Marke anmelden – Was ist zu beachten?

Wie schütze ich mein Unternehmen? Wenn Sie sich diese Frage stellen, liegt die Antwort nahe: Durch die Anmeldung einer Marke. Aber wie funktioniert eine Markenanmeldung und was sollte angemeldet werden? In diesem Beitrag lesen Sie, was Sie auf dem Weg zum Markenschutz beachten müssen.

Der Weg zur eigenen Marke

Eine Marke schützt die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens davor, dass sie mit Produkten anderer Unternehmen verwechselt werden. Sie ist also dann sinnvoll, wenn unternehmerische Tätigkeit entfaltet werden soll. Der Schutz entsteht mit der Eintragung im Markenregister. Wenn Sie Inhaber:in einer Marke sind, haben Sie das ausschließliche Recht, diese im geschäftlichen Verkehr für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen.

Als Marken angemeldet werden können insbesondere

  • Wörter
  • Abbildungen
  • Buchstaben
  • Zahlen

Möglich sind auch Wort-Bildmarken, bei denen Wörter und grafische Elemente geschützt sind.

Auf dem Weg zur eigenen Marke gibt es mehrere Entscheidungen, die zu treffen sind:

  • Will ich meine Marke nur in Deutschland oder auch im Ausland schützen lassen?
  • Für welche Waren und Dienstleistungen will ich einen Markenschutz beanspruchen?
  • Ist die Marke eintragungsfähig und besteht ein Risiko, dass sie angegriffen werden kann?

Die Anmeldung erfolgt für eine nationale Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Eine Unionsmarke melden Sie beim Amt der Europäischen Union für geistige Eigentum (EUIPO) an. Das Markenamt prüft zunächst, ob absolute Schutzhindernisse bestehen, die einer Eintragung entgegenstehen. Zudem können die Inhaber:innen anderer Marken einen Widerspruch gegen die Eintragung einlegen, wenn sie der Meinung sind, dass die Anmeldung ihre Rechte verletzt. Bei Unionsmarken ist der Widerspruch innerhalb von drei Monaten vor der Eintragung möglich, bei deutschen Marken ist das Widerspruchsverfahren der Eintragung nachgelagert.

Nationale Marke oder Unionsmarke?

Eine grundlegende Entscheidung ist, ob Sie die Marke „nur“ national anmelden oder ob Sie durch eine Unionsmarke einen Schutz für die gesamte EU anstreben. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.

Eine nationale Marke besticht durch geringe Anmeldegebühren ab 300 €. In der Regel ist zudem das Eintragungsverfahren zügiger. Verglichen mit einer Unionsmarke ist eine deutsche Marke weniger angreifbar. Denn wenn die Unionsmarke in nur einem Land der EU nicht schutzfähig ist, kann sie nicht eingetragen werden. Außerdem reicht schon eine verwechselbare ältere Marke in einem einzigen der EU-Mitgliedsstaaten, um eine Unionsmarke zu Fall zu bringen.
Für die Unionsmarke spricht, dass der Schutz einheitlich in der gesamten EU gilt. Die geringfügig höheren Gebühren ab 850 € relativieren sich also. Es reicht aus, die Marke in einem einzigen Mitgliedsstaat zu benutzen. Die Unionsmarke eignet sich daher auch für Unternehmen, die noch nicht genau wissen, ob sie zukünftig im EU-Ausland tätig sein wollen. Im Falle einer EU-Erweiterung erweitert sich der räumliche Schutz der Unionsmarke automatisch – ohne zusätzliche Kosten oder Verwaltungsaufwand.

Welche Markenanmeldung „besser“ ist, richtet sich daher nach den Bedürfnissen Ihres Unternehmens. In vielen Fällen wird aber die Unionsmarke vorteilhaft sein, schon aufgrund des größeren räumlichen Schutzes. Wenn Sie bereits im Ausland tätig sind oder dies beabsichtigen, ist die Unionsmarke in vielen Fällen eine gute Wahl.

Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

Die Anmeldung erfolgt immer für bestimmte Waren und Dienstleistungen, die ein Unternehmen am Markt anbietet. Dazu werden in der Anmeldung unterschiedliche Klassen in einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zusammengefasst, für die ein Markenschutz beansprucht wird. Dieses Verzeichnis ist für den Schutzumfang von großer Bedeutung. Sie müssen also überlegen, welche Waren und Dienstleistungen Sie in näherer Zukunft wahrscheinlich anbieten werden.

