Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß

Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten oder verstoßen Ihre Mitbewerber:innen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und Sie wollen wissen, was Sie dagegen tun können? Dann könnte es sich lohnen, eine Anwältin / einen Anwalt für Wettbewerbsrecht zu beauftragen. Die Streitwerte im Wettbewerbsrecht sind naturgemäß hoch und es gelten besondere Verjährungsfristen.

Fairen Wettbewerb durchsetzen und Ihr Unternehmen schützen

Egal ob Werbung mithilfe von Influencer:innen, Verunglimpfung Ihres Unternehmens, Werbung mit einer tatsächlich nicht vorhandenen Spitzenstellung oder Nachahmung von Erfolgskonzepten: Unlauterer Wettbewerb ist keine Randerscheinung.

Um Ihr Unternehmen zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu sichern, können Sie rechtlich gegen Verstöße Ihrer Mitbewerber:innen vorgehen.

Mit Hilfe einer anwaltlichen Einschätzung der rechtlichen Situation können Sie die für Sie beste Strategie wählen und Ihre Kosten und Risiken im Vorhinein abschätzen.

Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie abgemahnt wurden?

Für den Fall, dass Sie die abgemahnte Wettbewerbsverletzung begangen haben, sollten Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. So verhindern Sie, dass eine einstweilige Verfügung gegen Sie ergehen kann und Sie schützen sich auch vor den Ansprüchen weiterer Mitbewerber:innen (sog. Drittunterwerfung).

Dabei sollten Sie jedoch nicht die vorgefertigte Erklärung unterschreiben, die der Abmahnung beigefügt war. Oftmals verpflichten Sie sich damit zu viel mehr, als gesetzlich vorgeschrieben ist (zum Beispiel zur Zahlung ggf. überhöhter Anwaltskosten).
In machen Fällen (zum Beispiel bei Massenverstößen im E-Commerce-Bereich) kann es günstiger sein, keine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben sondern durch die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen zu lassen.

In diesem Fall wird bei einem Verstoß nämlich keine Vertragsstrafe fällig, sondern ein Ordnungsgeld, was statt an die Gegenseite an den Staat geht. Die Motivation, die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen wird daher bei der Gegenseite in diesen Fällen eher gering sein.
Wenn Sie befürchten, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken will und Sie der Abmahnung keine Folge leisten wollen, können Sie eine Schutzschrift hinterlegen. So können Sie dem Gericht Ihre Sicht der Dinge schildern und Einwendungen gegen die Abmahnung erheben. Oftmals können Sie so auch verhindern, dass ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.
In bestimmten Fällen kann sich eine Gegenabmahnung anbieten. Diese ist allerdings nicht notwendig, sondern dient nur dazu, der Gegenseite die Möglichkeit zu geben, die eigene Abmahnung zu überdenken und gegebenenfalls zurückzunehmen.

Es kann stattdessen auch direkt geklagt werden.
Wenn Sie eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten, können Sie auch eine sogenannte negative Feststellungsklage erheben. In diesem Fall stellt das Gericht fest, dass der in der Abmahnung behauptete Anspruch der Gegenseite gegen Sie nicht besteht.

m Falle einer unredlichen und unberechtigten Abmahnung der Gegenseite haben Sie gem. § 13 Abs. 5 S. 1 UWG grundsätzlich Anspruch auf Ersatz Ihrer Rechtsanwaltskosten. Diese sind der Höhe nach auf die Rechtsverfolgungskosten beschränkt, die mit der Abmahnung geltend gemacht werden.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Gegenstandswerte im Wettbewerbsrecht, nach denen sich sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten richten, sind abhängig von mehreren Faktoren. Bei kleineren Verstößen kann ein Gegenstandswert von 5.000 € oder weniger angemessen sein, handelt es sich um mehrere schwerwiegende Verstöße, kann der Wert auch gut mehre zehntausend Euro betragen.

Diesen Werte halten die Gerichte für angemessen

3.000 €

Geurteilt wurde über einen Verstoß gegen die Preisabgabenverordnung, bei ähnlichen Verstößen haben andere Gerichte auch 10.000 € bis 15.000 € (bei zwei Verstößen) noch als angemessen erachtet.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juli 2021 – 6 W 53/21

14.000 €

Irreführende Werbung mit mehr als 100-jährigem Tradition in der Herstellung sowie Bezeichnung als Manufaktur, wenn nicht überwiegend in Handarbeit gefertigt wird. Es wurden 7.000 € jeweils für den einzelnen Verstoß angenommen.
– OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2021 – 6 U 46/2

