In diesem Leitfaden zeigen wir, wie Sie CC-Lizenzen optimal einsetzen, Potenziale ausschöpfen und gleichzeitig rechtliche Fallstricke vermeiden.
- 1. Was sind Creative Commons Lizenzen?
- 2. CC-Lizenzen: Was sind Vorteile und rechtliche Risiken?
- 3. So funktionieren Creative Commons (CC-Lizenzen)
- 4. Praktische Tipps: So nutzen Sie CC-Lizenzen richtig
- 5. Häufigste Fehler bei der Nutzung von CC-Lizenzen
- 6. Welche Konsequenzen bei Lizenzverstößen?
- 7. FAQ: Nutzung von CC-Lizenzen
Was sind Creative Commons Lizenzen?
Creative Commons Lizenzen sind standardisierte Verträge, die es Urhebern ermöglichen, ihre Werke der Öffentlichkeit zur Nutzung freizugeben, ohne dass eine individuelle Erlaubnis vom eigentlich Erschaffer des Werkes eingeholt werden muss. Herausgegeben wurden sie von einer NGO in den USA, deren Ziel es ist, die größtmögliche Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Werken zu gewährleisten.
Das Urheberrecht ist grundsätzlich restriktiv: Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen geschützte Werke nicht verwendet werden. Bereits das Kopieren einer Datei oder das Veröffentlichen eines Fotos kann urheberrechtlich eine Erlaubnis voraussetzen. Zwar gibt es gesetzliche Ausnahmen, etwa das Zitatrecht oder Kopien für den privaten Gebrauch, doch diese sind eng begrenzt und für Laien oft schwer zu durchschauen. CC-Lizenzen sollen dies durch standardisierte Regelungen vereinfachen.
CC-Lizenzen folgen dem Prinzip, dass zwar eine Nutzung möglich sein soll, aber nur unter bestimmten Bedingungen, die in Standard-Lizenzen geregelt sind. Dabei ist eine Vergütung nicht vorgesehen. Der Deal: Die Nutzung ist kostenfrei, muss sich dafür aber innerhalb der Lizenz bewegen, die häufig eine Weitergabe unter gleichen Bedingungen erlaubt.
Lizenzen auf der Grundlage von Creative Commons können für alle möglichen Arten von Werken vergeben werden, seien es Fotos, Videos, Musik, Software, Datenbanken, etc.
Lizenzbedingungen nach US-Recht
Creative Commons stammen aus den USA. Die Bedingungen sind daher aus der Sicht von US-Juristen geschrieben. Das kann dazu führen, dass die Regelungen der Gesetzeslage in Europa widersprechen. Zwar bedeutet das nicht, dass CC-Lizenzen in Deutschland nicht genutzt werden können, gerade bei einer kommerziellen Verwendung gibt es aber Risiken, die wir unten näher darstellen.
CC-Lizenzen: Was sind Vorteile und rechtliche Risiken?
Creative Commons sind für Nutzer:innen attraktiv, weil sie eine kostenlose Nutzung von Werken ermöglichen. Es braucht keine Kontaktaufnahme zum Rechteinhaber, sodass Lizenzen mit wenig Aufwand verwendet werden können.
Es gibt aber auch eine Reihe an rechtlichen Risiken. Diese stehen einer Nutzung nicht zwingend entgegen. Dennoch sollten Sie vorab erwägen, ob diese Form der Lizenzierung sinnvoll ist, bevor Sie Werke verwenden, die CC-Lizenzen enthalten.
Risiko: Nachweis des Rechtserwerbs
Eine Creative-Commons-Lizenz ist keine Garantie, dass der Lizenzgeber tatsächlich zur Lizenzierung berechtigt war. Wird ein Werk unrechtmäßig unter CC veröffentlicht, ist die Lizenz unwirksam und Sie riskieren trotz gutgläubiger Nutzung eine Urheberrechtsverletzung.
Im Urheberrecht gilt: Nutzungsrechte können nicht gutgläubig erworben werden. Der tatsächliche Rechteinhaber kann daher Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnkosten verlangen.
Wichtig: Sobald Zweifel an der Rechtekette bestehen, sollten Sie die Nutzung sofort einstellen und den Fall rechtlich prüfen lassen. Unter Umständen können Regressansprüche gegen den vermeintlichen Lizenzgeber bestehen.
Diese Risiken betreffen nicht nur kostenlose Inhalte – auch kostenpflichtig erworbenes Material ist nicht automatisch rechtssicher.
Risiko: Rechtsverlust bei Verstoß gegen Lizenzbedingungen
Ein Lizenzverstoß stellt zudem die Veränderung einer Lizenz dar: Die CC Lizenz muss genauso angewendet und übernommen werden, wie zuvor vom Lizenzgeber festgelegt. Nachträgliche Veränderungen der Lizenz oder die Entfernung einzelner Bedingungen sind unrechtmäßig!
CC-Lizenzen sind rechtlich bindend. Ein Verstoß kann also Abmahnungen, Unterlassungsforderungen und Schadensersatzforderungen zur Folge haben.
Lassen Sie darum Ihr Projekt von unserer Kanzlei mit hoher Expertise im Bereich des Urheberrechtes prüfen.
Risiko: Fehlende Nutzbarkeit lizenzierter Software
Die Lizenz „ShareAlike“ basiert auf dem Copyleft-Prinzip: Die Verbreitungsmöglichkeiten müssen weitergegeben und können nicht rückgängig gemacht werden.
Für Sie als Nutzer bedeutet das: Ein SA-lizenziertes Werk „infiziert“ Ihr gesamtes Projekt. Wenn Sie auch nur ein Element unter CC BY-SA verwenden und damit ein neues Werk schaffen, muss dieses komplett unter CC BY-SA stehen, auch Ihre eigenen kreativen Beiträge. Sie verlieren damit die Kontrolle über die Lizenzierung Ihres eigenen Materials. Wer eine kommerzielle Verwertung plant oder Kontrolle behalten möchte, sollte SA-Material daher unbedingt meiden.
So funktionieren Creative Commons (CC-Lizenzen)
Alle Lizenztypen von Creative Commons bestehen aus vier Bausteinen. Diese werden durch Abkürzungen und Piktogramme dargestellt, die Sie sicher schon einmal gesehen haben.

BY (Namensnennung)
Dieses Modul ist bei allen CC-Lizenzen enthalten und verpflichtet zur Nennung des Urhebers. Der Urheber muss so genannt werden, wie er es vorgibt, sofern dies angemessen ist. Zusätzlich müssen Urheberrechts- und Lizenzvermerke beibehalten und ein Link zur Quelle sowie zum Lizenztext angegeben werden. Die Namensnennung ist die wichtigste Gegenleistung für Personen, die ihre Inhalte frei zur Verfügung stellen. Sie gewährleistet, dass der Name des Urhebers mit seinem Werk verbunden bleibt und sorgt für Sichtbarkeit und Anerkennung.

NC (NonCommercial – Nicht-kommerziell)
Dieses Modul schließt die kommerzielle Nutzung aus. Was genau als „kommerziell“ gilt, ist allerdings nicht immer eindeutig und wird weiter unten im Artikel ausführlich behandelt. Grundsätzlich bedeutet es: Das Werk darf nicht verwendet werden, wenn die Nutzung „vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet“ ist.

ND (NoDerivatives – Keine Bearbeitungen)
Bei diesem Modul dürfen nur exakte, unveränderte Kopien des Werks geteilt werden. Bearbeitungen für den privaten Gebrauch sind zwar erlaubt, ihre Veröffentlichung jedoch nicht. Dies schützt die Integrität des Werks, schränkt aber auch die kreative Weiterentwicklung erheblich ein.

