Marke anmelden – Ist dafür ein Anwalt nötig?

Wenn Sie eine Marke anmelden, können Sie dies selbst tun. Es gibt keine Pflicht, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Aber das bedeutet nicht, automatisch dass es auch ratsam ist, die Markenanmeldung in die eigene Hand zu nehmen. Wir nennen Ihnen fünf gute Gründe, warum Sie einen Anwalt für Markenrecht bzw. eine Anwältin für Markenrecht beauftragen sollten.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Ihre Marke ist wichtig, also nehmen Sie sie wichtig

Die eigene Marke ist für Unternehmen existenziell. Nicht umsonst gibt es zahlreiche Agenturen, die sich dem Markenaufbau verschrieben haben. Wenn Sie also viel Energie in den Aufbau einer Marke stecken, sollten Sie sicherstellen, dass nicht später ein Inhaber mit einer älteren Marke die Löschung verlangt und damit Ihre Arbeit zunichte macht.

Die Lösung: Sie müssen Sie das Markenrisiko einschätzen also die Wahrscheinlichkeit, dass die einzutragende Marke gegen ältere Schutzrechte verstößt. Damit gewinnen Sie Investitionssicherheit und können sich auf die Entwicklung Ihrer Marke konzentrieren.

Kein Geld zum Fenster rauswerfen

Melden Sie eine Marke an, ohne vorher geprüft zu haben, ob die Marke schutzfähig ist, kann das Markenamt die Anmeldung zurückweisen. In diesem Fall erhalten Sie die bereits gezahlten Anmeldegebühren nicht zurück.

Da eine Markenanmeldung mehrere hundert Euro kostet, haben Sie bei einer Zurückweisung viel bezahlt, ohne einen Markenschutz zu erhalten. Darüber hinaus relativieren sich die Kosten für die anwaltliche Beratung, wenn Sie die Marke über einen längeren Zeitraum nutzen.

Eine anwaltliche Beratung hilft aber nicht nur, Fehler zu vermeiden, sondern kann Ihnen auch neue Wege aufzeigen. Beispielsweise wie eine zunächst unzulässige Idee für eine Anmeldung weiterentwickelt werden kann. Nicht selten kommt es vor, dass Gründerinnen und Gründer aus einer Beratung neue Impulse für ihr Geschäft und ihre Strategie mitnehmen.

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Stellen Sie Ihre Marke auf eine solide Grundlage: Mit einer professionellen Markenrecherche.


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Marke anmelden ohne Anwalt: Hohe Kosten vermeiden

Die Anmeldung einer Marke ohne vorherige Recherche ist nichts anderes als Glücksspiel. Sie wetten darauf, dass es kein Unternehmen gibt, dessen Schutzrechte der Anmeldung entgegenstehen. Dabei gehen Sie ein hohes Risiko ein: Rechtsverletzungen können abgemahnt werden. Dabei sind die Gegenstandswerte im Markenrecht hoch und liegen in der Regel nicht unter 50.000 €. Eine berechtigte Abmahnung kostet somit mindestens 2.000 €, hinzu kommen Kosten des eigenen Anwalts und ggf. Gerichtskosten.

Neben den unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen bei einer berechtigten Abmahnung weitere Folgekosten, wenn der Markenauftritt umgestellt werden muss. Im schlimmsten Fall können Sie Ihre Produkte wegschmeißen und von vorne anfangen. Auch Werbematerial, Schaufenster und Onlineshop müssen überarbeitet werden.

Auch die registrierte Domain kann das Markenrecht verletzen. Eine gezwungenermaßen hektische Domainumstellung geht nicht selten mit einem Absturz im Google-Ranking einher.

Sie haben im Falle einer Markenrechtsverletzung also mehrere Baustellen auf einmal: Sie müssen eine neue Marke aufbauen, müssen hohe Kosten stemmen und sind zugleich schlechter im Internet auffindbar.

Entwicklung einer Markenstrategie

Wohin soll sich Ihre Marke entwickeln? Markenanmeldung und geschäftliche Entscheidungen sind untrennbar miteinander verknüpft. Wenn Sie Ihre Marke eintragen lassen wollen, müssen Sie sich mit der Frage beschäftigen, ob Sie in Deutschland, der EU oder anderen Ländern aktiv werden wollen.

Zudem müssen Sie entscheiden, für welche Waren und Dienstleistungen Sie einen Schutz beanspruchen. Die Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist nicht einfach und ist immer vor dem Hintergrund der (angenommenen) Entwicklung des Unternehmens zu sehen.

In der Regel werden Sie weder die Erfahrung noch das Hintergrundwissen haben, um die komplexen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Markenanmeldung zu bearbeiten. Das müssen Sie auch nicht, denn es gilt der Grundsatz: Sie kümmern sich um das Geschäft, den Rest machen spezialisierte Dienstleister:innen. Als Anwalt würde ich schließlich auch nicht auf die Idee kommen, meine Webseite selbst zu programmieren.

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Erfahrungen sammeln

Der Sinn der Markenanmeldung ist ein Schutz vor Nachahmungen. Aber die Eintragung einer Marke im Register reicht nicht aus, Sie müssen Ihre Marke verteidigen. Wenn Sie erst einen Anwalt oder eine Anwältin suchen, wenn eine Abmahnung geschrieben werden muss, fällt die Auswahl schwer.

Lassen Sie sich bereits bei der Anmeldung Ihrer Marke beraten, haben Sie einen ersten Eindruck und im Idealfall Partner:innen an Ihrer Seite, die Sie kennen und denen Sie vertrauen. Der intensive Gedankenaustausch im Anmeldeprozess hilft Ihnen, Ihren Anwalt für Markenrecht bzw. Ihre Anwältin für Markenrecht einzuschätzen. Nutzen Sie diese Chance – und einem erfolgreichen Markenaufbau steht nichts mehr im Wege.

Fazit: Marke anmelden – mit Anwalt oder ohne?

Marke anmelden ohne Anwalt? Das kann gut gehen, aber in aller Regel werden Sie um eine Beratung nicht herumkommen. Sehen Sie dies nicht als lästige Pflicht, sondern als Gelegenheit, sich mit Ihrer Marke und dem Aufbau Ihres Markenkerns auseinanderzusetzen.

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