Wie schütze ich mein Unternehmen? Wenn Sie sich diese Frage stellen, liegt die Antwort nahe: Durch die Anmeldung einer Marke. Aber wie funktioniert eine Markenanmeldung und was sollte angemeldet werden? In diesem Beitrag lesen Sie, was Sie auf dem Weg zum Markenschutz beachten müssen.
Der Weg zur eigenen Marke
Eine Marke schützt die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens davor, dass sie mit Produkten anderer Unternehmen verwechselt werden. Sie ist also dann sinnvoll, wenn unternehmerische Tätigkeit entfaltet werden soll. Der Schutz entsteht mit der Eintragung im Markenregister. Wenn Sie Inhaber:in einer Marke sind, haben Sie das ausschließliche Recht, diese im geschäftlichen Verkehr für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen.
Als Marken angemeldet werden können insbesondere
- Wörter
- Abbildungen
- Buchstaben
- Zahlen
Möglich sind auch Wort-Bildmarken, bei denen Wörter und grafische Elemente geschützt sind.
Auf dem Weg zur eigenen Marke gibt es mehrere Entscheidungen, die zu treffen sind:
- Will ich meine Marke nur in Deutschland oder auch im Ausland schützen lassen?
- Für welche Waren und Dienstleistungen will ich einen Markenschutz beanspruchen?
- Ist die Marke eintragungsfähig und besteht ein Risiko, dass sie angegriffen werden kann?
Die Anmeldung erfolgt für eine nationale Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Eine Unionsmarke melden Sie beim Amt der Europäischen Union für geistige Eigentum (EUIPO) an. Das Markenamt prüft zunächst, ob absolute Schutzhindernisse bestehen, die einer Eintragung entgegenstehen. Zudem können die Inhaber:innen anderer Marken einen Widerspruch gegen die Eintragung einlegen, wenn sie der Meinung sind, dass die Anmeldung ihre Rechte verletzt. Bei Unionsmarken ist der Widerspruch innerhalb von drei Monaten vor der Eintragung möglich, bei deutschen Marken ist das Widerspruchsverfahren der Eintragung nachgelagert.
Nationale Marke oder Unionsmarke?
Eine grundlegende Entscheidung ist, ob Sie die Marke „nur“ national anmelden oder ob Sie durch eine Unionsmarke einen Schutz für die gesamte EU anstreben. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Vorteile einer nationalen Marke
Vorteile einer Unionsmarke
Welche Markenanmeldung „besser“ ist, richtet sich daher nach den Bedürfnissen Ihres Unternehmens. In vielen Fällen wird aber die Unionsmarke vorteilhaft sein, schon aufgrund des größeren räumlichen Schutzes. Wenn Sie bereits im Ausland tätig sind oder dies beabsichtigen, ist die Unionsmarke in vielen Fällen eine gute Wahl.
Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
Die Anmeldung erfolgt immer für bestimmte Waren und Dienstleistungen, die ein Unternehmen am Markt anbietet. Dazu werden in der Anmeldung unterschiedliche Klassen in einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zusammengefasst, für die ein Markenschutz beansprucht wird. Dieses Verzeichnis ist für den Schutzumfang von großer Bedeutung. Sie müssen also überlegen, welche Waren und Dienstleistungen Sie in näherer Zukunft wahrscheinlich anbieten werden.
Viel hilft viel? Nicht unbedingt, denn nach der Anmeldung beginnt eine „Schonfrist“, innerhalb derer die Marke für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungen benutzt werden muss. Nach Ablauf von fünf Jahren können Dritte die Löschung einer nicht benutzten Marke ganz oder teilweise verlangen. Daher sollten Sie realistisch einschätzen, ob Sie in diesem Zeitraum auch unternehmerisch tätig werden.
Zur Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses haben die Markenämter eine einheitliche Klassifikationsdatenbank entwickelt. Diese enthält in der EU akzeptierte Waren- und Dienstleistungsbegriffe. Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der ausgewählten Klassen, innerhalb einer Klasse können beliebig viele Waren und Dienstleistungen hinzugefügt werden.
Markenrecherche: Schutzhindernisse identifizieren
Vor der Anmeldung sollten Sie unbedingt abklären, ob die Marke überhaupt als Marke eingetragen werden kann (absolutes Schutzhindernis) oder Markenrechte Dritter verletzt (relatives Schutzhindernis).
Absolute Schutzhindernisse
Nicht eintragungsfähig sind Marken, wenn eines der im Markengesetz bzw. der Unionsmarkenverordnung geregelten absoluten Schutzhindernisse vorliegt. Beispielsweise können keine Marken eingetragen werden, für die ein Freihaltebedürfnis besteht. Könnte ein Schokoladenhersteller für Süßwaren die Marke „Schoko“ eintragen lassen, so ist klar, dass dies andere Hersteller daran hindern würde, ihre Waren abzusetzen. Im Falle eines absoluten Schutzhindernisses weist das Markenamt die Anmeldung zurück. Auch die mangelnde Unterscheidungskraft einer Marke stellt ein absolutes Schutzhindernis dar.
Relative Schutzhindernisse
Eine Marke wird auch dann eingetragen, wenn sie das Markenrecht eines Anderen verletzt. Auch andere Rechte wie z.B. die geschäftliche Bezeichnung eines Unternehmens kann rechtsverletzend sein. Betroffene können im Widerspruchsverfahren vorgehen oder die Rechtsverletzung abmahnen. Wegen des damit verbundenen Risikos muss vor einer Anmeldung stets recherchiert werden.
Fragen zur Markenanmeldung?
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin
Brauche ich einen Anwalt für Markenrecht?
Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin ist für die Anmeldung einer Marke nicht vorgeschrieben. Sie ist aber unbedingt zu empfehlen, wenn Sie teure Fehler vermeiden wollen. Denn liegen Schutzhindernisse vorliegen, sind die Kosten meist deutlich höher. Der Streitwert liegt bei Markenrechtsverletzungen zumeist nicht unter 50.000 € und entsprechend hoch ist das Risiko bei einer Anmeldung auf eigene Faust. Eine Markenanmeldung nehmen wir zu fairen Pauschalpreisen für Sie vor.
Einfache Markenanmeldung: ab 250 € (zzgl. MwSt. und Gebühren)
Eine Unionsmarke melde ich bereits ab 320 € (zzgl. MwSt. und Gebühren) an.
Erweiterte Markenanmeldung: ab 750 € (zzgl. MwSt. und Gebühren)
Für die Unionsmarke gibt es die erweiterte Markenanmeldung bereits ab 950 € (zzgl. MwSt. und Gebühren).
10 % Startup-Rabatt
Über den Autor
Dr. Jasper Prigge, LL.M., ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er berät Unternehmen und Verbände vor allem in Fragen des Urheberrechts und IT-Rechts. Weitere Schwerpunkte sind das Presserecht und Krisenkommunikation.