Es geht u. a. um das sogenannte „Burberry Check“, also das charakteristische Karomuster, mit dem insbesondere Schals und Tücher der Marke gestaltet sind. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, was Sie machen können, wenn Sie selbst ein Abmahnschreiben von Burberry/CBH erhalten haben, und geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen.
- 1. Worum geht es in der Abmahnung von Burberry?
- 2. Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
- 3. Welche Kosten kommen auf mich zu?
- 4. Was gilt als Markenverletzung?
- 5. Was darf der Markeninhaber von mir verlangen?
- 6. Welche Verteidigungsmöglichkeiten habe ich?
- 7. Sollte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
- 8. Wie kann ich Abmahnungen vermeiden?
- 9. Häufige Fragen zur Burberry-Abmahnung
Aktuell (Stand: Juli 2026):
Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen zu Abmahnungen, die CBH im Namen der Burberry Limited verschickt. Betroffen sind vor allem kleinere Händlerinnen und Händler, die Textilien und Accessoires über Plattformen wie Vinted, eBay Kleinanzeigen oder Etsy anbieten. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, sollten Sie die gesetzte Frist nicht verstreichen lassen.
Worum geht es in der Abmahnung von Burberry?
Der Burberry Ldt. gehören einige eingetragene Marken wie z. B. das charakteristische Karomuster in verschiedenen Ausführungen:

Neben dem Karomuster gehört auch der sogenannte „Equestrian Knight“ – der Reiter mit Lanze – zu den bekannten Marken von Burberry. Die Abmahnungen werden durchgängig von der Kanzlei CBH (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner) ausgesprochen. Auffällig ist, dass Burberry teilweise auch dort vorgeht, wo für die konkrete Warenart keine eingetragene Marke besteht: In diesen Fällen stützt sich das Unternehmen auf den Schutz bekannter Marken, der über die eingetragenen Waren hinausreichen kann.
Zur Ermittlung von Verkäufern und als Nachweis führt Burberry häufig Testkäufe durch. Deren Kosten werden in der Abmahnung regelmäßig mit eingefordert. Erfahrungsgemäß verfolgt CBH die Ansprüche konsequent und beantragt bei ausbleibender Reaktion zügig eine einstweilige Verfügung.
Die Abmahnungen richten sich an Personen und Unternehmer:innen, die Produkte vertreiben, die die eingetragenen Marken von Burberry enthalten.
Für die gewerbliche Nutzung – darunter fällt auch der Verkauf auf Vinted oder eBay Kleinanzeigen – gelten im Markenrecht strenge Regeln. Sobald Sie Taschen, Hüllen oder Kleidung aus Stoffen und anderen Materialien herstellen und vertreiben, auf denen sich ein markenrechtlich geschütztes Motiv befindet, brauchen Sie eine Erlaubnis des Markeninhabers. Haben Sie diese nicht, dürfen Sie die Produkte auch nicht verkaufen.
„Sie haben eine Abmahnung von Burberry wegen einer Markenverletzung erhalten? Wir prüfen die Rechtslage und begrenzen den Schaden.“
Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Bei Abmahnungen sollten Sie schnell, aber überlegt handeln. Die folgende Checkliste bietet Ihnen eine erste Orientierung dafür, wie Sie bei Erhalt eines Abmahnschreibens sinnvoll vorgehen können:
Abmahnung wegen Markenverletzung: So gehen Sie vor!
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Fristen prüfen
Lesen Sie die Abmahnung aufmerksam, welche Fristen gesetzt wurden. Diese Fristen sollten Sie unbedingt einhalten, um weitere Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung zu vermeiden.
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Kein Kontakt zum Abmahnenden
Ein Kontakt zum Abmahnenden kann nachteilig sein. Schlimmstenfalls geben Sie den Rechtsverstoß zu. Daher ist es ratsam, eine rechtliche Prüfung durchzuführen. Erst dann können Sie entscheiden, wie Sie vorgehen.
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Vorformulierte Unterlassungserklärung nicht abgeben
In der Regel ist der Abmahnung bereits eine Unterlassungserklärung als Entwurf beigefügt. Wenn Sie diese unterschreiben, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, müssen Sie eine Vertragsstrafe zahlen. Es besteht die Gefahr, dass die Unterlassungsverpflichtung zu weit geht oder Sie eine hohe Summe zahlen müssen, wenn der Verstoß nicht abgestellt wurde.
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Rechtslage prüfen
Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Abmahnungen wird die rechtliche Situation bewerten und Sie über Ihre Handlungsoptionen informieren. Es ist nicht immer ratsam, sofort eine Unterlassungserklärung abzugeben, auch wenn ein Verstoß vorliegt. In einigen Fällen kann es vorteilhaft sein, eine einstweilige Verfügung ergehen zu lassen, um Risiken zu verringern. Insbesondere dann, wenn der Verstoß leicht wiederholt werden kann und der Abmahnende ein Interesse daran hat, Vertragsstrafen durchzusetzen.
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Rechtsverstoß dauerhaft beenden
Wenn ein Rechtsverstoß festgestellt werden kann, sollten Unternehmen gegebenenfalls überlegen, welche Prozesse verändert werden müssen, um künftige Fehler zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, Schwachstellen aufzudecken.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wenn Sie eine Markenrechtsverletzung begehen, hat der Markeninhaber u. a. Anspruch auf Schadenersatz. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Schadenersatz im Markenrecht zu berechnen.
Darüber hinaus kann der mit den Produkten gemachte Gewinn gefordert werden. Das heißt, dass Sie alles, was Sie mit den verkauften Produkten erwirtschaftet haben (bestimmte Produktionskosten können in Abzug gebracht werden), an den Markeninhaber herausgeben müssen.
Dazu kommen noch die außergerichtlichen Anwaltskosten. Deren Höhe richtet sich nach dem Streitwert, der im Markenrecht grundsätzlich nicht unter 50.000 € liegt. Bei sehr bekannten Marken wird i. d. R. in den Abmahnungen ein Streitwert von 250.000 € zugrunde gelegt. Dies bedeutet Anwaltskosten in Höhe von 4.095,50 € – nur für die Abmahnung.
Lassen Sie sich durch eine Kanzlei vertreten, kommen weitere Kosten hinzu.
Was gilt als Markenverletzung?
Dass der Vertrieb von Plagiaten das Markenrecht verletzt, ist klar. Bei einigen Konstellationen muss man aber etwas genauer hinschauen.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie die Produkte nicht gewerblich nutzen, ist nahezu alles erlaubt. Wenn Sie die Produkte jedoch verkaufen (der Verkauf über eBay, Vinted oder Etsy ist dafür schon ausreichend), sollten Sie unbedingt die Vorschriften des Markengesetzes beachten.
Gewerbliche Tätigkeit
Oft sagen die Betroffenen einer Abmahnung, dass sie nicht viel verkauft haben. Darauf kommt es aber nicht an, entscheidend ist, dass die Marke im geschäftlichen Verkehr genutzt wurde. Der Umfang der Nutzung spielt aber unter anderem eine Rolle, wenn es um den Schadensersatz geht, der zu zahlen ist.
Wenn Sie Upcycling betreiben, also aus bereits gebrauchten Materialien neue Produkte gestalten und diese dann verkaufen, ist Vorsicht geboten. Geben die neu gestalteten Produkte ein markenrechtlich geschütztes Motiv wieder, müssen Sie sich nämlich die Erlaubnis des Markeninhabers einholen, um die Produkte vertreiben zu dürfen.
Was darf der Markeninhaber von mir verlangen?
