I ZR 204/01

Wann ist eine professionelle Markenrecherche nötig?

Sofern Sie sich nicht einen wirklich einzigartigen Namen ausgedacht haben oder lediglich Ihren eigenen Namen – sofern es sich nicht um einen „Allerweltsnamen“ handelt – nutzen wollen, ist eine professionelle Markenrecherche eigentlich immer sinnvoll. Natürlich können Sie selbst bereits im Rahmen Ihrer Markenrecherche die größten Abmahnrisiken herausfiltern. Wenn es schon eine eingetragene Marke mit exakt denselben Zeichen gibt und identische oder ähnliche Waren- und Dienstleistungen eingetragen sind, ist eine Anmeldung eher wenig erfolgversprechend.

Oftmals liegt die Schwierigkeit aber darin, festzustellen, ob sich Zeichen oder Waren- und Dienstleistungen tatsächlich ähnlich sind. Das Markenrecht ist von zahlreichen Einzelfallentscheidungen geprägt und unterliegt einem stetigen Wandel.

Welche Quellen kann ich bei der Recherche nutzen?

Für Ihre Markenrecherche gibt es eine Vielzahl von verlässlichen Quellen und natürlich auch kostenpflichtige Datenbanken, die Sie nutzen können.

  • Datenbanken der Markenämter
    Sowohl das DPMA, als auch das EUIPO und die WIPO betreiben eigene Datenbanken, in denen Sie nach Marken suchen können.
  • Handelsregister
    Nicht jedes Unternehmen hat eine Marke angemeldet – ob es bereits Unternehmen gibt, die den von Ihnen begehrten Namen tragen, können Sie durch einen Blick in das Handelsregister herausfinden.
  • Internetsuche
    Es empfiehlt sich immer, auch das Web und die sozialen Netzwerke nach Unternehmen abzusuchen, die das Zeichen bereits verwenden. Für Kleinunternehmer gibt es keine Pflicht, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, sodass Ihnen manche Unternehmen sonst bei der Suche entgehen würden.
  • Professionelle Datenbanken
    Inzwischen gibt es mehrere Anbieter von kostenpflichtigen Markenrecherchedatenbanken. Die Qualität der Ergebnisse kann hier stark schwanken und oftmals wird nicht deutlich, ob in den Prozess überhaupt ein Anwalt / eine Anwältin involviert ist. Informieren Sie sich daher am besten vorher genau über die angebotenen Leistungen sowie Kosten und Risiken.
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Bei der Anmeldung einer Marke sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des richtigen Markennamens sowie der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Auf Wunsch führen wir eine professionelle Markenrecherche durch, um Risiken zu minimieren.

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Wie gehe ich bei der Markenrecherche vor?

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, eine Markenrecherche durchzuführen und sich mit den wichtigsten Datenbanken vertraut gemacht haben, kann es losgehen:

Schritt 1: Eigenen Namen festlegen

Zuerst müssen Sie sich überlegen, wie Ihr Unternehmen oder Ihre Marke ganz konkret heißen soll. Es macht einen Unterschied, ob Sie „Max Meier Bodenreinigung“ oder „Bodenreinigung Grüner Eisbär by Max Meier“ als Marke anmelden wollen. Sie sollten daher vor Beginn der Recherche genau festlegen, welche Zeichen Sie bei der Recherche vergleichen müssen.

Schritt 2: In welchen Ländern soll die Marke angemeldet werden?

Um zu bestimmen, in welchen Ländern kollidierende Recht bestehen, müssen Sie sich überlegen, wo Sie mit Ihrer Marke / Ihrem Unternehmen tätig sein wollen. Selbst wenn Sie nur Waren innerhalb Deutschlands verkaufen, sollten Sie die Suchfunktion des EUIPO nutzen. Unionsmarken garantieren nämlich Schutz in allen Mitgliedsstaaten, also auch in Deutschland. Es ist daher möglich, aus einer Unionsmarke gegen die Anmeldung einer deutschen Marke vorzugehen.

