Gewalt im Netz: Das sind Ihre Rechte!

Ob Cyberstalking, Hate Speech, das Verbreiten intimer Bilder ohne Einwilligung oder manipulierte Deepfakes – digitale Gewalt ist vielfältig und belastet Betroffene massiv. Opfer solcher digitaler Übergriffe kann jede Person werden, besonders betroffen sind Frauen, LGBTQIA+, Menschen mit Migrationsgeschichte, Aktivist:innen und Journalist:innen. In diesem Beitrag beleuchten wir die verschiedenen Facetten digitaler Gewalt und zeigen auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene haben.

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Rechtsanwältin

Was ist digitale Gewalt und wie kann ich mich wehren?

Digitale Gewalt ist ein Sammelbegriff für Online-Handlungen, die das öffentliche Ansehen, das seelische Wohlbefinden und die physische und psychische Sicherheit einer Person angreifen. Das können sämtliche Formen von Belästigung, Bedrohung und Diskriminierung sein, die im digitalen Raum oder unter Missbrauch digitaler Technik ausgeübt werden. Dazu gehören Cyberstalking, Deepfakes, das unerlaubte Verbreiten intimer Bilder, sog. Doxing, heimliche Überwachung sowie Hate Speech und systematische Hasskommentare. Eine feste Definition von digitaler Gewalt gibt es aber nicht.

Digitale Gewalt: Was gilt rechtlich?

Rechtlich ist zu prüfen, ob Belästigungen die Schwelle zur Rechtswidrigkeit überschreiten. So ist nicht jede Meinungsäußerung unzulässig, denn die Meinungsfreiheit schützt auch scharfe oder überzogene Kritik. Entscheidend ist, ob eine konkrete Rechtsverletzung festzustellen ist, beispielsweise weil Persönlichkeitsrechte missachtet oder Straftatbestände erfüllt sind.

Viele Fälle digitaler Gewalt betreffen die Privatsphäre oder die sexuelle Selbstbestimmung. Damit verbunden sein können nicht nur massive Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, sondern auch emotionale Belastungen.

Generell gilt: Gegen Rechtsverletzungen können Sie sich wehren. Es gibt wirksame Wege, um Inhalte im Netz zu löschen, Täter zu identifizieren und Ansprüche durchzusetzen.

Was kann ich rechtlich gegen digitale Gewalt tun?

Welche rechtlichen Maßnahmen zielführend sind, um gegen digitale Gewalt vorzugehen, ist individuell. Es kommt auf den konkreten Sachverhalt, aber auch die Bedürfnisse der Betroffenen an. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann Sie individuell beraten und auf Ihre Situation abgestimmte Maßnahmen einleiten, um Sie best- und schnellstmöglich zu begleiten.

Mögliche Strategien gegen Rechtsverletzungen im digitalen Raum:

  • Rechtswidrige Inhalte löschen
    Ob intime Bilder auf Pornoseiten, Fake-Profile mit Ihren Daten oder üble Nachrede in Foren: Wenn Ihre Rechte verletzt werden, haben Sie gegen die Plattformbetreiber einen Anspruch auf Löschung. Grundlage ist der Digital Services Act. Wir setzen Löschungen gegen Social-Media-Plattformen, Webseiten, Google und internationale Anbieter durch. Oft gelingt das innerhalb weniger Tage, in dringenden Fällen konnten wir auch schon Löschungen innerhalb von wenigen Stunden erwirken.
  • Zukünftige Angriffe unterbinden
    Wenn Sie wissen, wer hinter den Angriffen auf Ihr Persönlichkeitsrecht steckt, können Sie die Person gemeinsam mit einem Anwalt zur Unterlassung auffordern. Im Zuge einer Abmahnung können Sie verlangen, dass das rechtsverletzende Verhalten sofort eingestellt und in Zukunft unterlassen wird. Reagiert der Täter nicht, können Sie die Löschung und die Unterlassung gerichtlich durchsetzen lassen. Verstößt die Gegenseite gegen die Vorgaben des Gerichts, drohen dem Täter Geld- oder Haftstrafen.
  • Täter identifizieren
    Auch wenn jemand anonym agiert, gibt es Möglichkeiten, um herauszufinden, wer hinter anonymen Accounts steckt. Es kann eine Auskunft beim Plattformbetreiber beantragt oder eine Strafanzeige bei den Ermittlungsbehörden gestellt werden.
  • Genugtuung und Schadensersatz
    Ein Gerichtsverfahren gegen Täter einzuleiten, bringt Betroffene in die Aktion. Statt passiv Rechtsverletzungen erdulden zu müssen, können Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Erfolg ist zwar nicht garantiert, aber am Ende steht eine mögliche Genugtuung. Bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen steht Ihnen ein Recht auf Schadensersatz zu. Auch Kosten wie Anwaltsgebühren oder in Einzelfällen Therapiekosten können Sie ersetzt verlangen.