SA (ShareAlike – Weitergabe unter gleichen Bedingungen)
Dieses Modul verpflichtet dazu, diese unter der ursprünglichen oder einer kompatiblen Lizenz zu veröffentlichen. Man spricht hier auch vom „Copyleft-Prinzip“ oder dem „viralen Effekt“ – die Freiheit des Originals setzt sich in allen Bearbeitungen fort und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Daneben sind auch Kombinationen möglich, z.B. kann eine nicht kommerzielle Nutzung ohne Bearbeitungen erlaubt werden.
Sonderfall: Gemeinfreie Nutzung
Urheber:innen können anderen eine Nutzung auch unbegrenzt ermöglichen. Dies wird als „Public Domain“ oder „gemeinfrei“ bezeichnet. Auf der Webseite von Creative Commons heißt es zu dieser Lizenz, dass Urheber „ihr Urheberrecht aufgeben“. Warum das nach deutscher Rechtslage so nicht stimmt, lesen Sie unten.

C0 (Public Domain)
Unbegrenzte Nutzung ohne jede Verpflichtung. Das bedeutet: Eine kommerzielle Nutzung ist erlaubt, keine Verpflichtung zur Angabe von Namen und volle Kontrolle über das Ergebnis.
„Fragen zu Creative Commons? Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise.“
Praktische Tipps: So nutzen Sie CC-Lizenzen richtig
Aus den vier Bausteinen ergeben sich insgesamt sechs verschiedene Lizenzkombinationen, die sich darin unterscheiden, wie frei das Material genutzt werden darf.
CC BY – Namensnennung
CC BY enthält ausschließlich das Modul „Namensnennung“ und erteilt ansonsten unbeschränkte, unwiderrufliche, kostenfreie und weltweite Rechte zur Nutzung des Werks auf jede beliebige Weise. Wie der Inhalt genutzt wird, im Original oder in geänderter Form, von wem oder für welchen Zweck, spielt keine Rolle. Die einzige Voraussetzung ist die korrekte Namensnennung.
Das ist erlaubt: Sie dürfen das Werk kopieren und in allen Formaten weitergeben, kommerziell nutzen, bearbeiten, remixen und übersetzen etc. Ihre Bearbeitungen können Sie unter einer beliebigen Lizenz veröffentlichen, sie müssen also nicht ebenfalls unter CC BY stehen.
Ihre Pflichten: Der Urheber muss so genannt werden, wie er es verlangt, sofern dies angemessen ist. Falls vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt, müssen Sie Urheberrechtshinweise, einen Verweis auf die CC-Lizenz (wenn möglich als Link) und einen Link zur Originalquelle angeben. Wenn Sie das Werk verändern, müssen Sie deutlich kennzeichnen, dass es sich um eine geänderte Version handelt. Bereits vorhandene Änderungshinweise müssen Sie beibehalten. Außerdem dürfen Sie nicht den Eindruck erwecken, dass der Urheber oder andere zu nennende Personen Ihre Nutzung in irgendeiner Weise unterstützen.
Diese Lizenz eignet sich besonders, wenn maximale Verbreitung gewünscht ist und Sie die kreative Weiterentwicklung Ihres Werks fördern möchten – etwa bei Bildungsmaterialien oder Wissensinhalten.
Wie muss die Namensnennung bei Creative Commons aussehen?
CC-Lizenzen erfordern eine korrekte Namensnennung des jeweiligen Urhebers. Die Angaben müssen immer enthalten:
- Name des Urhebers
- ggf. Titel des Werkes
- Angabe der Lizenz mit Link zum Lizenztext (wenn möglich)
- Hinweis auf Änderungen
Beispiel: „Foto: Max Mustermann, CC BY 4.0 (Link zur Lizenz), Änderungen: Farben angepasst“
CC BY-SA – Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
CC BY-SA ist eine der wichtigsten und am weitesten verbreiteten CC-Lizenzen, denn sie wird von Wikipedia verwendet. Wer Inhalte mit Wikipedia-Artikeln kombinieren möchte, sollte diese Lizenz wählen.
Der einzige Unterschied zu CC BY ist das ShareAlike-Modul. CC BY-SA bindet den Bearbeiter an die ursprüngliche Lizenz. Mit anderen Worten: Bearbeitete Versionen dürfen nur unter CC BY-SA oder einer kompatiblen Lizenz veröffentlicht werden.
Das ist erlaubt: Alles, was auch CC BY erlaubt, also unbeschränkte Nutzung, kommerzielle Verwendung, Bearbeitungen und Remixe.
Ihre Pflichten: Zusätzlich zu allen BY-Pflichten müssen Sie bei Veröffentlichung von Bearbeitungen folgende Bedingungen einhalten:
Sie müssen entweder die Originallizenz oder eine spätere Version verwenden (frühere Versionen sind nicht zulässig). Es kann auch eine andere CC-Lizenz mit denselben Modulen sein, etwa eine portierte Version. Auf Ihre Bearbeiter-Lizenz muss mit einem Hyperlink oder einem anderen angemessenen Hinweis verwiesen werden. Die Nutzung Ihrer geänderten Version darf nicht durch zusätzliche Bedingungen oder technische Schutzmaßnahmen eingeschränkt werden.
Diese Lizenz schützt vor kommerzieller „Aneignung“ und stellt sicher, dass alle Versionen und Weiterentwicklungen des Werks ebenfalls frei bleiben.
CC BY-ND – Namensnennung, keine Bearbeitungen
Diese Lizenz erlaubt keine Veröffentlichung von Bearbeitungen. Um die Integrität des Werks zu schützen, dürfen nur unveränderte Kopien geteilt werden.
Die Einschränkung „keine Bearbeitungen“ verbietet faktisch jede Form von Remixen, Sampeles oder anderen Nutzungen, bei denen das Werk auf eine Weise verändert wird. Eine Bearbeitung liegt vor, wenn das ursprüngliche Material „in welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert, umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer Weise enthalten ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher Rechte des Lizenzgebers eine Zustimmung erfordert.“ (so der Lizenztext ausdrücklich). Dazu zählen klassische Fälle wie Übersetzungen, Verfilmungen, Musikremixe, Sampling oder die Verwendung von Musik als Hintergrund für Videos.
Nicht jede Veränderung ist jedoch automatisch eine Bearbeitung. Rein technische Umwandlungen, etwa Formatänderungen, Komprimierungen oder Digitalisierungen, gelten grundsätzlich nicht als Bearbeitung, solange das Werk selbst inhaltlich unverändert bleibt. Eine Digitalisierung eines Buchs verändert beispielsweise nicht das Werk, sondern lediglich das Medium.
„Fragen zu Creative Commons? Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise.“
Problematisch sind in diesem Zusammenhang sog. Kontextänderungen und Werkverbindungen. Häufig wird ein Werk nicht direkt verändert, sondern in neue Zusammenhänge eingebettet: in Sammelbände, Webseiten, Videocollagen, Multimedia-Projekte oder Social-Media-Layouts. Ob hierin eine erlaubte Sammlung oder bereits eine unzulässige Bearbeitung liegt, hängt maßgeblich davon ab, ob das Werk weiterhin als eigenständiges Element erkennbar bleibt – oder ob es mit anderen Inhalten zu einem neuen Gesamtwerk „verschmilzt“, das einen eigenen ästhetischen Ausdruck erhält. Letzteres wird in vielen Rechtsordnungen als Bearbeitung gewertet – mit entsprechenden Lizenzverstößen und Haftungsrisiken.
Da es keinen europaweit einheitlichen Bearbeitungsbegriff gibt und die Auslegung vom jeweiligen nationalen Recht abhängt, sind Grenzfälle besonders heikel. Was in einem Land noch als zulässige Nutzung gilt, kann in einem anderen bereits eine lizenzwidrige Bearbeitung darstellen – mit potenziellen Folgen wie Abmahnungen, Unterlassungsforderungen und Schadensersatzansprüchen.
Das ist konkret erlaubt: Sie dürfen das Werk kopieren, weitergeben und auch kommerziell nutzen, allerdings ausschließlich in seiner ursprünglichen, unveränderten Form. Bearbeitungen für den privaten Gebrauch sind zwar erlaubt, ihre Veröffentlichung jedoch nicht. Rein technische Umwandlungen (etwa Veränderungen des Dateiformats) stellen keine Bearbeitung in diesem Sinne dar.
Das ist nicht erlaubt: Übersetzungen veröffentlichen, Remixe oder Mash-ups teilen, das Werk in bearbeiteter Form in andere Werke einbinden und diese veröffentlichen, Verfilmungen von Texten, die Erschaffung eines neuen Gesamtwerkes, indem das ursprüngliche Werk eingebettet wird.
CC BY-NC – Namensnennung, nicht-kommerziell
Bei dieser Lizenz wird das Recht vorbehalten, den Inhalt kommerziell zu nutzen. Ein Nutzer darf das Werk nicht zu kommerziellen Zwecken verwenden. Abgesehen davon ist die Lizenz identisch mit CC BY.
Das ist konkret erlaubt: Sie dürfen das Werk kopieren, weitergeben, bearbeiten und Ihre Bearbeitungen unter einer beliebigen Lizenz veröffentlichen – solange all dies nicht-kommerziell geschieht.
Das ist nicht erlaubt: Jede kommerzielle Nutzung, egal ob im Original oder in bearbeiteter Form.
Was bedeutet „nicht kommerziell“?
Das Creative-Commons-Modul „NonCommercial“ (NC) gehört zu den am häufigsten verwendeten – und zugleich zu den rechtlich riskantesten Lizenzbestandteilen.
Creative Commons definiert „NonCommercial“ als eine Nutzung, die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet ist. Diese Definition ist bewusst offen formuliert und schafft keine klare rechtliche Trennlinie. Ob eine Nutzung noch als nicht-kommerziell gilt, hängt daher nicht nur davon ab, ob unmittelbar Geld verdient wird, sondern vor allem davon, ob die Nutzung wirtschaftlichen Interessen dient, direkt oder mittelbar.
In der juristischen Praxis wird der Begriff „kommerziell“ weit ausgelegt. Bereits der Einsatz von Inhalten im Rahmen von Marketing, Unternehmenskommunikation, PR, Markenaufbau, Kundenakquise oder monetarisierten Medienangeboten kann als kommerzielle Nutzung gewertet werden, selbst wenn der konkrete Beitrag keine direkten Einnahmen generiert. Auch berufliche Nutzungen durch Selbstständige, Agenturen, Unternehmen oder Institutionen, aber zum Beispiel auch im Bildungssektor, werden regelmäßig „kommerziell“ im Sinne der CC-Lizenz sein.
Das Problem: CC-Lizenzen sind rechtlich als Verträge zu verstehen, deren Reichweite im Streitfall durch Gerichte ausgelegt wird – unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungssituation, der wirtschaftlichen Zielrichtung und des anwendbaren nationalen Rechts. Eine pauschale Antwort auf die Frage „Ist das noch erlaubt?“ gibt es daher nicht. Gerade in Grenzfällen entsteht dadurch ein erhebliches Abmahn- und Haftungsrisiko.
Das bedeutet:
Sobald Inhalte in einem geschäftlichen, institutionellen oder öffentlichkeitswirksamen Umfeld genutzt werden, besteht die Gefahr, dass Rechteinhaber eine Lizenzverletzung geltend machen – mit potenziell teuren Forderungen nach Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung.
Wer also Creative-Commons-Material einsetzt, sollte die Lizenzbedingungen nicht nur kreativ, sondern strategisch und rechtlich bewerten. Eine vorherige Prüfung von Nutzungskontext, Monetarisierungsbezug und Außenwirkung kann helfen, spätere Konflikte, Abmahnungen und kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
CC BY-NC-SA – Namensnennung, nicht-kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Diese Lizenz kombiniert drei Module. Das Werk kann bearbeitet werden und bearbeitete Versionen können geteilt werden, allerdings nur unter den gleichen Bedingungen. Eine kommerzielle Nutzung ist weder im Original noch in geänderter Form zulässig.
Das ist erlaubt: Sie dürfen das Werk kopieren, weitergeben und bearbeiten – alles ausschließlich für nicht-kommerzielle Zwecke.
Das ist nicht erlaubt: Jegliche kommerzielle Nutzung.
Ihre Pflichten: Zusätzlich zu allen BY-Pflichten müssen Bearbeitungen unter CC BY-NC-SA oder einer kompatiblen Lizenz veröffentlicht werden. Die gleichen Regelungen wie bei CC BY-SA gelten entsprechend.
CC BY-NC-ND – Namensnennung, nicht-kommerziell, keine Bearbeitungen
CC BY-NC-ND ist die restriktivste aller CC-Lizenzen. Sie erlaubt weder Änderungen noch kommerzielle Nutzung und beschränkt die Nutzung damit auf das Teilen exakter Kopien für nicht-kommerzielle Zwecke.
Das ist erlaubt: Ausschließlich das Kopieren und Weitergeben unveränderter Kopien für nicht-kommerzielle Zwecke.
Das ist nicht erlaubt: Kommerzielle Nutzung jeder Art und die Veröffentlichung von Bearbeitungen.
Häufigste Fehler bei der Nutzung von CC-Lizenzen
- Fehlende oder unvollständige Namensnennung: Urheber nicht genannt, Quelle fehlt, Lizenzlink vergessen. Merken Sie sich TASL: Title, Author, Source, License. Diese Informationen müssen möglichst nah bei dem Werk ersichtlich werden.
- Lizenz nicht verlinkt oder falsch angegeben: „CC-Lizenz“ reicht nicht. Sie müssen den konkreten Typ nennen (z.B. CC BY-SA 4.0) und auf den Lizenztext verlinken.
- Kommerzielle Nutzung trotz NC-Einschränkung: „Nicht-kommerziell“ wird unterschätzt. Schon ein Unternehmens-Blog, ein Instagram-Business-Account oder eine Website mit Werbung können als kommerziell gelten.
Welche Konsequenzen bei Lizenzverstößen?
CC-Lizenzen sind vor Gericht durchsetzbar. Bei Verstößen gegen die Lizenzbedingungen erlischt die Lizenz automatisch, und jede weitere Nutzung wird zur Urheberrechtsverletzung. Der Rechteinhaber kann dann Unterlassung verlangen, Schadensersatz fordern und Sie zur Abgabe einer strafbewandten Unterlassungserklärung auffordern. Bei wiederholten Verstößen drohen zusätzlich Strafen.
Die Höhe des Schadensersatzes ist rechtlich umstritten. Einige Gerichte bewerten den „objektiven Wert“ einer CC-Lizenz mit Null Euro, da die Nutzung ja kostenlos ist. Andere sprechen pauschale, aber niedrige Beträge zu. Unabhängig davon können jedoch Abmahnkosten und Gerichtskosten entstehen, die erheblich zu Buche schlagen.
Ihre Chance bietet die neue 30-Tage-Regel der CC-Lizenz 4.0: Beheben Sie den Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme, wird die Lizenz automatisch wiederhergestellt. Die Haftung für die Zeit des Verstoßes bleibt allerdings bestehen.
„Fragen zu Creative Commons? Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise.“




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