Gewährleistungsmarken – Nutzen und Gefahren

Individualmarken dienen vorrangig dazu, die Herkunft von Waren- und Dienstleistungen zu kennzeichnen. Dahingegen stellen Gewährleistungsmarken bestimmte Garantien für Waren- und Dienstleistungen dar. Welche Gewährleistungsmarken es gibt und was Sie beachten müssen, wenn Sie mit einer Gewährleistungsmarke werben wollen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Die Gewährleistungsmarke wurde erst 2019 im Zuge des Markenrechtsmodernisierungsgesetzes in das Markengesetz aufgenommen. Damit wurde die Schutzlücke für Qualitätssiegel geschlossen, die bisher als Marke nicht geschützt werden konnten.

Merkmale einer Gewährleistungsmarke

  • Neutralität – Markeninhaber:innen sollen mit Hilfe der Gewährleistungsmarke bestimmte Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen garantieren können, sie dürfen daher nicht selbst Hersteller:innen, Händler:innen oder Erbringer:innen der betroffenen Waren und/oder Dienstleistungen sein. So wird sichergestellt, dass Markeninhaber:innen und Markennutzer:innen rechtlich und wirtschaftlich unabhängig voneinander sind.
  • Überwachung/Kontrolle – Markeninhaber:innen müssen Vorliegen und Einhaltung der zugesicherten Eigenschaften garantieren und daher regelmäßige Kontrollen zur Prüfung und Überwachung durchführen bzw. durchführen lassen. Davon wird die Erlaubnis zur Nutzung der Marke abhängig gemacht.
  • Transparenz – Bei der Anmeldung einer Gewährleistungsmarke muss eine Satzung eingereicht werden, in der die obengenannten Prüf- und Überwachungsmethoden dargestellt werden. Diese Satzung wird im Register eingetragen und ist so auch für Verbraucher:innen zugänglich.
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Bekannte Gewährleistungsmarken

Viele der bisher angemeldeten 564 Gewährleistungsmarken konnten nicht eingetragen werden, entweder, weil sie von Vorneherein irrtümlich als Gewährleistungsmarke angemeldet wurden, die Marke nicht unterscheidungskräftig war oder die eingereichte Markensatzung Klärungsbedarf aufwies. Eingetragen wurden aber zum Beispiel:

  • Grüner Knopf – staatliche Gewährleistungsmarke für fair und ökologisch produzierte Kleidung
  • TÜV Nord – Zertifizierung der Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben und freiwilligen Standards
  • EU Bio-Siegel – Siegel der Europäischen Union für Bio-Qualität
  • MSC – Siegel des Marine Stewardship Council für nachhaltige Fischerei

Abmahnung bei unberechtigter Nutzung von Gewährleistungsmarken

Nutzen Sie eine Gewährleistungsmarke ohne dazu berechtigt zu sein, riskieren Sie eine Abmahnung. Sie müssen dann nicht nur die Anwaltskosten übernehmen, sondern sind auch zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

Welche Kosten bei einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung anfallen können und wie Sie am besten reagieren, wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten, erläutern wir Ihnen in diesen Beiträgen.

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