Schritt 3: Identische Marken / Unternehmen suchen

Um offensichtliche Markenverletzungen von Anfang an zu vermeiden, sollten Sie zunächst schauen, ob das Zeichen schon in der Form angemeldet ist, wie Sie es anmelden wollen. Dazu sollten Sie alle oben aufgelisteten Recherchemöglichkeiten nutzen.

Schritt 4: Bei ähnlichen Zeichen auf Waren- und Dienstleistungen achten

Nun wird es etwas komplizierter – Sie müssen nach ähnlichen Zeichen suchen. Hierbei sollten Sie unbedingt die Zeichen genauer prüfen, die dieselben Waren- und Dienstleistungsklassen angemeldet haben wie Sie oder bei denen sich Waren- und Dienstleistungsklassen ähneln.

Schritt 5: Bekannte Marken ausschließen

Haben Sie bei Ihrer Recherche keine identischen oder ähnlichen Zeichen mit identischen / ähnlichen Waren- und Dienstleistungen gefunden, sollten Sie ausschließen, dass es bekannte Marken gibt, die man mit Ihrer Marke verwechseln könnte.

Checkliste: Worauf muss ich bei der Markenrecherche achten?

  1. Gründlich recherchieren

    Nutzen Sie alle Tools, die Ihnen zur Verfügung stehen und schauen Sie auch auf Plattformen wie zum Beispiel Instagram oder YouTube nach ähnlichen Marken.

  2. Fragen Sie Freund:innen und Bekannte

    Dritte haben von außen meist einen unverstellteren Blick auf die Marke: Fühlt sich jemand von Ihrer Marke an ein anderes Unternehmen erinnert? Dann heißt es aufpassen!

  3. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf

    Vertauschen Sie die Reihenfolge der Wörter, tauschen Sie Buchstaben oder Vokale aus und schauen, ob die so entstandenen Marken schon registriert sind. Hier könnte eine schriftbildliche Verwechslungsgefahr vorliegen.

  4. Im Zweifel: Anwalt / Anwältin für Markenrecht fragen

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Marke die Rechte von anderen Markeninhaber:innen oder Unternehmen verletzt, fragen Sie im Zweifel lieber einen Anwalt / eine Anwältin für Markenrecht.

Was folgt nach der Markenrecherche?

Haben Sie entweder selbst eine Markenrecherche durchgeführt oder einen Anwalt / eine Anwältin damit beauftragt und keine Anhaltspunkte für eine Verwechslungsgefahr gefunden? Dann werden Sie wahrscheinlich im nächsten Schritt Ihre Marke bei dem zuständigen Markenamt anmelden. Ist die Marke ohne Widerspruch eingetragen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre Marke in Zukunft schützen können. Dafür empfiehlt sich eine Markenüberwachung.

Mithilfe einer Markenüberwachung merken Sie frühzeitig, wenn neue Marken angemeldet werden, die Ihre Marke verletzen könnten. Ein frühzeitiges Einschreiten ist von Vorteil, da so im kostengünstigeren Widerspruchsverfahren vorgegangen werden kann. Außerdem riskieren Sie so nicht, dass Ihre Rechte im Prozess nicht durchgreifen, weil Sie sie zu lange nicht geltend gemacht haben (Verwirkung).

Durch eine gezielte Markenüberwachung und das konsequente Verfolgen von Markenrechtsverletzungen schützen Sie Ihre Marke vor Verwässerung und bewahren den Wert Ihrer Marke.

FAQ zur Markenrecherche

Hier finden Sie die meistgestellten Fragen zur Markenrecherche und natürlich auch die Antworten darauf.

Was kostet eine Markenrecherche?
Wie finde ich heraus, ob ein Name urheberrechtlich geschützt ist?
Was ist bei einer Wort Bildmarke geschützt?
Haben Logos ein Copyright?
Was kostet eine Markenrechtsverletzung?

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