Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten oder wird Ihre Marke oder Ihre Erlaubnis im geschäftlichen Verkehr genutzt und Sie wollen das unterbinden? Dann könnte es sich lohnen, eine Anwältin / einen Anwalt für Markenrecht zu beauftragen. Durch die hohen Streitwerte im Markenrecht drohen nicht selten vier- bis fünfstellige Kosten wenn Sie zu spät oder gar nicht reagieren. Geht es um Ihre eigene Marke, riskieren Sie oftmals eine Rufschädigung und Verwässerung der Marke wenn Sie nicht einschreiten.

Ihre Marke wirksam schützen

Für ein Unternehmen ist nichts wichtiger als der gute Ruf. Gleiches gilt natürlich auch für eine Marke und die Übergänge sind hier häufig fließend. Leidet die Marke, beeinflusst das auch Ihr Unternehmen.

Es empfiehlt sich daher, frühzeitig und konsequent gegen die unberechtigte Nutzung Ihrer Marke vorzugehen. Sie sollten zudem das Markenregister im Blick haben und neu angemeldete Marken auf ihre Verwechslungsgefahr hin überprüfen.

Anderenfalls riskieren Sie zudem, dass Ihre Marke zur Gattungsbezeichnung wird und von Verbraucher:innen nicht mehr als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen verstanden wird (denken Sie nur an Tempo, Flip-Flop und Co.). Auf Antrag kann dann vom DPMA der Verfall Ihrer Marke festgestellt werden und Ihre Marke wird aus dem Markenregister gelöscht.

Wie läuft eine Ersteinschätzung bei einer Abmahnung ab?

Mit unserem kostenloses Erstgespräch bekommen Sie alle wichtigen Informationen an die Hand. Wir erklären Ihnen, welche Konsequenzen bei einer markenrechtlichen Abmahnung auf Sie zukommen können oder welche Möglichkeiten zur Reaktion Sie haben wenn Ihre Marke verletzt wurde.

1. Ihre Informationen

Damit wir den Sachverhalt angemessen einschätzen können, übersenden Sie uns am besten die Abmahnung vorab per E-Mail. Da Sie am besten wissen, was vorgefallen ist, können Sie uns gerne noch Hintergrundinformationen mitteilen. Je mehr wir über Ihren Fall wissen, desto besser können wir ihn einschätzen.

2. Unsere Ersteinschätzung

Anhand der Abmahnung und Ihrer Informationen schätzen wir den Sachverhalt rechtlich ein. Wir prüfen die Abmahnung auf Ihre Wirksamkeit und sprechen mit Ihnen die Reaktionsmöglichkeiten und ihre Konsequenzen, auch im Hinblick auf die möglichen Kosten an.

Sie bekommen einen Überblick über die rechtlichen Hintergründe und können so entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen.

3. Weiteres Vorgehen

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, mit uns gegen die Abmahnung vorzugehen, besprechen wir detailliert Ihre Optionen und Risiken. Sie entscheiden sich mit unserer Hilfe für eine Strategie, die Ihnen im Hinblick auf Ihre Situation am meisten zusagt. Wir leiten dann alles Weitere für Sie in die Wege, insbesondere natürlich den Kontakt zur Gegenseite und – soweit sinnvoll – die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Welche Strategien gibt es bei der Reaktion auf eine Abmahnung?

Wenn Sie eine Berechtigungsanfrage erhalten haben und feststellen, dass ein Unterlassungsanspruch der Gegenseite besteht, empfiehlt es sich eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. Gleiches gilt wenn Sie Verstöße feststellen, die (noch) nicht Teil einer Abmahnung sind. Durch die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung lassen Sie den Unterlassungsanspruch der Gegenseite entfallen und vermeiden so eine kostenpflichtige Abmahnung.
Oftmals ist einer Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt. Diese geht in der Regel viel zu weit, es wird von Ihnen also viel mehr verlangt als der Gegenseite rechtlich zusteht. Zudem sollen Sie sich grundsätzlich auch verpflichten, die Kosten der Abmahnung und ggf. Schadensersatz zu bezahlen. Eine solche Vereinbarung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben! Mittels einer modifizierten Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich nur im Rahmen Ihrer gesetzlichen Pflichten und minimieren das Risiko eines erneuten Verstoßes.
Es ist nicht immer die beste Taktik, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, selbst wenn die Gegenseite einen Anspruch auf Unterlassung hat. Wenn Sie nicht hundertprozentig sicher sind, dass Sie die Verletzungshandlung einstellen und auch die Folgen vergangener Handlungen beseitigen können, kann es besser sein, eine einstweilige Verfügung abzuwarten. Denn eine Vertragsstrafe, die fällig wird, wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben und dann dagegen verstoßen, fließt in die Tasche der Gegenseite. Ein Ordnungsgeld hingegen, das bei einem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung fällig wird, geht an die Staatskasse. Gerade im Bereich der Massenabmahnung erfolgt oft schon kein Antrag auf einstweilige Verfügung mehr, da diese weitaus weniger lukrativ ist.
Der Streitwert bemisst sich im Markenrecht nicht nur nach dem wirtschaftlichen Wert der Marke sondern auch nach der Gefährlichkeit der Verletzungshandlung, dem sogenannten Angriffsaktor. Gerade bei weniger schwerwiegenden Verstößen können Sie – auch wenn bereits eine einstweilige Verfügung ergangen ist – eine Herabsetzung des Streitwertes erreichen und so Ihre Kosten minimieren.

Checkliste: Reaktion auf eine Abmahnung

  1. Fristen prüfen

    Lesen Sie die Abmahnung aufmerksam, welche Fristen gesetzt wurden. Diese sollten Sie unbedingt einhalten, um weitergehende Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung zu vermeiden.

  2. Kein Kontakt zum Abmahnenden

    Ein Kontakt zum Abmahnenden kann nachteilig sein. Schlimmstenfalls geben Sie den Rechtsverstoß zu. Daher sollten Sie in jedem Fall eine rechtliche Prüfung vornehmen. Erst dann können Sie entscheiden, wie Sie vorgehen.

  3. Vorformulierte Unterlassungserklärung nicht abgeben

    In der Regel ist der Abmahnung bereits eine Unterlassungserklärung als Entwurf beigefügt. Wenn Sie diese unterschreiben, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sie verpflichten sich zu einer Vertragsstrafe, wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Es besteht das Risiko, dass die Unterlassungsverpflichtung viel zu weit geht oder Sie hohe Summen zahlen müssen, wenn der Verstoß nicht abgestellt wurde.

  4. Rechtslage prüfen

    Ein Anwalt, der sich mit Abmahnungen auskennt, wird eine Einschätzung der Rechtslage vornehmen und Sie über Ihre Optionen aufklären. Nicht immer ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll, selbst wenn ein Verstoß vorliegt. Denn eine einstweilige Verfügung kann im Einzelfall gegenüber dem dauerhaften Risiko einer Vertragsstrafe vorteilhaft sein. Dies gilt vor allem, wenn ein Verstoß leicht auftreten kann und der Abmahnende ein Interesse daran hat, Vertragsstrafen einzutreiben.

  5. Rechtsverstoß dauerhaft beenden

    Wenn ein Rechtsverstoß festgestellt werden kann, sollten Unternehmen gegebenenfalls überlegen, welche Prozesse verändert werden müssen, um künftige Fehler zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, Schwachstellen aufzudecken.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, nutzen Sie unsere schnelle Ersteinschätzung. Am besten übersenden Sie uns die Abmahnung vorab als Scan per E-Mail.

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