Realistisch bleiben

Viel hilft viel? Nicht unbedingt, denn nach der Anmeldung beginnt eine „Schonfrist“, innerhalb derer die Marke für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungen benutzt werden muss. Nach Ablauf von fünf Jahren können Dritte die Löschung einer nicht benutzten Marke ganz oder teilweise verlangen. Daher sollten Sie realistisch einschätzen, ob Sie in diesem Zeitraum auch unternehmerisch tätig werden.

Zur Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses haben die Markenämter eine einheitliche Klassifikationsdatenbank entwickelt. Diese enthält in der EU akzeptierte Waren- und Dienstleistungsbegriffe. Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der ausgewählten Klassen, innerhalb einer Klasse können beliebig viele Waren und Dienstleistungen hinzugefügt werden.

Markenrecherche: Schutzhindernisse identifizieren

Vor der Anmeldung sollten Sie unbedingt abklären, ob die Marke überhaupt als Marke eingetragen werden kann (absolutes Schutzhindernis) oder Markenrechte Dritter verletzt (relatives Schutzhindernis).

Absolute Schutzhindernisse

Nicht eintragungsfähig sind Marken, wenn eines der im Markengesetz bzw. der Unionsmarkenverordnung geregelten absoluten Schutzhindernisse vorliegt. Beispielsweise können keine Marken eingetragen werden, für die ein Freihaltebedürfnis besteht. Könnte ein Schokoladenhersteller für Süßwaren die Marke „Schoko“ eintragen lassen, so ist klar, dass dies andere Hersteller daran hindern würde, ihre Waren abzusetzen. Im Falle eines absoluten Schutzhindernisses weist das Markenamt die Anmeldung zurück. Auch die mangelnde Unterscheidungskraft einer Marke stellt ein absolutes Schutzhindernis dar.

Relative Schutzhindernisse

Eine Marke wird auch dann eingetragen, wenn sie das Markenrecht eines Anderen verletzt. Auch andere Rechte wie z.B. die geschäftliche Bezeichnung eines Unternehmens kann rechtsverletzend sein. Betroffene können im Widerspruchsverfahren vorgehen oder die Rechtsverletzung abmahnen. Wegen des damit verbundenen Risikos muss vor einer Anmeldung stets recherchiert werden.

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Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin ist für die Anmeldung einer Marke nicht vorgeschrieben. Sie ist aber unbedingt zu empfehlen, wenn Sie teure Fehler vermeiden wollen. Denn liegen Schutzhindernisse vorliegen, sind die Kosten meist deutlich höher. Der Streitwert liegt bei Markenrechtsverletzungen zumeist nicht unter 50.000 € und entsprechend hoch ist das Risiko bei einer Anmeldung auf eigene Faust. Eine Markenanmeldung nehmen wir zu fairen Pauschalpreisen für Sie vor.

Die einfache Markenanmeldung beinhaltet neben der Anmeldung eine Prüfung der anzumeldenden nationalen Wort- oder Wort-/Bildmarke auf absolute Schutzhindernisse und die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Darüber hinaus übernehme ich die Kommunikation mit dem Markenamt (DPMA/EUIPO/WIPO) und erinnere Sie an eine Verlängerung Ihrer Marke.

Eine Unionsmarke melde ich bereits ab 320 € (zzgl. MwSt. und Gebühren) an.
Bei der erweiterten Markenanmeldung erhalten Sie bei Anmeldung einer nationalen Wort- oder Wort-/Bildmarke weitere Vorteile. Ich führe eine Ähnlichkeitsrecherche bezüglich ähnlicher Wortmarken in den einschlägigen Datenbanken (DPMA/EUIPO/WIPO/Handelsregister) durch und nehme eine ausführliche Einschätzung des Markenrisikos vor.

Für die Unionsmarke gibt es die erweiterte Markenanmeldung bereits ab 950 € (zzgl. MwSt. und Gebühren).
Ist Ihr Unternehmen weniger als 4 Jahre am Markt, es zählt die Eintragung ins Handelsregister oder sonst die Aufnahme des Geschäftsbetriebs, erhalten Sie eine Markenanmeldung zu vergünstigten Konditionen. Ratenzahlungen sind ebenfalls möglich.

Über den Autor

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge

Dr. Jasper Prigge, LL.M., ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er berät Unternehmen und Verbände vor allem in Fragen des Urheberrechts und IT-Rechts. Weitere Schwerpunkte sind das Presserecht und Krisenkommunikation.

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