
Ich selbst bin diesen Weg aus diversen Gründen nicht gegangen. Abgesehen davon, dass ich die Art der Wissensvermittlung in Repetitorien nicht mag und dort nicht selten Scheinwahrheiten und Legenden verbreitet werden, kann es doch nicht sein, dass private Unternehmen Bildung kommerzialisieren und den „einfachen und effizienten Weg“ versprechen, den es einfach nicht gibt. Insofern kann…

1. Handelt es sich um besondere persönliche Merkmale? Zunächst ist zu fragen, ob § 28 überhaubt zur Anwendung kommt. Dies setzt voraus, dass der Tatbestand der Strafnorm besondere persönliche Merkmale voraussetzt. Was besondere persönliche Merkmale sind, definiert § 14 Abs. 1 StGB als „besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände“. Diese Definition hilft nur bedingt weiter…