Bewertungen bei Amazon löschen lassen

Ein Verkäufer-Account bei Amazon ist für viele – gerade kleinere – Unternehmen unverzichtbar. Bewertungen auf der Amazon-Plattform entscheiden dabei mit über die Umsätze. Aber was können Sie tun, wenn Kund:innen in Bewertungen Unwahrheiten über Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte verbreiten oder die Konkurrenz gute Bewertungen mit Geld erkauft?

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Die gute Nachricht: Gegen Fake-Bewertungen und Rufschädigungen können Sie rechtlich vorgehen! Wir zeigen Ihnen, wie das geht.

Gegen Fake-Bewertungen und Rufschädigung vorgehen

Zunächst einmal kommt es darauf an, ob Sie gegen gekaufte Bewertungen der Konkurrenz vorgehen wollen, oder ob es um falsche Bewertungen Ihres eigenen Unternehmens geht.

Fake-Bewertungen von Mitbewerber:innen

Nicht alle Unternehmen spielen fair und so gibt es einige schwarze Schafe, die sich positive Bewertungen erkaufen oder Freund:innen und Verwandte bitten, überschwängliche Begeisterung online zu äußern, ohne dass diese Dienstleistungen oder Waren des Unternehmens bezogen hätten.

Das Wettbewerbsrecht stellt strenge Anforderungen an die Werbung mit Bewertungen:

Bewertungen müssen echte Erfahrungen von Kund:innnen wiedergeben. Frei erfundene Fünf-Sterne sind daher unzulässig. Können sich die bewertenden Personen gar kein Bild von der Leistung des Unternehmens machen, weil sie diese nie in Anspruch genommen haben, ist die Bewertung rechtswidrig.

Unternehmen dürfen zudem keine Gegenleistung für eine Bewertung versprechen! Also keinen Rabatt, kein gratis Produkt und auch keine Gewinnchance auf einen Preis. Verstößt die Konkurrenz dagegen, handelt es sich um irreführende Werbung, gegen die Sie rechtlich vorgehen können.

Wie entlarve ich Tricks der Konkurrenz?

Ob Bewertungen unbefangen abgegeben wurden oder nicht, ist von außen nicht leicht zu erkennen. Gibt es aber Anhaltspunkte für eine Manipulation, trifft die Konkurrenz eine sekundäre Darlegungslast. Bei auffälligen Bewertungen muss die Gegenseite daher sagen, warum sie sich für berechtigt hält, mit diesen werben zu dürfen.

Im Rahmen der Omnibus-Richtlinie sind Online-Händler seit dem 28.05.2022 nun auch dazu verpflichtet, kenntlich zu machen, ob es sich um geprüfte oder ungeprüfte Rezensionen handelt. Also ob die Bewertungen tatsächlich von Kund:innen stammen, die die Produkte auch nachweislich erworben haben.

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Schlechte Bewertungen von Kund:innen – alles Meinungsfreiheit?

Rechtlich ist es vor allem in folgenden Fällen möglich, eine Bewertung löschen zu lassen:

  • Die bewertende Person hat nie einen geschäftlichen Kontakt zum Unternehmen gehabt
  • Der Inhalt der Bewertung zielt ausschließlich darauf ab, das Unternehmen schlechtzumachen, ohne einen sachlichen Bezug zu den angebotenen Leistungen aufzuweisen (Schmähkritik)
  • Die Bewertung enthält unwahre Tatsachenbehauptungen

In der Praxis am leichtesten durchzusetzen ist der erste geschilderte Fall. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof betont, dass Bewertungsportale prüfen müssen, ob der Bewertung tatsächlich ein geschäftlicher Kontakt zugrunde lag, wenn das Unternehmen dies bestreitet.

Bei einem Bewertungsportal (hier: Hotelbewertungsportal) reicht die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen. Zu weiteren Darlegungen, insbesondere einer näheren Begründung seiner Behauptung des fehlenden Gästekontakts, ist der Bewertete gegenüber dem Bewertungsportal grundsätzlich nicht verpflichtet.

BGH, Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20

Handelt es sich um einen Fall von Schmähkritik oder unwahren Tatsachenbehauptungen, muss zunächst geprüft werden, ob die Bewertung eher als Tatsache oder als Meinung einzuordnen ist.

