Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten oder wird Ihre Marke oder Ihre Erlaubnis im geschäftlichen Verkehr genutzt und Sie wollen das unterbinden? Dann könnte es sich lohnen, eine Anwältin / einen Anwalt für Markenrecht zu beauftragen. Durch die hohen Streitwerte im Markenrecht drohen nicht selten vier- bis fünfstellige Kosten wenn Sie zu spät oder gar nicht reagieren. Geht es um Ihre eigene Marke, riskieren Sie oftmals eine Rufschädigung und Verwässerung der Marke wenn Sie nicht einschreiten.
Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Sie haben eine Abmahnung wegen Markennutzung erhalten?
Die Gründe für eine Abmahnung im Markenrecht sind vielfältig: Von Produktpiraterie und Markenfälschung über die Nutzung von Namen bekannter Fußballclubs bis zu selbst gestalteten T-Shirts und anderen Produkten.
Oftmals ist den Abgemahnten gar nicht bewusst, dass sie ein geschütztes Zeichen verwendet haben. Das schützt allerdings nicht vor einer kostenintensiven Inanspruchnahme durch die Markeninhaber:innen.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt und oftmals sind auch die Streitwerte von der Gegenseite viel zu hoch angesetzt. Sie sollten also auf keinen Fall sofort die beigelegte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben. Die Abmahnung einfach in den Müll zu schmeißen, hilft hier allerdings auch nicht.
Holen Sie sich lieber professionelle Unterstützung und sparen Sie so Zeit, Nerven und vermeidbare Kosten.
Ihre Marke wirksam schützen
Für ein Unternehmen ist nichts wichtiger als der gute Ruf. Gleiches gilt natürlich auch für eine Marke und die Übergänge sind hier häufig fließend. Leidet die Marke, beeinflusst das auch Ihr Unternehmen.
Es empfiehlt sich daher, frühzeitig und konsequent gegen die unberechtigte Nutzung Ihrer Marke vorzugehen. Sie sollten zudem das Markenregister im Blick haben und neu angemeldete Marken auf ihre Verwechslungsgefahr hin überprüfen.
Anderenfalls riskieren Sie zudem, dass Ihre Marke zur Gattungsbezeichnung wird und von Verbraucher:innen nicht mehr als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen verstanden wird (denken Sie nur an Tempo, Flip-Flop und Co.). Auf Antrag kann dann vom DPMA der Verfall Ihrer Marke festgestellt werden und Ihre Marke wird aus dem Markenregister gelöscht.

Wie läuft eine Ersteinschätzung bei einer Abmahnung ab?
Mit unserem kostenloses Erstgespräch bekommen Sie alle wichtigen Informationen an die Hand. Wir erklären Ihnen, welche Konsequenzen bei einer markenrechtlichen Abmahnung auf Sie zukommen können oder welche Möglichkeiten zur Reaktion Sie haben wenn Ihre Marke verletzt wurde.
1. Ihre Informationen
Damit wir den Sachverhalt angemessen einschätzen können, übersenden Sie uns am besten die Abmahnung vorab per E-Mail. Da Sie am besten wissen, was vorgefallen ist, können Sie uns gerne noch Hintergrundinformationen mitteilen. Je mehr wir über Ihren Fall wissen, desto besser können wir ihn einschätzen.
2. Unsere Ersteinschätzung
Anhand der Abmahnung und Ihrer Informationen schätzen wir den Sachverhalt rechtlich ein. Wir prüfen die Abmahnung auf Ihre Wirksamkeit und sprechen mit Ihnen die Reaktionsmöglichkeiten und ihre Konsequenzen, auch im Hinblick auf die möglichen Kosten an.
Sie bekommen einen Überblick über die rechtlichen Hintergründe und können so entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen.
3. Weiteres Vorgehen
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, mit uns gegen die Abmahnung vorzugehen, besprechen wir detailliert Ihre Optionen und Risiken. Sie entscheiden sich mit unserer Hilfe für eine Strategie, die Ihnen im Hinblick auf Ihre Situation am meisten zusagt. Wir leiten dann alles Weitere für Sie in die Wege, insbesondere natürlich den Kontakt zur Gegenseite und – soweit sinnvoll – die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungsverpflichtungserklärung.
Welche Strategien gibt es bei der Reaktion auf eine Abmahnung?
Vorbeugende Unterlassungserklärung
Modifizierte Unterlassungserklärung
Einstweilige Verfügung bewusst ergehen lassen
Streitwertherabsetzung
Checkliste: Reaktion auf eine Abmahnung
- Fristen prüfen
Lesen Sie die Abmahnung aufmerksam, welche Fristen gesetzt wurden. Diese sollten Sie unbedingt einhalten, um weitergehende Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung zu vermeiden.
- Kein Kontakt zum Abmahnenden
Ein Kontakt zum Abmahnenden kann nachteilig sein. Schlimmstenfalls geben Sie den Rechtsverstoß zu. Daher sollten Sie in jedem Fall eine rechtliche Prüfung vornehmen. Erst dann können Sie entscheiden, wie Sie vorgehen.
- Vorformulierte Unterlassungserklärung nicht abgeben
In der Regel ist der Abmahnung bereits eine Unterlassungserklärung als Entwurf beigefügt. Wenn Sie diese unterschreiben, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sie verpflichten sich zu einer Vertragsstrafe, wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Es besteht das Risiko, dass die Unterlassungsverpflichtung viel zu weit geht oder Sie hohe Summen zahlen müssen, wenn der Verstoß nicht abgestellt wurde.
- Rechtslage prüfen
Ein Anwalt, der sich mit Abmahnungen auskennt, wird eine Einschätzung der Rechtslage vornehmen und Sie über Ihre Optionen aufklären. Nicht immer ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll, selbst wenn ein Verstoß vorliegt. Denn eine einstweilige Verfügung kann im Einzelfall gegenüber dem dauerhaften Risiko einer Vertragsstrafe vorteilhaft sein. Dies gilt vor allem, wenn ein Verstoß leicht auftreten kann und der Abmahnende ein Interesse daran hat, Vertragsstrafen einzutreiben.
- Rechtsverstoß dauerhaft beenden
Wenn ein Rechtsverstoß festgestellt werden kann, sollten Unternehmen gegebenenfalls überlegen, welche Prozesse verändert werden müssen, um künftige Fehler zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, Schwachstellen aufzudecken.
Kostenlose Ersteinschätzung
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, nutzen Sie unsere schnelle Ersteinschätzung. Am besten übersenden Sie uns die Abmahnung vorab als Scan per E-Mail.