Zivilrecht oder Strafrecht: Welcher Weg ist besser?

Viele Betroffene stellen sich die Frage: Soll ich Strafanzeige erstatten oder zivilrechtlich vorgehen? Die ehrliche Antwort: Oft ist beides sinnvoll, aber mit unterschiedlichen Zielen.

Wenn Sie zivilrechtlich gegen Täter:innen vorgehen, haben Sie die Kontrolle. Sie entscheiden, was Sie erreichen wollen: Soll ein Bild gelöscht werden? Wollen Sie Schmerzensgeld? Soll die Person Ihnen nie wieder schreiben dürfen? Das geht oft deutlich schneller als im Strafverfahren.

Eine einstweilige Verfügung, die etwa einer Pornoseite verbietet, Ihre Bilder zu zeigen, kann in Eilfällen innerhalb von wenigen Tagen erwirkt werden. Wir klären Sie in einer Beratung über Chancen und Risiken eines Prozesses auf.

Eine Strafanzeige hingegen schaltet die Polizei und die Staatsanwaltschaft ein. Das kostet Sie persönlich nichts. Ob es zu einer Verurteilung kommt, ist aber offen und Ermittlungsverfahren sind oft langwierig. Hilfreich ist es, sich durch eine Anwaltskanzlei im Verfahren vertreten zu lassen, um steuernd auf das Verfahren einwirken zu können.

Generell sind die Einflussmöglichkeiten auf das Verfahren aber begrenzt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, welche Ermittlungsmaßnahmen ergriffen werden und ob identifizierte Täter angeklagt werden. Oft werden Verfahren eingestellt.

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„Sie sind Opfer digitaler Gewalt? Wir unterstützen Sie schnell bei der konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte!“


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Vorgehen gegen Nacktaufnahmen, pornografische Deepfakes & Co.

Eine häufige und für Betroffene äußerst belastende Form der digitalen Gewalt ist die Veröffentlichung von intimen Fotos oder Videos ohne Einwilligung der abgebildeten Person. Das können intime Fotos sein, die einst im Vertrauen in einer Beziehung geteilt wurden und nach der Trennung vom Ex-Partner online verbreitet werden.

Videos in Gruppen-Chats sind kein „privates“ Teilen!

Auch bei einem kleinen Empfängerkreis ist das Verbreiten von Fotos und Videos, die eine Person darstellen, ohne die Einwilligung der betroffenen Person in der Regel verboten.

Mittlerweile werden oftmals auch Deepfakes veröffentlicht, teils mit pornografischem Inhalt: Mithilfe von künstlicher Intelligenz wird zum Beispiel das Gesicht der betroffenen Person auf fremde Körper montiert und so vermeintliche pornografische Szenen dargestellt, die nie stattgefunden haben. Auch heimliche Aufnahmen in der Umkleide, im Bad oder das Filmen unter den Rock (sogenanntes Upskirting) stellen eine Form von sexualisierter digitaler Gewalt dar. Die Bandbreite ist groß, die Demütigung für Betroffene oft immens.

Umso wichtiger sind schnelle Maßnahmen, um gegen die Veröffentlichungen vorzugehen.

Nacktfoto veröffentlicht? Das sollten Sie nun tun!

  1. Beweise sichern

    Fertigen Sie Screenshots der Veröffentlichung an und speichern Sie die URLs, unter denen die Inhalte abrufbar sind.

  2. Inhalte melden und Löschung beantragen

    Wurden die Inhalte auf einer Online-Plattform veröffentlicht, melden Sie den Inhalt an den Plattformbetreiber. Eventuell ist auch eine Meldung an den Webseitenbetreiber oder den Hosting-Dienst der Webseite möglich, um die Aufnahmen zeitnah löschen zu lassen. Hierzu kann Sie eine spezialisierte Kanzlei beraten.

  3. Strafanzeige bei der Polizei

    Die Verbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung und pornografische Deepfakes können strafrechtlich relevant sein. Eine Anzeige ist wichtig, um den Täter zu ermitteln und zu stoppen.

  4. Rechtsberatung in Anspruch nehmen

    Sie haben ein Recht auf Löschung und Unterlassung! Eine spezialisierte Kanzlei kann mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Strategie entwickeln, um diese Ansprüche schnell durchzusetzen, die Täter zu ermitteln und einen möglicherweise bestehenden Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen.

  5. Psychologische Unterstützung suchen

    Sie sind nicht allein! Der belastenden Situation, in der Sie sich befinden, müssen Sie sich nicht allein stellen. Hilfe bekommen Sie zum Beispiel über die Opferschutzorganisation Weißer Ring oder beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“.

Hate Speech, Beleidigung, Bedrohung, Shit-Storms

Hasserfüllte Kommentare, Beschimpfungen in Direktnachrichten, koordinierte Angriffe durch Online-Mobs: Hate Speech im Netz kann das Leben von Betroffenen massiv beeinträchtigen. Viele Betroffene ziehen sich aus sozialen Medien zurück oder entwickeln Angstzustände.

Die Meinungsfreiheit schützt auch unbequeme Aussagen, aber hat auch Grenzen. Diese sind allerdings fließend und es kommt ganz auf die individuelle Situation und den Kontext der Äußerung an. Sollten Sie sich durch eine oder mehrere Äußerungen herabgesetzt, beleidigt und bedroht fühlen, kann ein spezialisierter Anwalt Ihre Situation rechtlich bewerten und Ihnen Handlungsoptionen aufzeigen.

Beleidigungen sind strafrechtlich relevant!

Das deutsche Strafrecht kennt für diffamierende Aussagen gleich mehrere Straftatbestände: Beleidigung, üble Nachrede (unbewiesene Behauptungen), Verleumdung (wissentliche Lügen), Bedrohung und bei diskriminierenden Inhalten womöglich auch eine Volksverhetzung.

Betroffene Personen, die mit (massiven) Beleidigungen konfrontiert sind, können sich wehren. Ein schnelles Vorgehen gegen Hasskommentare ist sinnvoll, um die Rechtsverletzung schnell aus der Welt zu schaffen. Inhalte können sich im Internet schnell verbreiten, außerdem stellen beleidigende Inhalte häufig eine emotionale Belastung dar. Um dem vorzubeugen, ist schnelles Handeln essenziell.

Wenn Ihnen der Täter bzw. Urheber der Kommentare oder Nachrichten bekannt ist, sollten Sie überlegen, gegen ihn direkt vorzugehen. Außerdem können Sie den Inhalt der jeweiligen Online-Plattform melden, auf dem er verbreitet wurde. Im Ratgeber auf unserer Kanzlei-Webseite finden Sie eine Vielzahl von plattformspezifischen Beiträgen, in denen wir erklären, wie Sie die Löschung auf der jeweiligen Plattform mit unserer Hilfe wirksam durchsetzen:

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Identitätsdiebstahl & Fake-Profile

Jemand erstellt Social-Media-Profile mit Ihrem Namen sowie Ihren Fotos und gibt sich als Sie aus. Manchmal, um Ihren Ruf zu schädigen, etwa durch beleidigende Posts, Äußerungen, die Sie tatsächlich nie gemacht haben, oder durch das Anschreiben Ihrer Kontakte mit peinlichen oder belästigenden Nachrichten. Manchmal, um Sie durch unangenehme Posts öffentlich lächerlich zu machen.

In anderen Fällen werden Fake-Profile auf Dating-Apps erstellt, mit Ihren Bildern und Informationen, was zu ungewollten oder gefährlichen Kontaktaufnahmen führen kann. Auch gefälschte berufliche Profile (LinkedIn, Xing) kommen vor, die Ihrem Ruf und Ihrer Karriere schaden können. Identitätsdiebstahl ist nicht nur demütigend, er kann massive Konsequenzen für Ihr soziales und berufliches Leben haben.

Sie haben ein Recht an Ihrem eigenen Namen und Bild. Die Plattformen sind verpflichtet, solche Fake-Profile zu löschen. Wenn sie es nicht tun, setzen wir es rechtlich durch.

So helfen wir:

  • Meldung des Fake-Accounts inkl. Löschungsaufforderung an die Plattformen (Facebook, Instagram, TikTok, Dating-Apps etc.) durchsetzen
  • Gerichtliche Durchsetzung, wenn Plattformen nicht reagieren
  • Schadensersatz bei Rufschädigung oder beruflichen Konsequenzen

Cyberstalking & digitale Überwachung

Cyberstalking bedeutet, dass jemand Sie digital verfolgt, überwacht und belästigt – oft über Monate oder Jahre. Der Ex-Partner weiß immer, wo Sie sind, obwohl Sie den Kontakt abgebrochen haben. Täglich erreichen Sie von einer Person dutzende Nachrichten über verschiedene Kanäle, obwohl Sie sie blockiert haben. Es häufen sich von Ihnen nicht getätigte Warenbestellungen. Jemand kommentiert jeden Ihrer Social-Media-Posts, taucht „zufällig“ an Orten auf, an denen Sie sich aufhalten, oder kontaktiert Ihre Freund:innen.

Oft steckt Technik dahinter, zum Beispiel Spionage-Apps auf dem Smartphone, die heimlich Nachrichten mitlesen, Anrufe aufzeichnen und den Standort tracken. Oder GPS-Tracker wie Apple AirTags, die in der Tasche oder im Auto versteckt werden. Manchmal werden auch Smart-Home-Geräte, gemeinsame Cloud-Accounts oder Familienortungs-Apps missbraucht, um sie zu kontrollieren.

Stalking ist nicht ein „bisschen aufdringlich sein“. Stalking ist gem. § 238 StGB eine Straftat. Auch die heimliche Überwachung Ihres Handys oder Standorts ist verboten. Sie müssen das nicht aushalten. Sie haben das Recht auf ein Leben ohne Angst und ständige Kontrolle.

Nehmen Sie einen Verdacht ernst

Stalking passiert oft über einen längeren Zeitraum, wobei jede einzelne Situation für sich gesehen vielleicht noch nicht so schlimm ist, die andauernde Belästigung aber über den Zeitraum unerträglich werden kann. Dokumentieren Sie daher von Anfang an in einem Stalking-Tagebuch: Was ist wann geschehen? Gibt es Zeug:innen?

So helfen wir:

  • Einstweilige Verfügungen möglichst schnell erwirken: Kontaktverbot, Näherungsverbot
  • Gewaltschutzantrag stellen
  • Sie als Nebenklage durch ein Verfahren begleiten oder Sie zu unseren kompetenten Partnern vermitteln
  • Unterlassungsansprüche, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen

Wenn Sie von digitaler Gewalt betroffen sind, ist das Wichtigste: Sie sind nicht machtlos. Das deutsche Recht bietet Ihnen wirksame Instrumente, um sich zu wehren, sogar wenn die Täter:innen anonym agieren oder im Ausland sitzen. Als spezialisierte Kanzlei kennen wir diese Werkzeuge genau und setzen sie konsequent für Sie ein.

Weitere Hilfsangebote

Beratungsstellen (kostenlos & vertraulich):

  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016 (24/7, kostenlos, mehrsprachig) https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/
  • HateAid: Spezialisiert auf digitale Gewalt, auch juristische Unterstützung https://hateaid.org/meldeformular
  • bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen): Lokale Anlaufstellen finden https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/hilfe-vor-ort.html
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