Markenverletzung auf Amazon: Abgemahnt? Das müssen Sie jetzt tun!

Über Amazon zu verkaufen ist einfach – und dank der großen Reichweite der Plattform auch lukrativ. Bei der Auswahl und Bewerbung Ihrer Produkte sollten Sie aber vorsichtig sein, denn immer wieder bekommen Onlinehändler unangenehme Post. Abmahnungen wegen Markenverletzungen auf Amazon sind keine Seltenheit. In diesem Artikel lesen Sie, was Sie beim Umgang mit Marken auf der Plattform beachten müssen und was Sie tun können, wenn Anwaltspost im Briefkasten liegt.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Nutzung von Marken durch Onlinehändler

Marken von Herstellern dürfen Sie natürlich verwenden, wenn Sie für den Verkauf eines Originalprodukts werben. Denn nach § 24 MarkenG hat der Markeninhaber nicht das Recht, die Verwendung der Marke für Waren zu benutzen, die von ihm oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht worden sind. Wenn Sie also ein Original verkaufen, können Sie unproblematisch die Marke nennen.

Die Bandbreite von Markenverletzungen auf Amazon ist groß: Angefangen von klassischen Plagiaten, bei denen ein Markenprodukt nachgeahmt wird, bis hin zu Zubehörteilen, die den Anschein erwecken, sie stammten von einem Markenhersteller. Vor allem bei Merchandise für Markenprodukte, z.B. bei den Logos von Fußballclubs wie dem BVB oder Bayern München, sollten Sie kritisch prüfen, ob dieses vom Markeninhaber lizenziert wurde.

Beispiel

Ein Händler verkauft Ventilkappen mit dem Logo eines bekannten Autoherstellers und bewirbt sie, indem er den Namen des Herstellers verwendet. Das Angebot verletzt hier das Markenrecht. Denn der Autohersteller hat das alleinige Recht, seine Marke zum Verkauf von Waren zu nutzen. Sowohl das Produkt selbst als auch die Werbung können abgemahnt werden.

Wenn Sie Zubehörteile verkaufen, die nicht den Eindruck erwecken, dass sie vom Hersteller des Originals stammen, können Sie die Marke unter bestimmten Umständen aber nutzen. Die Voraussetzungen regelt § 23 MarkenG. Hiernach darf der Markeninhaber die Nutzung nicht untersagen, dies

zum Verweis auf Waren oder Dienstleistungen als die des Inhabers der Marke, insbesondere wenn die Benutzung der Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil oder einer Dienstleistung erforderlich ist.

§ 23 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG

Gesetzlich dürfen Sie die Marke also nennen, wenn Sie deutlich machen wollen, für welche Originalprodukte die von Ihnen angebotenen Zubehör- oder Ersatzteile genutzt werden können. Dabei müssen Sie aber deutlich machen, dass es sich bei dem Zubehör oder Ersatzteil nicht um ein Original handelt. Üblicherweise geschieht dies durch Formulierungen wie „passend zu“ oder „geeignet für“.

Pflicht zur Überprüfung des Angebots auf Markenverletzungen

Händler können bei Amazon auf eine hinterlegte Artikelbeschreibung (ASIN) zurückgreifen, die von dem ersten Verkäufer oder der ersten Verkäuferin angelegt wurde. Andere Händler:innen können die Beschreibung später ändern. Dadurch besteht die Gefahr, dass ursprünglich richtige und zulässige Angebote Markenrechte verletzen, beispielsweise wenn ein Händler seine eigene Marke einfügt.

Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main haften die Händler:innen, die ihren Artikel mittels der ASIN bewerben, wenn sie ihre Artikelseiten nicht regelmäßig auf Rechtsverstöße kontrollieren:

Es ist den Beklagten zuzumuten, ein über einen längeren Zeitraum bei Amazon-Marketplace eingestelltes Angebot regelmäßig darauf zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen worden sind. Insofern ist unerheblich, ob die technisch mögliche Aufnahme einer anderen Marke in die Beschreibung eines auf Amazon-Marketplace angebotenen Produkts von Amazon nicht gewünscht und mit den Teilnahmebedingungen unvereinbar ist.

OLG Frankfurt/M., Urteil vom 5.12.2019 – 6 U 182/18

Verkäuferinnen und Verkäufer auf Amazon müssen daher, wenn sie die ASIN verwenden, aufpassen und ihr Angebot regelmäßig prüfen. Sie sollten sich nicht darauf verlassen, was andere Anbieter tun.

Rechtswidrig ist es außerdem, wie das Landgericht Düsseldorf entschieden hat, eine fremde ASIN zu nutzen, um ein eigenes Noname-Produkt zu bewerben. Denn auch in diesem Fall liegt eine Irreführung vor, die wettbewerbswidrig ist (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2014 – 2a O 277/13).

Was tun bei einer markenrechtlichen Abmahnung?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung auf Amazon erhalten, sollten Sie umgehend prüfen, welche Frist Ihnen gesetzt wurde. Im Markenrecht sind kurze Fristen von wenigen Tagen üblich. Indem Sie schnell reagieren, können Sie ggf. hohe Folgekosten vermeiden. Denn wenn der Markeninhaber eine einstweilige Verfügung beantragt, entstehen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.

Mit der Gegenseite sollten Sie nicht selbst in Kontakt treten. Andernfalls riskieren Sie, durch eine unbedachte Äußerung Ihre Verteidigungsmöglichkeiten einzuschränken.

Da die Gegenstandswerte im Markenrecht sind in der Tendenz hoch und liegen zumeist oberhalb von 50.000 Euro. Für Sie besteht daher ein hohes Kostenrisiko. Schon deshalb sollten Sie nicht auf eine anwaltliche Beratung verzichten. Schaffen Sie besser Waffengleichheit.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten Sie selbst nicht abgeben. Haben Sie diese einmal unterschrieben, sind Sie dauerhaft an Ihre Erklärung gebunden (von besonderen Konstellationen, in denen eine Kündigungsmöglichkeit besteht abgesehen). Falls Sie den Verstoß nicht beseitigt haben, kann die Gegenseite eine Vertragsstrafe fordern. Auch wenn Sie nach mehreren Jahren eine vergleichbare Rechtsverletzung begehen, kann die Gegenseite aus dem Unterlassungsvertrag vorgehen.

Deshalb gilt:

  • Ruhe bewahren und Sachlage klären.
  • Fristen prüfen und ggf. umgehend anwaltlichen Rat einholen.
  • Nicht selbst Kontakt zur Gegenseite aufnehmen.
  • Vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben.
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Bei einer Abmahnung sollten Sie schnell, aber überlegt handeln. Wenden Sie sich nicht selbst an die Gegenseite, sondern sofort an uns. Wir schätzen die Rechtslage ein und legen gemeinsam eine Strategie fest, die zu Ihnen passt.

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