Markenpiraterie – rechtliche Konsequenzen

Der Verkauf von gefälschten Markenprodukten kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben. Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen können enorme Kosten verursachen. Hinzu kommen Schadensersatzforderungen, die mitunter empfindlich sein können. Welche rechtlichen Konsequenzen bei Markenpiraterie drohen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Was ist Markenpiraterie?

Unter Markenpiraterie versteht man die möglichst identische Kopie eines bekannten Markenproduktes. Für diese Nachahmung werden dann oft minderwertige Materialien verarbeitet und oft ist auch die Verarbeitung nicht qualitativ hochwertig. Ratgeber zum Erkennen gefälschter Markenprodukte raten daher auch dazu, sich insbesondere die Nähte genau anzuschauen und die verwendeten Materialien zu überprüfen (Oberflächenbeschaffenheit, Geruch etc).

Teilweise versteht man darunter auch Plagiate, also die (rechtswidrige) Übernahme einer Produktidee unter einem oft leicht abgeänderten Markennamen.

Strafrechtliche Konsequenzen von Markenpiraterie

Der Verkauf von gefälschten Markenprodukten an Kund:innen, die davon ausgehen, dass es sich um ein Originalprodukt handelt ist nichts anderes als ein Betrug gemäß § 263 Strafgesetzbuch. Da die Händler:innen fast immer gewerbsmäßig handeln, kommen hier Strafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe in Betracht.

Darüber hinaus liegt auch eine strafbare Kennzeichenverletzung gemäß § 143 Markengesetz vor. Im Falle einer gewerbsmäßigen Begehung droht Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.

Bei Markenpiraterie drohen empfindliche Freiheitsstrafen

Im Jahr 2016 wurde zum Beispiel ein Händler verurteilt, der knapp 30.000 gefälschte Uhren nach Deutschland importiert hatte. Er bekam eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten (LG Bonn, Urteil vom 07.03.2016 – 27 KLs 4/15)

Für Privatpersonen ist der Kauf von gefälschten Markenprodukten grundsätzlich nicht strafbar.

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Zivilrechtliche Konsequenzen von Markenpiraterie

Erfährt der Markeninhaber oder die Markeninhaberin, dass gefälschte Produkte im Umlauf sind, so kann (und wird) eine Abmahnung ausgesprochen werden. Diese beinhaltet grundsätzlich die Aufforderung zur:

  • Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung
  • Auskunftserteilung über die Herkunft und den Vertriebsweg von widerrechtlich gekennzeichneten Waren
  • Vernichtung und zum Rückruf der Waren
  • Zahlung von Schadensersatz
  • Zahlung der entstandenen Anwaltskosten

Da im Markenrecht sehr schnell Streitwerte von mehreren zehntausend Euro erreicht werden, belaufen sich alleine die Anwaltskosten bei einer solchen Abmahnung oft auf 1.000€ – 2.000€. Natürlich kann auch der Umsatz, der mit den gefälschten Markenprodukten erzielt wurde nicht einfach behalten werden, sondern muss ausgezahlt werden. Die Markenrechtsverletzung soll sich ja am Ende auch finanziell nicht lohnen.

Einziehung der Produkte durch den Zoll

Der Zoll kann Waren beschlagnahmen, wenn der begründete Verdacht einer Markenrechtsverletzung besteht. Stellt sich dann heraus, dass der Verdacht begründet ist, wird die Ware vernichtet und es fallen zusätzlich Lagerungs- und Vernichtungskosten an.

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