Abgrenzung zwischen Tatsache und Meinung

Die Abgrenzung zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung ist schwierig und gerade bei Grenzfällen nicht immer eindeutig möglich. Grob lassen sich die Unterschiede aber wie folgt zusammenfassen:

Tatsache

  • kann wahr bzw. unwahr sein
  • ist dem Wahrheitsbeweis zugänglich (zum Beispiel durch
    Zeug:innenaussagen, Urkunden oder Sachverständigengutachten)
  • kann auch subjektive Elemente enthalten

Beispiel: „Das Unternehmen hat eine viel zu hohe Rechnung geschickt. Abgesprochen waren 500,00 € weniger, als abgerechnet wurden. Unverschämtheit!“

Tatsache

  • kann nicht richtig bzw. falsch sein
  • ist einem Wahrheitsbeweis nicht zugänglich
  • kann auch subjektive Elemente enthalten

Beispiel: „Ich habe die Zusammenarbeit mit diesem Unternehmen als unangenehm empfunden.“

Gegen Meinungsäußerungen können Sie, wenn diese die Schwelle zur Schmähkritik nicht überschreiten, rechtlich nicht vorgehen. Unwahren Tatsachenbehauptungen und Rufschädigung im Rahmen der Schmähkritik müssen Sie aber nicht hinnehmen.

Auch Sternebewertungen ohne Text können gelöscht werden

Gerichte wie das Landgericht Hamburg oder das Landgericht Frankfurt am Main gehen davon aus, dass auch eine Sternebewertung ohne Text den Leser:innen suggeriert, es habe ein geschäftlicher Kontakt stattgefunden. Ist dies nicht der Fall, ist die Bewertung zu löschen.

Löschung wegen Verstoß gegen die Amazon Nutzungsbedingungen

Bewertungen werden darüber hinaus von Amazon gelöscht, wenn sie gegen die Amazon Nutzungsbedingungen verstoßen

Amazon geht selbst bereits gegen Fake-Bewertungen vor

Bei Amazon hat man das Problem anscheinend erkannt. So berichtet heise, dass vor allem in Italien nun konzentriert gegen ganze Netzwerke aus Fake-Bewertern vorgegangen wird. Nach italienischem Recht könnten sich die Unternehmen wegen des Kaufes von Bewertungen sogar wegen Betruges strafbar gemacht haben.

In diesem Fall hatten sich zahlreiche Menschen von den Unternehmen gegen eine positive Bewertung bei Amazon den Produktpreis zurückerstattet bekommen.

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Wir helfen Ihnen dabei, gegen geschäftsschädigende Bewertungen auf Amazon vorzugehen.


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Was können Sie tun, wenn Sie von negativen Bewertungen betroffen sind?

Amazon zur Löschung auffordern

Zunächst sollten Sie Amazon zur Löschung der Bewertung unter Fristsetzung auffordern. Amazon wird den Bewerter*in dann Ihre Anfrage zur Stellungnahme zukommen lassen. Folgt diese nicht, werden Bewertungen normalerweise gelöscht. Reagiert Amazon schon gar nicht oder löscht rechtswidrige Bewertungen nicht, können Sie auch gerichtlich vorgehen.

Bewertenden zur Löschung und Unterlassung auffordern

Wenn Sie wissen, wer die Bewertung verfasst hat und sich dies auch nachweisen lässt (zum Beispiel, weil unter Klarnamen gepostet wurde und die geschilderten Ereignisse mit Ihren Unterlagen zu dieser Person übereinstimmen), können Sie auch direkt gegen die bewertende Person vorgehen. Schmähkritik und unwahre Tatsachenbehauptungen stellen eine Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts dar und lösen Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche aus.

Gegen die Konkurrenz vorgehen und ggf. Strafanzeige stellen

Wenn Sie vermuten, dass die Konkurrenz Bewertungen kauft, kommt auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und/oder eine Strafanzeige in Betracht. Da eine unberechtigte Abmahnung Schadensersatzansprüche auslösen kann und Sie auch für eine Strafanzeige entsprechende Belege beifügen sollten, ist eine vorherige anwaltliche Beratung hier dringend anzuraten.

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