Der Streitwert im Markenrecht

Der Streitwert ist in allen Rechtsgebieten von großer Bedeutung – aus ihm werden die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnet. Er bestimmt somit auch, auf welches finanzielle Prozessrisiko Sie sich einlassen, wenn Sie einen Rechtsstreit führen wollen. Im Markenrecht beträgt der Streitwert selten unter 50.000 €, sechsstellige Streitwerte sind keine Seltenheit. Aber wie berechnet sich der Streitwert im Markenrecht?

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Berechnung des Streitwertes im Markenrecht

Maßgeblich für die Höhe der Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsklagen wegen Kenn­zeichenverletzungen nach den §§ 51 GKG, 3 ZPO sind zwei Faktoren: einmal der wirt­schaftliche Wert des verletzten Kennzeichenrechts und das Ausmaß und die Gefährlich­keit der Verletzung, der sog. „Angriffsfaktor“ (vgl. Ingerl/Rohnke, 3. Aufl. 2010, MarkenG § 142 Rn. 6).

Wirtschaftlicher Wert der Marke

Der wirtschaftliche Wert einer Marke bemisst sich primär durch die unter Nutzung der Marke erzielten Umsätze, aber auch durch die Bekanntheit und die Dauer der Benutzung der Marke.

Bekannte Marken und ihre Streitwerte

So hat das OLG Köln für die Marke „Deutschland sucht den Superstar“ einen Streitwert von 100.000 € angenommen. Das Landgericht Köln erachtet für die Marke „StudiVZ“ einen Streitwert von 275.000 € als angemessen (Sie ahnen es vielleicht schon, das Urteil ist bereits etwas älter, nämlich aus 2008). Für eine Verletzung der bekannten Marke BMW können schon 400.000 € angemessen sein, urteilte das Landgericht München I.

Der „Angriffsfaktor“

Hier ist auf die genaue Verletzungshandlung und ihre Intensität abzustellen. Grundsätzlich wird bei einer hohen Intensität der Verwechslungsgefahr auch ein höherer Streitwert anzunehmen sein. Wird die Marke hingegen auch teilweise beschreibend verwendet (zum Beispiel, weil die geschützte Marke gleichzeitig der Name einer Person ist, die auf dem Produkt abgebildet ist), verringert sich der Streitwert.

Werden zum Beispiel nur wenige oder keine Produkte verkauft, die unberechtigterweise mit einer Marke gekennzeichnet wurden, ist die Intensität geringer, als bei einem hohen erzielten Umsatz und vielen verkauften Produkten. Auch die wirtschaftliche Situation der Verletzer*innen kann hier eine Rolle spielen.

Mehrere Ansprüche = höherer Streitwert

Selten geht es im Markenrecht nur um den Unterlassungsanspruch. Meist kommen weitere Ansprüche hinzu: Zunächst ein Auskunftsanspruch – wie lange wurde die Marke benutzt, welche Umsätze wurden erzielt? – und nach dessen Beantwortung ein Schadensersatzanspruch. Wie sich dieser Schadensersatz berechnet, erläutern wir im Beitrag Schadensersatz bei Markenverletzung. Häufig lässt sich außerdem die Vernichtung der rechtswidrig gekennzeichneten Produkte verlangen.

Die Streitwerte für den Unterlassungsanspruch liegen typischerweise zwischen 50.000 € und 250.000 €; bei sehr bekannten Marken werden auch mehr als 1 Million Euro angesetzt. Er macht in aller Regel den größten Anteil am Gesamtstreitwert aus.

Was tun, wenn der Streitwert zu hoch festgesetzt wurde?

Es kommt nicht selten vor, dass in einer Abmahnung zu hohe Streitwerte angenommen werden und das Gericht diesen Werten später folgt. Daher kann es sich lohnen, bereits frühzeitig auf einen überhöhten Streitwert hinzuweisen. Aber auch wenn schon ein Urteil in der Welt ist, kann der Streitwert mittels einer Streitwertbeschwerde angegriffen werden. Ein Beispiel für eine erfolgreiche Streitwertbeschwerde haben wir jüngst hier vorgestellt.

Aus dem Streitwert ergeben sich unmittelbar die Anwalts- und Gerichtsgebühren. Was eine Abmahnung wegen Markenverletzung im Ergebnis kostet, zeigen wir im Beitrag Markenverletzung: Kosten einer Abmahnung.

Kontakt aufnehmen
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Schreiben Sie uns und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Hier klicken oder Dateien hineinziehen

Bis zu 10 Dateien sind möglich

Symbol Papirflieger
Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns bei Ihnen.

Unerwarteter Fehler

Leider konnte die Nachricht nicht versendet werden. Bitte versuchen Sie es später erneut.

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Rechtsanwalt 
Sie benötigen Hilfe bei einer Markenstreitigkeit?

War dieser Beitrag hilfreich für Sie?

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Über den Autor
Rechtsanwalt 


Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert