
Ein Korsett namens Versammlungsgesetz Versammlungen sind ein Stück ungebändigte Demokratie. Wenn viele unterschiedliche Menschen zusammen ihr Anliegen auf die Straße tragen, dann läuft das naturgemäß anders, als bei einer kommerziellen Veranstaltung, deren Ablauf genau durchgeplant ist. Die Veranstalter:innen sind in der Regel keine „Profis“, die juristisch geschult sind und das Versammlungsrecht bis ins Detail kennen.…

Auch in einer Pandemie dürfen demokratische Rechte nicht ohne ausreichenden Grund eingeschränkt werden. Wenn Schutzmaßnahmen eingehalten werden, müssen Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz möglich sein. Gerade jetzt braucht es sie, beispielsweise wenn Soloselbstständige oder Kulturbetriebe auf ihre schwierige Situation aufmerksam machen. Und: Es wird auch eine Zeit nach der Pandemie geben. Wir dürfen uns nicht an…

Was war passiert? Meine Mandanten sind der Anmelder und ein Teilnehmer einer Versammlung des Bündnisses „Essen stellt sich quer“, die im vergangenen Jahr in Essen-Steele stattfand und sich gegen den Aufmarsch einer rechten Gruppe richtete. Zwei Beamte der Essener Polizei fotografierten die Versammlung fortwährend, vereinzelt wurden Bilder mit Texten bei Twitter und Facebook weiterverbreitet. Bereits…

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sah dies anders und stellte fest, dass die Anfertigung der Bilder und ihre Veröffentlichung im Internet rechtswidrig waren. Die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG würde beeinträchtigt, wenn es der Polizei erlaubt wäre, Versammlungen anlasslos zu fotografieren. Wer sein Demonstrationsgrundrecht wahrnehmen will, könnte hierdurch davon abgehalten werden, seine Meinung mit anderen kundzutun. Eine…

Hier der Beschluss im Volltext: 18 L 2570/18 BESCHLUSS In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Frau S. Antragstellerin, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jasper Prigge, Kasernenstraße 23, 40213 Düsseldorf, gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Polizeipräsidium Duisburg Antragsgegner, wegen: Versammlungsrechts (hier: Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes) hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am 30. August 2018 durch…

Zur Begründung führte die Behörde an, Lautsprecherwagen in der Versammlung stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit da. Zum einen sei mit der Nutzung von LKWs generell Gefahren verbunden, weil Teilnehmerinnen und Teilnehmer „unter die Räder kommen“ könnten. Zum anderen sei erkennbar, dass Ultra-Gruppierungen verschiedener Fußballclubs und Angehörige des „schwarzen Blocks“ anreisen würden. Diese könnten…

In einem aktuellen Berufungsverfahren hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden (Sächs. OVG, Urteil vom 31.05.2014 – 3 A 199/17 1), dass die Auflage, nach der Transparente nicht so aufgespannt oder mitgeführt werden durften, dass „sie als Sichtschutz für Versammlungsteilnehmer dienen können, d. h. dass durch sie die Gesichtsbereiche des Trägers und hinter dem Transparent laufender Personen…

Vermummte Beamte machen sich hiernach nicht strafbar, weil sie keine Teilnehmer der Versammlung sind und auch ihre Identität nicht verschleiern wollen. Aber ihre Anwesenheit in der Versammlung hat versammlungsrechtliche Folgen für die Polizei. Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung einer Vermummung von Polizisten darf der Staat jedoch in keinem Fall unmittelbar durch seine Beamten oder mittelbar…

Auflagen bei Versammlungen sind nur bei einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung rechtmäßig. Dies ergibt sich aus dem Versammlungsgesetz: Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei…