Marke anmelden – Wie lange dauert die Eintragung?

Der Schutz einer Marke steht und fällt mit der Eintragung ins Register. Wie lange die Markenämter für die Bearbeitung eines Antrags benötigen, hängt unter anderem von der Art der Marke ab. Sie wollen eine Marke anmelden, aber die Dauer ist Ihnen nicht klar? Wir geben einen Überblick, wie lange die Eintragung dauert und wie Sie das Verfahren beschleunigen können.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Eine Marke anmelden dauert

Unterschiede zwischen nationaler Marke und Unionsmarke

Die Eintragung in das Markenregister ist die Voraussetzung für einen Markenschutz. Dies bestimmt § 4 Nr. 1 MarkenG für nationale Marken ausdrücklich. Die Dauer der Anmeldung einer Marke richtet sich nach der Art der Marke. So unterscheidet sich das Verfahren beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) für eine deutsche Marke von dem einer Unionsmarke, die in der ganzen EU gilt und beim Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) angemeldet wird.

In der Regel werden nationale Marken etwas schneller eingetragen als Unionsmarken. Denn die Widerspruchsfrist, innerhalb derer ein Dritter gegen die Anmeldung vorgehen kann, beginnt erst nach der Eintragung.

Dies ist bei der Unionsmarke anders: Hier ist das Widerspruchsverfahren vorgeschaltet. Das EUIPO trägt eine Marke daher erst nach Ablauf der Frist ein. Da die Frist immerhin drei Monate beträgt, müssen Sie bei einer Unionsmarke mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen.

In der Regel werden von der Anmeldung bis zur Eintragung der Marke ca. 8 Monate vergehen.

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Aktuelle Anmeldedauer bei Unionsmarken

Im 3. Quartal 2021 betrug die Zeit vom Eingang der Anmeldung bis zur Veröffentlichung einer Unionsmarke durchschnittlich 21 Werktage (fast-track Verfahren) bzw. 1,11 Monate im Standardverfahren.

Die Zeit bis zur Eintragung inkl. der Widerspruchsfrist betrug im fast-track Verfahren durchschnittlich 4,36 Monate, im Standardverfahren 4,62 Monate.

Quelle: EUIPO

Priorität bereits ab dem ersten Tag

Auch wenn der Markenschutz von der Eintragung abhängig ist, kommt dem Anmeldezeitpunkt eine Bedeutung zu. Denn mit der Anmeldung genießt die Marke einen Vorrang und kann sich gegenüber späteren Anmeldungen durchsetzen, sobald sie eingetragen ist.

Die Qualität der Anmeldung entscheidet mit über die Dauer

Die Markenämter können Markenanmeldungen schneller bearbeiten, wenn sie bestimmte Standards erfüllen. Daher sollten Sie prüfen, ob Ihre Anmeldung so gestaltet ist, dass eine zügige Bearbeitung erfolgen kann.

Bei Unionsmarken hat das EUIPO das sogenannte „Fast-Track-Verfahren“ entwickelt. Dieses hat im Wesentlichen zwei Voraussetzungen:

  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mittels vom EUIPO akzeptierten Begriffen.
  • Frühzeitige Zahlung der Gebühren für die Markenanmeldung.

Die beiden genannten Aspekte führen auch beim Deutschen Patent- und Markenamt zu einer Beschleunigung. Sie sollten daher insbesondere, falls möglich, die von den Ämtern zur Verfügung gestellten Hilfsmittel nutzen, beispielsweise die einheitliche Klassifikationsdatenbank, die Sie bei der elektronischen Anmeldung aufrufen können.

Welche Begriffe die Markenämter akzeptieren, können Sie im Recherchetool TMclass nachschlagen.

Marke anmelden: Verkürzung der Dauer durch beschleunigte Prüfung

Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet eine beschleunigte Prüfung von Markenanmeldungen an, lässt sich diese aber durch eine zusätzliche Gebühr von 200,00 € bezahlen. Welche Gebühren für eine Markenanmeldung anfallen, erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag „Was kostet eine Markenanmeldung?“.

Der Vorteil einer beschleunigten Prüfung: Das DPMA muss innerhalb von sechs Monaten über die Anmeldung entscheiden. Daher eignet sich dieses Verfahren besonders, wenn Sie den Markenschutz international erstrecken wollen.

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3 Antworten

  1. Avatar von Dpma Marke Anmelden Dauer
    Dpma Marke Anmelden Dauer

    […] Marke anmelden – Wie lange dauert die Eintragung? […]

  2. Avatar von Gunther Bernecker
    Gunther Bernecker

    Guten Tag Herr Dr. Prigge,

    stimmt Ihre Aussage „Auch wenn der Markenschutz von der Eintragung abhängig ist, kommt dem Anmeldezeitpunkt eine Bedeutung zu. Denn mit der Anmeldung genießt die Marke einen Vorrang und kann sich gegenüber späteren Anmeldungen durchsetzen, sobald sie eingetragen ist.“ auch, wenn das fast-track-Verfahren angewandt wird? Kann dann nicht eine Wettbewerbsmarke schneller zur Eintragung kommen und man selber hat keine Widerspruchsrechte, da man dieses ja nur als eingetragene Marke besitzt? Besonders ärgerlich, wenn der Wettbewerb auch noch eine Wortmarke anmeldet.
    Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme!

    1. Avatar von Jennifer Leopold
      Jennifer Leopold

      Hallo Herr Bernecker,
      vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte. Hier kommt es (wie so oft) auf den Einzelfall an. Einer Marke mit späterem Eintragezeitpunkt kann man auch im Rahmen eines Vorgehens gegen eine böswillige Markenanmeldung entgegentreten. Die Erhebung einer Verletzungsklage ist erst mit der Eintragung möglich. Widerspruchsrechte hingegen können sich nicht nur aus eingetragenen Marken ergeben. § 9 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG nennt hier ausdrücklich neben der eingetragenen auch die angemeldete Marke.