Internationale Markenanmeldung: Wie gehe ich vor?

Wenn Sie eine Marke anmelden wollen, gibt es neben der deutschen Marke und der Unionsmarke noch die IR-Marke: die internationale Registrierung. Mit dieser können Sie ihre Marke in über 150 Ländern schützen lassen.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Warum eine internationale Marke anmelden?

Je nachdem, wie Ihr Geschäftsmodell aufgestellt ist, wollen Sie nicht nur in Deutschland oder der Europäischen Union tätig sein, sondern auch in weiteren Ländern. Vielleicht bedienen Sie einen Nischenmarkt in einem ganz speziellen Land oder in mehreren Ländern eines anderen Kontinentes. Auf diesem Markt wollen Sie natürlich Ihr Unternehmen und Ihre Produkte auch markenrechtlich schützen.

Dabei hilft Ihnen die IR-Marke. Eine deutsche Marke hilft Ihnen zum Beispiel nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wollen Sie dagegen Produkte oder Dienstleistungen unter Ihrer Marke auch in Japan anbieten und schützen, können Sie entweder direkt in Japan eine nationale Marke beantragen, oder aber eine internationale Registrierung über die WIPO (die Weltorganisation für geistiges Eigentum) vornehmen lassen.

Welche Länder kommen für meine IR-Marke infrage?

Möglich ist die internationale Registrierung dank des Madrider Protokolls momentan in 130 Ländern, zum Beispiel in den USA, Neuseeland, Japan oder auch in Bhutan oder Kenia. Die WIPO stellt auf Ihrer Webseite eine vollständige Liste aller Mitgliedsstaaten des Madrider Protokolls zur Verfügung. Diese Länder machen die Mehrheit des weltweiten Handels aus.

In welchen Ländern Sie Ihre Marke anmelden wollen, richtet sich primär nach Ihrem Businessplan und geplanten Expansionen.

Wie läuft die Eintragung einer IR-Marke ab?

Jede IR-Marke braucht eine Basismarke. Das kann sowohl eine nationale Marke (also etwa eine deutsche Marke) oder eine Unionsmarke des EUIPO sein.

Die Anmeldung beim WIPO läuft dann über das Markenamt der Basismarke, also das DPMA für deutsche Marken oder das EUIPO für Unionsmarken. Das EUIPO ist, was die Digitalisierung angeht, schon wesentlich fortschrittlicher als das DPMA, hier können die meisten Anträge online gestellt werden.

Es ist auch möglich, die Marke im Zielland direkt anzumelden. Hierbei sind aber nationale Besonderheiten zu beachten, zudem ist die Markenanmeldung oftmals nur in der Landessprache möglich. Dafür ist die nationale Marke dann nicht von einer Basismarke abhängig.

Was bringt mir eine internationale Marke?

Durch eine internationale Marke lässt sich markenrechtlicher Schutz in mehreren Ländern in einem Verfahren ermöglichen. Sie sparen sich die mühevolle, einzelne Anmeldung Ihrer Marke in jedem Land und können gesammelt die Länder auswählen, für die Sie den Markenschutz in Anspruch nehmen wollen.

Vor allem dann, wenn Sie in mehr als einem Land außerhalb der Europäischen Union Schutz beanspruchen wollen, kann sich die internationale Registrierung aufgrund des geringeren Aufwandes bereits lohnen. Aber auch, wenn Sie schon wissen, dass es in z. B. Frankreich eine ähnliche Marke existiert, weswegen Ihre Marke dort nicht angemeldet werden kann, können Sie die Marke mit der internationalen Anmeldung in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anmelden.

Ansonsten bietet die internationale Anmeldung auch organisatorische Vorteile: Der Antrag kann in einer Sprache für alle Länder gestellt werden, die Gebühren müssen nur einmalig in einer einzigen Währung bezahlt werden, alle Änderungen können zentral verwaltet werden und Sie können den Markenschutz auch nachträglich auf zusätzliche Länder erweitern.

