Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Was tun?

Texte, Fotos, Videos, Musik, Designs. Der Schutz von Urheberrechten ist für Kreative wichtig – aber es gibt auch schwarze Schafe. Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist dabei nicht risikofrei. Fehler führen nicht nur dazu, dass Sie als Urheber:in auf den eigenen Anwaltskosten sitzen bleiben. Auch Abgemahnte können reagieren und ihre Kosten ersetzt verlangen.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung bedeutet, dass die Gegenseite meint, einen Anspruch gegen Sie zu haben. Ob das der Fall ist, steht noch nicht fest und auch nicht, ob Sie die geltend gemachten Forderungen erfüllen müssen. Handeln Sie nicht unüberlegt und beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zur Gegenseite auf.
  • Beachten Sie die Ihnen gesetzten Fristen.
  • Unterschreiben Sie nicht eine beiliegende Unterlassungserklärung.

Abmahnungen im Urheberrecht sind nur rechtmäßig, wenn sie den Anforderungen des § 97a UrhG entsprechen.

Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Wenn Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird, sollen Sie urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis genutzt haben. Die Bandbreite von Urheberrechtsverletzungen ist groß: Von der Einbindung eines Fotos auf einer Webseite bis hin zur Kopie einer Datenbank.

Zunächst braucht es ein Werk im Sinne des § 2 UrhG. Das können Texte, Fotos, Videos und Musik sein, aber auch Computerprogramme. Aber nicht jede Leistung ist rechtlich geschützt. Das gilt beispielsweise für die Gestaltung einer Webseite oder kurze Werbetexte. Ihnen fehlt es mitunter an der erforderlichen Schöpfungshöhe. Handelt es sich bereits nicht um ein geschütztes Werk, ist die Abmahnung unberechtigt.

Liegt ein schutzfähiges Werk vor, Wenn Sie eine Lizenz erworben haben, kann Ihnen ein Nutzungsrecht zustehen. In diesem Fall wäre die Abmahnung ebenfalls nicht berechtigt. Zudem kennt das Gesetz verschiedene Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz, zum Beispiel zum Zwecke des Zitats.

Wer ist zur Abmahnung berechtigt?

Abmahnen können Urheber:innen, aber wer ausschließliche Nutzungsrechte besitzt, kann gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Verlage, Plattenfirmen, Softwareschmieden – Sie alle können dazu berechtigt sein, Abmahnungen auszusprechen.

Die Befugnis, eine Urheberrechtsverletzung abzumahnen – als Jurist:innen sprechen wir von der sogenannten „Aktivlegitimation“ – ist im Zweifel nachzuweisen.

Was kostet eine urheberrechtliche Abmahnung?

Die Kosten einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung setzen sich in der Regel aus zwei Komponenten zusammen:

  • Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung und
  • Ersatz von Aufwendungen für die Rechtsverfolgung.

Der Schadensersatz berechnet sich zumeist danach, was Sie hätten zahlen müssen, wenn Sie sich mit den Rechteinhaber:innen auf eine Lizenz geeinigt hätten (sogenannte Lizenzanalogie). Diese wird mitunter um einen Faktor erhöht, beispielsweise verdoppelt. Die Höhe hängt letztlich davon ab, was normalerweise für die Nutzung verlangt wird. Besonders „hochpreisige“ Werke sind demnach teurer, während bei kostenlos im Internet verbreiteten Fotos mitunter kein Schadensersatz verlangt werden kann.

Aufwendungen für die Rechtsverfolgung sind insbesondere Kosten für die Dokumentation einer Rechtsverletzung und die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung. Die Höhe hängt auch hier von dem wirtschaftlichen Wert der Nutzung ab.

Die Rechtsanwaltskosten sind bei Privatpersonen in einfach gelagerten Fällen gedeckelt.

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Wir haben Erfahrung mit Abmahnungen im Urheberrecht. Ihr Vorteil: Wir kennen die Tricks, um Sie bestmöglich zu verteidigen.


Dr. Jasper Prigge, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Wann ist eine urheberrechtliche Abmahnung unwirksam?

§ 97a UrhG nennt verschiedene Informationen, die in der Abmahnung enthalten sein müssen. Vor allem muss die Abmahnung klar und verständlich beschreiben, worin die Rechtsverletzung liegt. Dazu gehört die Angabe, wer Urheber:in ist und inwieweit das Werk geschützt ist.

Transparenz ist auch in Bezug auf die Kosten verpflichtend: Schadensersatz und Aufwendungen sind separat voneinander auszuweisen.

Vor allem muss die Abmahnung deutlich machen, wenn der beiliegende Entwurf für eine Unterlassungsverpflichtung erheblich über das hinaus geht, wozu Sie sich nach dem Gesetz verpflichten müssten.

Was ist die Folge einer unwirksamen Abmahnung?

Das Gesetz knüpft an die Unwirksamkeit einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhebliche Konsequenzen. Nicht nur, dass die Kosten der Abmahnung nicht zu erstatten sind, auch die abgemahnte Person kann ihre Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangen. Für (angebliche) Urheber:innen wird es bei einer unwirksamen Abmahnung also doppelt teuer.

Hat die Gegenseite bereits eine einstweilige Verfügung beantragt, können Sie einen auf die Kosten beschränkten Widerspruch (sogenannter Kostenwiderspruch) einlegen. Die Folge: Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens werden nach § 93 ZPO der Gegenseite auferlegt.

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Bei einer Abmahnung sollten Sie schnell, aber überlegt handeln. Wenden Sie sich nicht selbst an die Gegenseite, sondern sofort an uns. Wir schätzen die Rechtslage ein und legen gemeinsam eine Strategie fest, die zu Ihnen passt.

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FAQ: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Darf ich Fotos aus dem Netz nutzen?
Ist es erlaubt, Texte von Webseiten zu übernehmen?
Wie ist Software urheberrechtlich geschützt?
Wem steht das Urheberrecht in Arbeitsverhältnissen zu?
Wie finde ich heraus, ob ein Werk geschützt ist?
Wie komme ich an eine Lizenz?
Welche gesetzlichen Nutzungsrechte gibt es?
Wie lange sind Werke geschützt?
Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?
Was bedeutet eine Unterlassungserklärung?
Was ist das Risiko, wenn ich eine Unterlassungserklärung abgebe?
Was ist die Alternative zur Unterlassungserklärung?
Muss ich die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben?

Verteidigung gegen Abmahnungen

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen haben keinen guten Ruf. Auch in unserer Kanzlei sind wir immer wieder mit Standardschreiben konfrontiert, bei denen wir vermuten: Hier geht es weniger um die Sache als darum, Anwaltsgebühren zu schinden. Natürlich ist nicht jede Abmahnung missbräuchlich, aber es gibt „schwarze Schafe“, auch in unserem Berufsstand.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie Ihre Optionen schnell fachkundig einschätzen lassen. Denn nur dann können Sie sich für den Weg entscheiden, der zu Ihnen passt. In unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen eine Orientierung und erläutern, welche Kosten auf Sie zukommen.

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