Wenn Sie eine Markenverletzung begehen, hat der Markeninhaber die folgenden Ansprüche gegen Sie:
- Schadenersatz
Sie müssen dem Markeninhaber den Schaden ersetzen, der ihm entstanden ist. Beispielsweise ist das der Gewinn, den Sie mit den verkauften Produkten erzielt haben. Es gibt dabei verschiedene Wege, den Schadenersatz zu berechnen. - Unterlassung
Sie sind dazu verpflichtet, es zu unterlassen, die markenverletzenden Produkte und/oder Dienstleistungen weiterhin zu gewerblichen Zwecken zu produzieren, in Verkehr zu bringen, zu verkaufen, anzubieten, etc. - Auskunft/Rechnungslegung
Der Markeninhaber hat einen Anspruch darauf, dass Sie ihm Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen geben. Dazu zählen insbesondere die erzielten Umsätze und Verkaufspreise, die Namen Ihrer Lieferanten und Abnehmer sowie die Vorlage entsprechender Rechnungen und Lieferscheine. Diese Angaben dienen vor allem der Bezifferung des Schadensersatzes. In der Praxis werden teilweise auch die Kosten einer Handels- oder Gewerberegisterauskunft mit eingefordert. - Rückruf/Vernichtung
Der Markeninhaber hat einen Anspruch darauf, dass Sie die bereits an Zwischenhändler gelieferten Produkte zurückrufen und markenverletzende Waren vernichten.
Welche Verteidigungsmöglichkeiten habe ich?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt – und selbst bei einem Verstoß sind die Forderungen häufig überzogen. Je nach Fallkonstellation kommen unter anderem folgende Ansätze in Betracht:
- Erschöpfung des Markenrechts: Handelt es sich um Originalware von Burberry, die mit Zustimmung des Markeninhabers erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurde, kann der Weiterverkauf zulässig sein (Erschöpfungsgrundsatz, § 24 MarkenG).
- Rein beschreibende oder nicht markenmäßige Nutzung: Wird das Zeichen nicht als Herkunftshinweis, sondern rein beschreibend verwendet, fehlt es unter Umständen an einer Markenverletzung.
- Kein Handeln im geschäftlichen Verkehr: Ein einmaliger, rein privater Verkauf kann außerhalb des geschäftlichen Verkehrs liegen. Vorsicht: Die Schwelle ist niedrig, schon regelmäßige Verkäufe auf Plattformen genügen häufig.
- Überhöhter Streitwert und überzogene Forderungen: Auch wenn eine Verletzung vorliegt, sind Streitwert, Schadensersatz und Vertragsstrafe oft angreifbar und können reduziert werden.
- Formale Fehler der Abmahnung: In Einzelfällen kann die Abmahnung selbst fehlerhaft sein.
Welche Strategie die richtige ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Eine anwaltliche Prüfung klärt, ob sich eine Zurückweisung, eine modifizierte Unterlassungserklärung oder eine Kostenverhandlung anbietet.
Sollte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
Im Fall einer Abmahnung sollten Sie niemals die beiliegende, vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Oftmals sind die Erklärungen zu weitgehend, Sie verpflichten sich also zu mehr, als Sie rechtlich müssten.
In manchen Fällen enthalten Unterlassungserklärungen auch überhöhte Vertragsstrafen, die Sie im Falle eines Verstoßes zahlen sollen. Ebenso findet sich dort oft eine Verpflichtung zur Zahlung von überhöhtem Schadenersatz. Mitunter werden die geforderten Anwaltskosten aus einem zu hohen Streitwert berechnet.
Ein Anwalt für Markenrecht erklärt Ihnen die Reichweite einer Unterlassungserklärung und was eine solche für Sie persönlich bedeutet. Mit der reinen Aufgabe des Produktverkaufs ist es nämlich selten getan.
Welche Pflichten Sie mit einer Unterlassungserklärung eingehen, ist ohne anwaltlichen Rat nur schwer nachzuvollziehen. Zudem kann ein Anwalt bei Markenrecht prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder vielleicht gar keine Markenverletzung vorliegt.
Wie kann ich Abmahnungen vermeiden?
Am Anfang eines jeden Geschäftsmodells sollte eine gründliche Markenrecherche stehen. Hierdurch können Sie das Risiko einer markenrechtlichen Abmahnung von Beginn an minimieren.
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei bekannten Mustern und Symbolen, die Sie gedanklich mit einem bestimmten Unternehmen verbinden, immer vorsichtig sein sollten. Am besten stellen Sie sich bei jeder Ihrer Ideen zunächst die folgende Frage: Kaufen Menschen das Produkt, weil Sie es mit der bekannten Marke in Verbindung bringen? Dann sollten Sie sich in jedem Fall zunächst anwaltlich beraten lassen.




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