N26 Bank: Konto gehackt & leergeräumt! Was tun?

Kund:innen der N26-Bank sind von Onlinebanking-Betrug, wie z.B. Phishing-Angriffen, betroffen. Auf ihrer Website warnt die Bank selbst vor verdächtigen E-Mails oder SMS. Einmal auf den Link geklickt und Zugangsdaten auf einer täuschend echt aussehenden Webseite eingegeben und das Konto ist leer. Zum Teil werden Betroffene auch telefonisch kontaktiert. Wer trägt den Schaden, wenn Geld abgebucht wurde?

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht

Wie gelingt den Betrügern der Zugriff auf die Konten?

Häufig ist das Versenden von Phishing-E-Mails oder Phishing-SMS. Diese Nachrichten werden vorgeblich von der N26 verschickt, stammen aber von Betrügern. Unter einem Vorwand wird Zeitdruck aufgebaut. Die Bankkund:innen sollen so dazu gebracht werden, auf einen Link zu klicken und im Nachgang ihre Zugangsdaten einzugeben.

Eine Variante hierzu ist das Vishing, also das „Abfischen“ von Daten durch einen gefakten Anruf. Der Anrufer, der professionell geschult ist, gibt sich täuschend echt als Mitarbeiter der N26-Bank aus. Unter einem Vorwand (z.B.: „Wir haben seltsame Kontobewegungen bei Ihnen bemerkt. Wenn Sie dies stoppen wollen, müssen Sie sofort wie folgt tätig werden.“) werden die betrogenen Kund:innen durch einen Prozess geführt, an dessen Ende der Anrufer verschiedene Daten abgefischt hat, die für unberechtigte Abbuchungen genutzt wurden.

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„Die N26 weigert sich, den Schaden zu regulieren? Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung.“


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Dabei erwähnen die Täter:innen bewusst private Daten, die vermeintlich nur die eigene Bank haben kann (z.B.: IBAN, Geburtsdatum, Mobilfunknummer). Diese Daten haben sie sich vorher auf andere Weise abgefischt, um auf perfide Weise das Vertrauen der Betrogenen zu erschleichen.

Den Betrug gibt es auch in der Kombination aus beidem, also einer Phishing-E-Mail und nachfolgendem Anruf.

Anruf unter Nummer der Bank

Häufig wundern sich betrogene Bankkund:innen, dass die Kriminellen mit der Nummer ihrer Bank angerufen haben. Die angezeigte Nummer erzeugt Vertrauen und begünstigt den Betrug. Wer ruft schon unter der Nummer einer Bank an, wenn nicht die Bank? Dieses „Call-ID-Spoofing“, also das Anzeigen einer fremden Telefonnummer, ist zwar gesetzlich verboten. Das aber kümmert die Betrüger:innen natürlich nicht.

Ganz wichtig: Ruhe bewahren, aber schnell handeln

Haben Sie den Betrug entdeckt, dann ist das Wichtigste, dass Sie die Ruhe zu bewahren, auch wenn es schwerfällt. Handeln Sie nicht unüberlegt, sondern gezielt und trotzdem schnell.

Wenn Sie merken, dass Sie überfordert sind, ziehen Sie einen Bekannten hinzu oder eine spezialisierte Anwaltskanzlei.

Ihr Konto wurde leergeräumt: Das sollten Sie tun

  1. Bank informieren

    Als Erstes müssen Sie die Bank von dem Betrug in Kenntnis setzen und die Rückerstattung der erschwindelten Beträge fordern.

  2. Onlinebanking sperren

    Lassen Sie das Onlinebanking sperren, damit die Täter:innen keinen Zugang mehr auf Ihr Konto haben. Eine Sperrung können Sie auch selbst durch mehrfaches falsches Eingeben der PIN zu ihrem Onlinebanking vornehmen.

  3. Erstatten Sie eine Strafanzeige bei der Polizei

    Eine Strafanzeige ist wichtig, weil die Beamt:innen ebenfalls die Empfängerbank informieren und so die Möglichkeit steigt, dass das Empfängerkonto „auf Eis gelegt“ wird. Durch eine Akteneinsicht kann Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin später weitere wichtige Erkenntnisse für die Bearbeitung ihres Falles erhalten.

  4. Empfängerbank in Kenntnis setzen

    Wenden Sie sich sofort an die Empfängerbank und teilen Sie mit, dass es sich um einen Betrug handelt. Wenn das Geld dort noch auf dem Konto ist, kann es so möglicherweise noch gesichert werden.

  5. Gedächtnisprotokoll erstellen

    Schreiben Sie auf, was genau geschehen ist. Jedes Detail ist wichtig, denn Sie müssen sich ggf. Monate später an den Vorfall erinnern. Sichern Sie zudem Ihren Browserverlauf, denn oft wird er in einem späteren Verfahren wichtig.

