Welche polizeilichen Datenbanken gibt es?

Wer überprüfen will, welche personenbezogenen Daten die Polizei gespeichert hat, steht ziemlich schnell vor dem Problem, dass nicht klar ist, wo überhaupt angefragt werden muss. Bei der Polizeiwache, die einen damals zur Vernehmung geladen hat? Vielleicht sogar bei dem Bundeskriminalamt oder dem Verfassungsschutz? Jede dieser Behörden nutzt unterschiedliche Datenbanken und hat unterschiedliche Zugriffsbefugnisse.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Dieser Beitrag gibt einen (nicht abschließenden) ersten Überblick über die verschiedenen polizeilichen Datenbanken und erklärt, warum es so schwierig ist, die richtige Stelle für einen Auskunfts- und Löschungsantrag zu ermitteln.

Bundesweite Datenbanken

INPOL-neu ist ein Verbundsystem, das aus INPOL-zentral des Bundeskriminalamtes und dem System des jeweiligen Bundeslandes (Inpol-Land) besteht. Hier finden sich Daten über Straftaten, die nicht bloß regionalen Charakter haben. Hierüber lassen sich zum Beispiel auch offene Haftbefehle abrufen. Zusätzlich werden hier auch von ausländischen Behörden übermittelte Daten gespeichert. Es besteht zudem Zugriff auf das Verkehrsregister und das Ausländerzentralregister.

Ob Daten von den Behörden der Länder an das Verbundsystem weitergegeben werden, ist die Entscheidung der Sachbearbeiter:innen. Grundsätzliche handelt es sich aber um schwere Taten oder zum Beispiel gruppenspezifische Taten oder Wiederholungstäter:innen.

Zugriff haben das Bundeskriminalamt, die Landespolizeien mit allen regionalen Dienststellen, die Zollbehörden, die Bundespolizei und die Polizei bei dem Deutschen Bundestag. Innerhalb dieser Behörden sind die Zugriffsrechte hierarchisch gegliedert, sodass nicht jede:r Zugriff auf alle Informationen aus dem System hat. Eine vertiefte Auseinandersetzung ermöglicht zum Beispiel der Abschlussbericht der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder.

@rtus-Bund ist das von der Bundespolizei genutzte System.

Datenbanken der Bundesländer

POLAS ist das System der Länder, das auch viele Bundesländer nutzen. Niedersachsen nutzt Nivadis, Nordrhein-Westfalen das System ViVA. Hier unterscheiden sich teilweise nur die Namen, oftmals kommen die Systeme vom selben Hersteller und haben ähnliche Funktionen.

In dieser Datenbank werden alle Daten gespeichert, die nicht nur regionalen Bezug haben. Also zum Beispiel auch Aufenthaltsermittlungsgesuche von Staatsanwaltschaften. Auf diese Dateien haben nur die jeweiligen Länder Zugriff. Hier können aber jeweils alle Beamt*innen alle gespeicherten Daten einsehen, da die Daten keiner besonderen Verschlusseinstufung unterliegen.

Darüber hinaus kann hier die Speicherung von Fingerabdrücke, Fotos und andere Daten aus erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgen.

Regionale Datenbanken

ELKA – die elektronische Kriminalakte (für Niedersachsen). Sie wird von der ermittelnden Polizeidienststelle bzw. bei kleineren Dienststellen von der übergeordneten Behörde geführt. Es ist möglich, dass bei mehreren Dienststellen auch mehrere Akten existieren. Über INPOL/POLAS ist es möglich, das Vorhandensein einer Kriminalakte zu einer bestimmten Person abzufragen. In Nordrhein-Westfalen ist diese Datenbank in ViVa integriert. Rheinland-Pfalz und das Saarland nutzen DKPS.

Mit dem System OWiPol registrieren die Behörden Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Darüber hinaus gibt es noch Einsatzleitsysteme, Einsatzprotokollsysteme, Lageinformationssysteme und Fallbearbeitungssysteme sowie E-Akten-Systeme. Diesen dienen vorrangig internen Zwecken und erhalten im Regelfall keine personenbezogenen Daten, die in den anderen Datenbanken (beziehungsweise in Kriminal- oder Ermittlungsakten) nicht auch enthalten sind.

Spezialdatenbanken und Verschlusssachen

Es gibt spezielle Datenbanken über gewaltbereite Personen (Sport, Personenschutz, politisch motivierte Kriminalität). Grundsätzlich werden die Verbundsysteme zentral von dem Bundeskriminalamt betrieben und von allen Polizeidienststellen mit Daten befüllt.

Die Behörden nehmen die entsprechenden Daten auf, wenn Sie von einer Wiederholungsgefahr ausgehen. Voraussetzung ist eine erhöhte Gewaltbereitschaft der Person oder ein Gewaltdelikt mit nicht unerheblichem Schaden. Ob eine Person hier aufgenommen wird, entscheiden Mitarbeiter*innen des Staatsschutzes bei den Landeskriminalämtern.

Weiterhin existiert die Antiterrodatei (ATD) und die Rechtsextremismusdatei (RED). Hier liefern zum Beispiel auch der Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst die Informationen. Diese Daten sollen einen Überblick über die in sämtlichen Dateien gespeicherten Informationen bieten, darüber hinaus sind auch Daten in Hinblick auf die Gefährdungseinschätzung erfasst.

Die Informationen unterliegen einer Verschlusseinstufung, sodass eine Auskunft oft eingeklagt werden muss und oft keine erhöhten Erfolgschancen bestehen.

Welche Behörde ist die richtige?

Dadurch, dass es so viele unterschiedliche Systeme gibt, ist die Auswahl der Behörde(n) nicht einfach. In der Praxis erleben wir es, die Behörden Anfragen sehr unterschiedlich handhaben. Mal fragt das jeweilige Landeskriminalamt bei allen untergeordneten Behörden nach, mal nicht. Manchmal werden Spezialdatenbanken abgefragt, manchmal nur INPOL.

Sinnvoll ist es immer, bei der damals ermittelnden Behörde anzufragen. Diese finden Sie grundsätzlich im Briefkopf der behördlichen Schreiben, die die Behörde an Sie geschickt hat. Werden Sie auffallend häufig am Flughafen kontrolliert, ist eine Anfrage bei der Bundespolizei naheliegend. Wenn Sie häufig im Stadion sind, könnte eine Auskunft aus der Spezialdatei gewaltbereite Personen im Bereich der Fußballfans bei dem Bundeskriminalamt erfolgversprechend sein.

Für den Auskunfts- und Löschungsantrag können Sie unser kostenloses Musterschreiben nutzen. Alternativ kümmern wir uns auch gerne für Sie um den Antrag. Sie könne dafür das untenstehende Kontaktformular nutzen.

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