Kosten der Anmeldung einer Marke in Deutschland

Auf die Entscheidung eine deutsche Marke anzumelden, folgt für Unternehmer:innen die Kostenkalkulation: Was kostet es überhaupt eine Marke in Deutschland anzumelden? Muss ich mit zusätzlichen Kosten oder Folgekosten rechnen? Wie läuft die Anmeldung überhaupt ab? Diese Fragen beantworten wir Ihnen im folgenden Beitrag.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Kosten der Anmeldung im Überblick

Eine deutsche Marke wird bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen (sog. Nizza-Klassen) in denen die Marke angemeldet werden soll.

  • Bei bis zu drei Klassen kostet die elektronische Anmeldung 290 € und die Anmeldung in Papierform 300 €.
  • Bei mehr als drei Klassen kostet die Anmeldung noch einmal 100 € je zusätzlicher Klasse.

Zusatzgebühren für beschleunigte Prüfung

Möchte man sichergehen, innerhalb von 6 Monaten eine Entscheidung über seine Markenanmeldung zu erhalten, kann für zusätzliche 200 € eine beschleunigte Prüfung beantragt werden.

Kosten der Verlängerung

Durch die Anmeldung einer deutschen Marke wird Markenschutz für 10 Jahre erlangt. Will man den Schutzzeitraum der Marke über diese 10 Jahre hinaus verlängern, muss man Verlängerungsgebühren bezahlen.

Die Verlängerungsgebühren betragen 750 € (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) und zusätzlich 260 € für jede Klasse ab der vierten Klasse.

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Ablauf der Markenanmeldung

Wenn man zum ersten Mal eine Marke anmeldet, will man vor allem wissen, wie genau eine Markenanmeldung abläuft und welche Unterlagen wo eingereicht werden müssen. Grundsätzliche Hinweise, was Sie bei einer Markenanmeldung beachten sollten, finden Sie in einem unserer älteren Beiträge.

Die Anmeldung können Sie komplett online durchführen, das DPMA stellt dazu auf seiner Webseite die entsprechenden Formulare und Ausfüllhilfen zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie das Zeichen, das als Marke angemeldet werden soll, genau wiedergeben. Bei reinen Wortmarken stellt dies kein Problem dar, sie können einfach über die Tastatur eingetippt werden. Bei Wort-Bildmarken muss eine entsprechende Bilddatei hochgeladen werden, wobei es dafür spezielle Anforderungen an Größe, Auflösung etc. gibt. Die genauen Vorgaben des DPMA für Markendarstellungen finden Sie hier.

Für die Markenanmeldungen müssen Sie die Waren- und oder Dienstleistungsklassen genau angeben, die mit dem Zeichen gekennzeichnet werden sollen.

Das DPMA prüft dann das Vorliegen absoluter Schutzhindernisse (wie mangelnde Unterscheidungskraft). Ob bereits ähnliche oder identische ältere Marken vorliegen (relative Schutzhindernisse), prüft das DPMA nicht. Daher können Inhaber:innen älterer Marken nach der Eintragung Widerspruch einlegen, was zur Löschung Ihrer Marke führt. Es empfiehlt sich also, vor der Anmeldung eine umfassende Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen.

Zeitige Überweisung der Gebühren

Die Anmeldegebühr muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung der Anmeldung bei dem DPMA eingegangen sein, sonst gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

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