25.000 €

Werbung mit „Testsieger“ in einem Prospekt ohne Angabe der genauen Fundstelle des Testes. Hierbei ist zu beachten, dass die Teststelle für den Verbraucher besonders leicht aufzufinden sein muss.
– LG Köln, Urteil vom 29. Oktober 2019 – 33 O 55/19 

Bei einem Gegenstandswert von 15.000 € betragen die Anwaltskosten für eine Abmahnung zum Beispiel 1.134,55 €. Für das einstweilige Verfügungsverfahren betragen die Prozesskosten 2.755,10 € und für das Klageverfahren im 1. Rechtszug 5.291,70 €. Dabei erfolgt gegebenenfalls noch eine Anrechnung der außergerichtlichen Tätigkeit. Die Kosten trägt diejenige Partei, die am Ende vor Gericht verliert. Dabei ist auch eine anteilige Kostentragung möglich (zum Beispiel 50:50 wenn das Gericht bei zwei gleichwertigen Anträgen einem stattgibt und den anderen abweist).

Welche Ansprüche stehen Ihnen nach dem UWG zu?

In einer Abmahnung nach dem UWG können Sie die folgenden Ansprüche geltend machen:

Beseitigung und Unterlassung

Sie haben einen Anspruch auf Unterlassung der wettbewerbswidrigen Handlung und auf Beseitigung der Folgen. Das heißt, die abgemahnte Person muss alle möglichen und zumutbaren Handlungen vornehmen, die zu einer Beseitigung des Störungszustandes führen (zum Beispiel Werbeprospekte zurückrufen und vernichten, Produkte zurückrufen oder Webseiten umstellen).

Dafür muss noch kein Verstoß gegen das UWG eingetreten sein, es reicht, wenn dieser aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten ist.

Aufwendungsersatz

Bei einer berechtigten Abmahnung haben Sie gem. § 12 Abs. 1 S.2 UWG einen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen. Im Regelfall sind dies die Rechtsanwaltskosten, die für die Abmahnung angefallen sind.

Schadensersatz

In besonderen Fällen (zum Beispiel bei der wettbewerbsrechtlichen Leistungsübernahme) haben Sie zudem einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser berechnet sich nach Ihrer Wahl entweder aus dem konkrete Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns, einer angemessene Lizenzgebühr oder der Herausgabe des Gewinns.

Bei besonders schwerwiegenden Wettbewerbsverstößen kommt gem. § 10 UWG auch eine Abschöpfung des erzielten Gewinnes und die Zahlung an den Bundeshaushalt in Betracht.

Checkliste: Reaktion auf eine Abmahnung

  1. Fristen prüfen

    Lesen Sie die Abmahnung aufmerksam, welche Fristen gesetzt wurden. Diese sollten Sie unbedingt einhalten, um weitergehende Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung zu vermeiden.

  2. Kein Kontakt zum Abmahnenden

    Ein Kontakt zum Abmahnenden kann nachteilig sein. Schlimmstenfalls geben Sie den Rechtsverstoß zu. Daher sollten Sie in jedem Fall eine rechtliche Prüfung vornehmen. Erst dann können Sie entscheiden, wie Sie vorgehen.

  3. Vorformulierte Unterlassungserklärung nicht abgeben

    In der Regel ist der Abmahnung bereits eine Unterlassungserklärung als Entwurf beigefügt. Wenn Sie diese unterschreiben, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sie verpflichten sich zu einer Vertragsstrafe, wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Es besteht das Risiko, dass die Unterlassungsverpflichtung viel zu weit geht oder Sie hohe Summen zahlen müssen, wenn der Verstoß nicht abgestellt wurde.

  4. Rechtslage prüfen

    Ein Anwalt, der sich mit Abmahnungen auskennt, wird eine Einschätzung der Rechtslage vornehmen und Sie über Ihre Optionen aufklären. Nicht immer ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll, selbst wenn ein Verstoß vorliegt. Denn eine einstweilige Verfügung kann im Einzelfall gegenüber dem dauerhaften Risiko einer Vertragsstrafe vorteilhaft sein. Dies gilt vor allem, wenn ein Verstoß leicht auftreten kann und der Abmahnende ein Interesse daran hat, Vertragsstrafen einzutreiben.

  5. Rechtsverstoß dauerhaft beenden

    Wenn ein Rechtsverstoß festgestellt werden kann, sollten Unternehmen gegebenenfalls überlegen, welche Prozesse verändert werden müssen, um künftige Fehler zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, Schwachstellen aufzudecken.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Am besten übersenden Sie uns die Abmahnung vorab als Scan per E-Mail.

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