KSP dpa Picture-Alliance: „Abmahnung“ erhalten, richtig reagieren

Wenn Sie ein Schreiben der Kanzlei KSP für die dpa Picture-Alliance erhalten haben, ist die gesetzte Frist meist kurz und die geforderte Summe gegebenenfalls hoch. Es handelt sich um eine Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Wir erklären, was dahintersteckt und wie Sie reagieren können.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Eine Hand hält eine Canon DSLR-Kamera mit EW-63C-Gegenlichtblende in die Höhe, Sonnenlicht scheint durch das Objektiv

Wer ist KSP / dpa Picture-Alliance?

Die dpa Picture-Alliance GmbH ist eine der größten Bildagenturen Deutschlands und gehört zur Unternehmensgruppe der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie verwaltet Millionen von Fotos, Grafiken und Bildern aus Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur und vertritt eine Vielzahl von Fotografen und Rechteinhabern.

Beispiel eines KSP-Schreibens wegen Urheberrechtsverletzung mit Forderungsaufstellung: Schadensersatz 380 €, Dokumentationskosten 170 €, Zinsen 592,21 €, Gesamtbetrag 1.222,55 €

Die KSP Rechtsanwälte (Kanzlei KSP) treten regelmäßig im Auftrag der dpa Picture-Alliance auf, um Ansprüche wegen unlizenzierter Bildnutzung durchzusetzen. In der Praxis erhalten Betroffene aus ganz unterschiedlichen Branchen ein solches Schreiben – von Vereinen über Selbstständige bis zu kleinen und mittleren Unternehmen. Auffällig häufig sind gemeinnützige Organisationen und Sportvereine betroffen.
Wichtig vorab: Die Forderungen der KSP Rechtsanwälte wegen Schadensersatz sind keine Betrugsmasche, sondern beruhen häufig auf tatsächlichen Nutzungen. Ob die Forderung aber der Höhe nach berechtigt ist, steht auf einem anderen Blatt.

„Abmahnung“ oder Zahlungsaufforderung?

Viele Betroffene suchen im Netz nach „KSP Abmahnung“. Juristisch ist das Schreiben der KSP für dpa Picture-Alliance aber keine Abmahnung im eigentlichen Sinne, sondern eine Zahlungsaufforderung.

  • Eine Abmahnung zielt vor allem darauf ab, eine künftige Rechtsverletzung zu unterbinden – der Kern ist die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
  • Eine Zahlungsaufforderung fokussiert dagegen ausschließlich auf die Geldforderung, also den nachträglichen Schadensersatz für eine bereits begangene, oft längst beendete Nutzung.

Es geht also um Geld: Schadensersatz, Anwaltskosten und Zinsen. Allerdings behält sich die Kanzlei vor, Unterlassungsansprüche geltend zu machen, sollte eine Einigung nicht erzielt werden.

Was wird gefordert?

Die Schreiben der KSP Rechtsanwälte zum Schadensersatz setzen sich typischerweise aus mehreren Posten zusammen (im Einzelfall unterschiedlich):

  • Schadensersatz nach Lizenzanalogie, häufig berechnet anhand der MFM-Tabelle (Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing)
  • ggf. ein Zuschlag wegen fehlender Urhebernennung
  • Anwaltskosten (Rechtsverfolgungskosten) auf Basis eines Gegenstandswerts
  • Dokumentations- bzw. Recherchekosten
  • Zinsen, bei älteren Nutzungen ein erheblicher Posten (dazu sogleich)

Gerade die Anwendung der MFM-Tabelle ist nicht in jedem Fall zwingend: Gerichte erkennen diese Sätze nicht immer in voller Höhe an, insbesondere wenn die Nutzung nur geringe Reichweite hatte oder der Nutzer ein gemeinnütziger Verein oder ein kleines Unternehmen ohne nennenswerte kommerzielle Interessen ist.

Hinzu kommt die Frage, ob das Foto von einer gesetzlichen Lizenz gedeckt ist, beispielsweise weil es sich um Satire oder eine Parodie handelt.

Hohe Zinsen bei länger zurückliegender Nutzung

Ein Punkt, der bei den Schreiben der dpa Picture-Alliance besonders ins Gewicht fällt und oft übersehen wird: die Zinsen. In vielen Fällen liegt die beanstandete Bildnutzung bereits mehrere Jahre zurück. Je länger die Nutzung zurückliegt, desto stärker können die aufgelaufenen Zinsen auf den Schadensersatz die Gesamtforderung erhöhen.

Zinsen laufen nicht ab dem Datum des Schreibens, sondern grundsätzlich ab Beginn der Nutzung. Bei einer Nutzung, die etwa acht oder zehn Jahre zurückliegt, kann sich so ein spürbarer Zinsbetrag ansammeln und im Extremfall die Hauptforderung übersteigen.

Muss ich zahlen?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Ist die Nutzung tatsächlich erfolgt und die dpa Picture-Alliance nachweislich Rechteinhaberin, besteht dem Grunde nach häufig ein Anspruch. Das bedeutet aber nicht, dass die geforderte Summe in voller Höhe berechtigt ist.

In der Praxis bestehen oft Ansatzpunkte, die Forderung zu reduzieren oder eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, sei es bei der Höhe des Schadensersatzes, bei den Zinsen oder bei den Nebenkosten. Eine vorschnelle Zahlung ohne Prüfung ist daher selten ratsam. Ebenso wenig sollten Sie das Schreiben aber ignorieren.

Mahnbescheid vom Amtsgericht Hünfeld – was tun?

Es häufen sich Berichte, dass KSP bei ausbleibender Zahlung gerichtliche Mahnbescheide über das Amtsgericht Hünfeld (zentrales Mahngericht) beantragt. Ein solcher Mahnbescheid vom Amtsgericht Hünfeld ist ein deutliches Signal, dass die Forderung ernsthaft weiterverfolgt wird.

Wichtig: Gegen einen Mahnbescheid können Sie innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel zwei Wochen) Widerspruch einlegen. Versäumen Sie diese Frist, droht ein Vollstreckungsbescheid. Lassen Sie einen Mahnbescheid daher nicht liegen, sondern prüfen (lassen) Sie umgehend, ob Widerspruch sinnvoll ist.

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Häufige Fragen zur „Abmahnung“ von KSP für die dpa Picture-Alliance

Ist das KSP-Schreiben der dpa Picture-Alliance eine Abmahnung?
Warum sind die Zinsen bei meinem Fall so hoch?
Muss ich die geforderte Summe vollständig zahlen?
Was passiert, wenn ich das Schreiben ignoriere?
Kann die Forderung schon verjährt sein?
Ich habe einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hünfeld erhalten – was nun?

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