Wie stehen die Chancen für ein Vorgehen gegen die N26-Bank?

Betrogene Bankkund:innen sollten nicht den Kopf in den Sand stecken, denn der Gesetzgeber hat in den §§ 675 u ff. BGB verschiedene Rechte normiert, die den Bankkund:innen helfen. Wenn Abbuchungen – wie meistens im Falle eines Betrugs – von den Kund:innen nicht autorisiert waren, besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch gegen die Bank.

Ein grob fahrlässiges Verhalten kann man einem Kunden beispielsweise vorwerfen, wenn die Phishing-E-Mail ganz offensichtlich nicht von der eigenen Bank stammen konnte und der Kunde dies hätte erkennen müssen.

Letztlich ist bei der Frage, ob grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, immer der Einzelfall genau unter die Lupe zu nehmen. Was auf den ersten Blick grob fahrlässig erscheinen mag, ist bei genauerem Hinsehen menschlich nachvollziehbar und damit nicht mehr grob fahrlässig.

Selbst wenn aber der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu Recht erhoben wird, kann ein erhebliches Mitverschulden der Bank dazu führen, dass diese am Ende doch (überwiegend) haftet. Dies kann in Auffälligkeiten bei den Abbuchungen (z.B. 70 Abbuchungen kleiner Beträge an einem Tage) und/oder in mangelhaften Sicherheitssystemen der Bank liegen. Auch hier kommt es wieder stark auf den Einzelfall an.

Schließlich können Schadenersatzansprüche gegen die Bank bestehen, wenn diese über den Betrug informiert wurde, die Empfängerbank aber zu spät kontaktiert und das Geld bei rechtzeitigem Handeln noch hätte gesichert werden können. Ob dies der Fall war, ergibt sich gegebenenfalls aus einer Einsichtnahme in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte.

Wie können wir helfen?

Bei uns bearbeiten Fachanwälte für IT-Recht Ihren Fall. Wir können daher den Sachverhalt nicht nur rechtlich, sondern auch unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten umfassend aufarbeiten und die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die N26-Bank einschätzen.

Im Falle der Mandatierung durch Sie schreiben wir die Bank zunächst außergerichtlich an und fordern diese zur Erstattung der unberechtigt abgebuchten Beträge. Zudem fordern wir von der Bank die Übernahme der Ihnen entstandenen Anwaltskosten.

Sollte die Bank eine Zahlung insgesamt verweigern, erheben wir nach Rücksprache mit Ihnen eine Klage auf Erstattung des Schadens beim zuständigen Gericht.

Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich besteht zudem die Möglichkeit, sich mit der Bank auf einen Vergleich dahingehend zu einigen, dass diese einen Teil des Schadens trägt. Dies kann im Einzelfall sinnvoll sein, wenn man Ihnen bei der Entstehung des Schadens etwa grobe Fahrlässigkeit zu Recht vorwerfen kann. Wie ein solcher Vergleich aussehen kann, hängt letztlich von Ihrem Einzelfall ab. Wir konnten in der Vergangenheit in vielen Fällen Banken dazu bringen, einen Großteil des Schadens zu übernehmen.

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Sind Sie Opfer von Onlinebanking-Betrug?

Als Kanzlei für IT-Recht haben wir bereits zahlreiche Betroffene vertreten, denen Geld vom Konto gestohlen wurde. Wir beurteilen Ihren Fall nicht nur rechtlich, sondern auch technisch. Nutzen Sie unsere Expertise, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

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Hier können Sie uns auch weitere Angaben machen, z.B. wann Sie am besten erreichbar sind. Wenn Sie möchten, können Sie uns zudem bereits Unterlagen hochladen. Für uns hilfreich wäre insbesondere eine Umsatzübersicht und eine Schilderung des Schadenshergangs.

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Wir sind ehrlich zu Ihnen

Vielen Dank für Ihre Angaben. Onlinebanking-Betrugsfälle sind komplex und wir möchten uns die Zeit für Ihren Fall nehmen, die erforderlich ist, um Sie optimal zu vertreten. Zugleich ist uns daran gelegen, dass unsere Beratung für Sie wirtschaftlich ist.

Ausgehend von dem Schadensbetrag, den Sie uns genannt haben, gehen wir allerdings davon aus, dass die Kosten für unsere Beratung und Vertretung möglicherweise nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stehen. Dies könnte dazu führen, dass Sie selbst in dem Fall, dass die Bank den Schadensbetrag erstattet, „draufzahlen“. Wir meinen, es entspricht es dem Gebot der Fairness, Ihnen dies vorab mitzuteilen. Zugleich möchten wir Ihnen eine günstige Alternative an die Hand geben: Die Verbraucherzentrale bietet eine Rechtsberatung an. Diese werden, anders als wir, vom Staat bezuschusst und können daher auch bei geringeren Schadensbeträgen tätig werden.

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