Burberry Abmahnung von CBH: So wehren!

Seit einiger Zeit verschickt die Kanzlei CBH vermehrt markenrechtliche Abmahnungen im Namen der Burberry Limited und wirft den Empfänger:innen vor, die Markenrechte des Unternehmens zu verletzen.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Es geht u. a. um das sogenannte „Burberry Check“, also das charakteristische Karomuster, mit dem insbesondere Schals und Tücher der Marke gestaltet sind. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie selbst ein Abmahnschreiben von Burberry/CBH erhalten haben und geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen.

Worum geht es in der Abmahnung von Burberry?

Der Burberry Ldt. gehören einige eingetragene Marken wie z. B. das charakteristische Karomuster in verschiedenen Ausführungen:

Auszug aus dem Register des Europäischen Amts für Geistiges Eigentum (EUIPO)

Die Abmahnungen richten sich an Personen und Unternehmer:innen, die Produkte vertreiben, die die eingetragenen Marken von Burberry enthalten.

Für die gewerbliche Nutzung – darunter fällt auch der Verkauf auf Vinted oder eBay Kleinanzeigen – gelten im Markenrecht strenge Regeln. Sobald Sie Taschen, Hüllen oder Kleidung aus Stoffen und anderen Materialien herstellen und vertreiben, auf denen sich ein markenrechtlich geschütztes Motiv befindet, brauchen Sie eine Erlaubnis des Markeninhabers. Haben Sie diese nicht, dürfen Sie die Produkte auch nicht verkaufen.

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Sie haben eine Abmahnung von Burberry wegen einer Markenverletzung erhalten? Wir prüfen die Rechtslage und begrenzen den Schaden.


Rechtsanwalt 

Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Bei Abmahnungen sollten Sie schnell, aber überlegt handeln. Die folgende Checkliste bietet Ihnen eine erste Orientierung dafür, wie Sie bei Erhalt eines Abmahnschreibens sinnvoll vorgehen können:

Abmahnung wegen Markenverletzung: So gehen Sie vor!

  1. Fristen prüfen

    Lesen Sie die Abmahnung aufmerksam, welche Fristen gesetzt wurden. Diese Fristen sollten Sie unbedingt einhalten, um weitere Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung zu vermeiden.

  2. Kein Kontakt zum Abmahnenden

    Ein Kontakt zum Abmahnenden kann nachteilig sein. Schlimmstenfalls geben Sie den Rechtsverstoß zu. Daher ist es ratsam, eine rechtliche Prüfung durchzuführen. Erst dann können Sie entscheiden, wie Sie vorgehen.

  3. Vorformulierte Unterlassungserklärung nicht abgeben

    In der Regel ist der Abmahnung bereits eine Unterlassungserklärung als Entwurf beigefügt. Wenn Sie diese unterschreiben, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, müssen Sie eine Vertragsstrafe zahlen. Es besteht die Gefahr, dass die Unterlassungsverpflichtung zu weit geht oder Sie eine hohe Summe zahlen müssen, wenn der Verstoß nicht abgestellt wurde.

  4. Rechtslage prüfen

    Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Abmahnungen wird die rechtliche Situation bewerten und Sie über Ihre Handlungsoptionen informieren. Es ist nicht immer ratsam, sofort eine Unterlassungserklärung abzugeben, auch wenn ein Verstoß vorliegt. In einigen Fällen kann es vorteilhaft sein, eine einstweilige Verfügung ergehen zu lassen, um Risiken zu verringern. Insbesondere dann, wenn der Verstoß leicht wiederholt werden kann und der Abmahnende ein Interesse daran hat, Vertragsstrafen durchzusetzen.

  5. Rechtsverstoß dauerhaft beenden

    Wenn ein Rechtsverstoß festgestellt werden kann, sollten Unternehmen gegebenenfalls überlegen, welche Prozesse verändert werden müssen, um künftige Fehler zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, Schwachstellen aufzudecken.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wenn Sie eine Markenrechtsverletzung begehen, hat der Markeninhaber u. a. Anspruch auf Schadenersatz. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Schadenersatz im Markenrecht zu berechnen.

Darüber hinaus kann der mit den Produkten gemachte Gewinn gefordert werden. Das heißt, dass Sie alles, was Sie mit den verkauften Produkten erwirtschaftet haben (bestimmte Produktionskosten können in Abzug gebracht werden), an den Markeninhaber herausgeben müssen.

Dazu kommen noch die außergerichtlichen Anwaltskosten. Deren Höhe richtet sich nach dem Streitwert, der im Markenrecht grundsätzlich nicht unter 50.000 € liegt. Bei sehr bekannten Marken wird i. d. R. in den Abmahnungen ein Streitwert von 250.000 € zugrunde gelegt. Dies bedeutet Anwaltskosten in Höhe von 3.865,00 € – nur für die Abmahnung.

Lassen Sie sich durch eine Kanzlei vertreten, kommen weitere Kosten hinzu.