Welche Risiken hat eine internationale Markenanmeldung?

Die jeweils geltende Rechtslage ist je nach Land, in dem die Marke angemeldet werden soll, nur schwer überprüfbar. Deswegen bedienen wir uns bei Fragen zur nationalen Rechtslage unserer Kooperationsanwälte und -anwältinnen vor Ort. Dies gilt vor allem für Kollisionsprüfungen, um das Risiko von Abmahnungen aus diesen Ländern zu reduzieren.

Es gibt, bei der Vielzahl der möglichen Länder und deren Rechtssysteme, gewisse nationale Besonderheiten zu beachten. Soll die Marke zum Beispiel in den Vereinigten Staaten von Amerika angemeldet werden, ist dort zwingend eine Benutzungsabsichtserklärung beizufügen.

Auch ein mögliches Widerspruchsverfahren wird im Anmeldeland geführt. Das bedeutet, dass das Verfahren sich nach den nationalen Vorschriften richtet, was zum Beispiel den grundsätzlichen Ablauf und die Einreichung von Beweisen und ähnlichem angeht. Auch kann es sein, dass Eingaben nur in der Landessprache möglich sind.

Was kostet eine internationale Marke?

Die Gebühren richten sich vor allem danach, in welchem Land Sie Ihre Marke anmelden wollen und für wie viele Nizza-Klassen die Marke angemeldet ist.

So kostet eine Anmeldung von drei Waren- und Dienstleistungsklassen z. B. in der Türkei momentan 653,00 CHF Grundgebühr sowie 117 CHF an nationalen Gebühren. Für die USA kommen zur Grundgebühr noch 1.380,00 CHF. Die jeweiligen Gebühren können Sie sich mit dem Gebührenrechner der WIPO tagesaktuell ausrechnen lassen.

Dazu kommen noch die Gebühren der Markenämter der Basismarke. Das DPMA nimmt aktuell 180,00 € Weiterleitungsgebühr.

Wie lange dauert die Eintragung meiner IR-Marke?

Die Eintragungsdauer richtet sich auch nach den Ländern, in denen Sie die Marke anmelden wollen. Grundsätzlich sollten Sie von einem Zeitraum von ca. 22 bis 24 Monaten ausgehen.

Es kann sein, dass die Eintragung vom Zielland verweigert wird, dann müssen Sie entscheiden, ob Sie die Verweigerung anfechten wollen. Die Eintragungen in den anderen gewählten Ländern sind davon aber nicht betroffen.

Übersicht über den Anmeldeprozess und der Dauer einer internationalen Markenanmeldung.
Schematische Darstellung des Anmeldeprozesses – Quelle: WIPO

Checkliste: Internationale Markenanmeldung

  1. Länder bestimmt?

    Zuerst müssen Sie sich überlegen, in welche Länder Sie expandieren möchten und die Zielländer für die Markenanmeldung festlegen. Hier empfiehlt es sich wegen der Benutzungspflicht, vor allem die nächsten 5 Jahre im Blick zu haben.

  2. Basismarke angemeldet?

    Prüfen Sie die Anmeldung Ihrer Basismarke. Sind Sie bereits Inhaber*in einer deutschen Marke oder einer Unionsmarke? Ansonsten sollten Sie diese Anmeldung zuerst angehen.

  3. Nationale Besonderheiten beachtet?

    Informieren Sie sich über die individuellen Besonderheiten des geplanten Ziellandes, falls noch bestimmte Unterlagen oder Bescheinigungen eingeholt werden müssen.

  4. Genügend Zeit eingeplant?

    Eine internationale Anmeldung geht nicht von heute auf morgen. Haben Sie immer im Hinterkopf, dass es bis zur Eintragung mehrere Jahre dauern kann.

  5. Risiken von Abmahnungen minimiert?

    Vor der Anmeldung sollten Sie unbedingt prüfen, ob ältere Rechte entgegenstehen. Am sinnvollsten ist hier eine erweiterte Markenrecherche.

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