Erpressung mit schlechten Google-Bewertungen – Was können Sie tun?

Wirklich wahr: Erpresser:innen versuchen mittlerweile, durch Bewertungen bei Google zu Geld zu kommen. Ein Gastronom berichtete dem ZDF-Magazin „frontal“ über eine E-Mail, in der er aufgefordert wurde, einen Betrag von 300 € zu überweisen, damit Fake-Bewertungen wieder verschwinden. Was ist davon rechtlich zu halten und was können Sie im Falle von übler Nachrede tun?

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht

Bewertungen müssen „echt“ sein

Es liegt auf der Hand, dass Bewertungen, hinter denen keine echte Erfahrung mit einem Unternehmen steht, nicht erlaubt sind. Erst recht nicht erlaubt sind Schmähkritiken, die keine tatsächliche Grundlage haben. Wer Unwahrheiten über andere verbreitet, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

Sterne-Bewertungen ohne Text

So entschied beispielsweise das Oberlandesgericht Nürnberg, dass auch eine schlechte Sternebewertung ohne Begleittext rechtswidrig ist, wenn der Bewertende nie Kunde war oder in sonstiger Weise in Berührung mit dem Unternehmen gekommen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.07.2019 – 3 W 1470/19).

Im Falle, dass Bewertungen als Druckmittel genutzt werden, um betroffene Unternehmer zu einer Zahlung zu veranlassen, liegt eine Erpressung im Sinne des § 253 StGB vor. Denn hier drohen die Täter:innen mit einem empfindlichen Übel, um sich zu Unrecht zu bereichern.

Zugleich kann die falsche Bewertung eine üble Nachrede (§ 186 StGB) oder sogar eine Verleumdung (§ 187 StGB) darstellen.

Wie vorgehen bei schlechten Google-Bewertungen?

Werden Sie von Erpresser:innen angeschrieben, sollten Sie hierauf nicht zahlen, sondern die Ermittlungsbehörden informieren. Auch wenn unklar ist, ob die Täter:innen ermittelt werden können, kann die Strafanzeige für ein späteres Verfahren hilfreich sein.

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Denn Google ist verpflichtet, schlechte Bewertungen zu löschen, wenn sie gegen Gesetze verstoßen. Dies ist bei dem Versuch einer Erpressung der Fall. Voraussetzung ist, dass Google über die Umstände der Bewertung detailliert in Kenntnis gesetzt wird.

Sie müssen also gegenüber dem Unternehmen darlegen, warum die konkrete Bewertung unzulässig ist. Hierfür stellt Google ein Formular bereit, das Sie nutzen können.

Löschungsantrag – Was ist zu beachten?

  1. Beweise rechtssicher dokumentieren

    Fertigen Sie von den Bewertungen Screenshots an. Helfen können dabei Tools wie Atomshot, das neben dem Bildschirminhalt auch Datum und URL sichert.

  2. Strafanzeige und Strafantrag

    Stellen Sie bei der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegebenenfalls eine Strafanzeige. Da unter anderem die üble Nachrede nur auf Antrag verfolgt wird, sollten Sie diesen zeitgleich stellen. Beachten Sie dabei die Frist von drei Monaten ab Kenntnis. Der Strafantrag muss schriftlich, also mit eigenhändiger Unterschrift, erfolgen. Eine Übermittlung per E-Mail oder eine eingescannte Unterschrift reicht nicht aus.

  3. Rechtsverletzung genau beschreiben

    Geben Sie gegenüber dem Plattformbetreiber konkret an, warum die Bewertung unzulässig ist und berufen Sie sich dabei vor allem auf Tatsachen. Wenn Sie eine Erpressermail erhalten und eine Strafanzeige erstattet haben, weisen Sie hierauf hin.

  4. Schnell handeln

    Ein effektives Vorgehen gegen schlechte Bewertungen setzt voraus, dass Sie eine einstweilige Verfügung gegenüber Google erwirken können. Das ist aber nur möglich, wenn Sie keine Zeit verlieren. In der Regel sollten Sie innerhalb von einem Monat ab Kenntnis alles erledigt haben, andernfalls bleibt nur ein langwieriges Klageverfahren.

  5. Beratung in Anspruch nehmen

    Sollten Sie die Löschung nicht selbst in die Hand nehmen wollen, lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin mit Erfahrung im Medienrecht beraten.

Was tun, wenn Google nicht reagiert?

Mit dem Hinweis auf die Rechtsverletzung muss Google unverzüglich tätig werden. Entscheidet sich das Unternehmen gegen eine Löschung, kann es selbst als Störer haften. Sie können dann gegen Google unmittelbar vorgehen – gegebenenfalls auch im Wege einer einstweiligen Verfügung.

Wenn Sie diesen Weg in Betracht ziehen, ist die Löschungsaufforderung von großer Bedeutung. Denn nur wenn diese korrekt ist und Google in die Lage versetzt, die Rechtswidrigkeit der Bewertung zu prüfen, können Sie gerichtlich durchsetzen, dass es die weitere Verbreitung der rechtswidrigen Bewertung unterlässt.

Dabei kann Google vor den deutschen Gerichten verklagt werden. Mittlerweile ist auch geklärt, dass nicht einmal mehr eine Übersetzung der Klage ins Englische erforderlich ist. Dies macht es für Betroffene einfacher, ihre Rechte durchzusetzen.

Kosten eines gerichtlichen Vorgehens

Ein Verfahren ist dabei mit einem Kostenrisiko verbunden. Sie sollten allerdings beachten, dass der gute Ruf Ihres Unternehmens von erheblicher Bedeutung für Ihren Umsatz ist. Wir klären über alle entstehenden Kosten selbstverständlich im Vorfeld transparent auf.

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