Was gilt als Markenverletzung?

Dass der Vertrieb von Plagiaten das Markenrecht verletzt, ist klar. Bei einigen Konstellationen muss man aber etwas genauer hinschauen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie die Produkte nicht gewerblich nutzen, ist nahezu alles erlaubt. Wenn Sie die Produkte jedoch verkaufen (der Verkauf über eBay, Vinted oder Etsy ist dafür schon ausreichend), sollten Sie unbedingt die Vorschriften des Markengesetzes beachten.

Gewerbliche Tätigkeit

Oft sagen die Betroffenen einer Abmahnung, dass sie nicht viel verkauft haben. Darauf kommt es aber nicht an, entscheidend ist, dass die Marke im geschäftlichen Verkehr genutzt wurde. Der Umfang der Nutzung spielt aber unter anderem eine Rolle, wenn es um den Schadensersatz geht, der zu zahlen ist.

Wenn Sie Upcycling betreiben, also aus bereits gebrauchten Materialien neue Produkte gestalten und diese dann verkaufen, ist Vorsicht geboten. Geben die neu gestalteten Produkte ein markenrechtlich geschütztes Motiv wieder, müssen Sie sich nämlich die Erlaubnis des Markeninhabers einholen, um die Produkte vertreiben zu dürfen.

Was darf der Markeninhaber von mir verlangen?

Wenn Sie eine Markenverletzung begehen, hat der Markeninhaber die folgenden Ansprüche gegen Sie:

  • Schadenersatz
    Sie müssen dem Markeninhaber den Schaden ersetzen, der ihm entstanden ist. Beispielsweise ist das der Gewinn, den Sie mit den verkauften Produkten erzielt haben. Es gibt dabei verschiedene Wege, den Schadenersatz zu berechnen.
  • Unterlassung
    Sie sind dazu verpflichtet, es zu unterlassen, die markenverletzenden Produkte und/oder Dienstleistungen weiterhin zu gewerblichen Zwecken zu produzieren, in Verkehr zu bringen, zu verkaufen, anzubieten, etc.
  • Auskunft/Rechnungslegung
    Der Markeninhaber hat einen Anspruch darauf, dass Sie ihm Auskunft darüber geben, welchen Gewinn Sie mit den Produkten erzielt haben, wo Sie die Ware ursprünglich erworben haben und an wen die Ware geliefert wurde. Der Markeninhaber darf außerdem von Ihnen verlangen, ihm dazu die entsprechenden Rechnungen vorzulegen.
  • Rückruf/Vernichtung
    Der Markeninhaber hat einen Anspruch darauf, dass Sie die bereits an Zwischenhändler gelieferte Produkte zurückrufen und markenverletzende Waren vernichten.

Sollte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Im Fall einer Abmahnung sollten Sie niemals die beiliegende, vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Oftmals sind die Erklärungen zu weitgehend, Sie verpflichten sich also zu mehr, als Sie rechtlich müssten.

In manchen Fällen enthalten Unterlassungserklärungen auch überhöhte Vertragsstrafen, die Sie im Falle eines Verstoßes zahlen sollen. Ebenso findet sich dort oft eine Verpflichtung zur Zahlung von überhöhtem Schadenersatz. Mitunter werden die geforderten Anwaltskosten aus einem zu hohen Streitwert berechnet.

Ein Anwalt / eine Anwältin für Markenrecht erklärt Ihnen die Reichweite einer Unterlassungserklärung und was eine solche für Sie persönlich bedeutet. Mit der reinen Aufgabe des Produktverkaufs ist es nämlich selten getan.

Welche Pflichten Sie mit einer Unterlassungserklärung eingehen, ist ohne anwaltlichen Rat nur schwer durchzublicken. Zudem kann ein Anwalt / eine Anwältin bei Markenrecht prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder vielleicht gar keine Markenverletzung vorliegt.

Wie kann ich Abmahnungen vermeiden?

Am Anfang eines jeden Geschäftsmodells sollte eine gründliche Markenrecherche stehen. Hierdurch können Sie das Risiko einer markenrechtlichen Abmahnung von Beginn an minimieren.

Grundsätzlich gilt, dass Sie bei bekannten Mustern und Symbolen, die Sie gedanklich mit einem bestimmten Unternehmen verbinden, immer vorsichtig sein sollten. Am besten stellen Sie sich bei jeder Ihrer Ideen zunächst die folgende Frage: Kaufen Menschen das Produkt, weil Sie es mit der bekannten Marke in Verbindung bringen? Dann sollten Sie sich in jedem Fall zunächst anwaltlich beraten lassen.

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Bei einer Abmahnung sollten Sie schnell, aber überlegt handeln. Wenden Sie sich nicht selbst an die Gegenseite, sondern sofort an uns. Wir schätzen die Rechtslage ein und legen gemeinsam eine Strategie fest, die zu Ihnen passt.

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