Urheberrecht: Musik in YouTube-Videos richtig nutzen

Gesperrte Videos, verlorene Werbeeinnahmen und teure Abmahnungen. Wer Musik in YouTube-Videos nutzt, sollte sich mit Urheberrecht beschäftigen. An einem einzigen Song hängen oft mehrere Rechteinhaber gleichzeitig und die pauschale GEMA-Lizenz von YouTube deckt längst nicht alles ab. Wir erklären, welche Rechte an Musik bestehen, wann Sie fremde Titel verwenden dürfen, welche Rolle GEMA und Content ID spielen und wie Sie rechtssicher vorgehen.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Welche Rechte an Musik auf YouTube betroffen sind

Wer einen Song in ein Video einbindet, berührt nicht nur ein Recht, sondern gleich ein ganzes Bündel. Das ist der Grund, warum es selten genügt, „eine“ Erlaubnis zu haben. Sie müssen wissen, welches Recht wem gehört und welche davon Sie tatsächlich brauchen.

Urheberrecht am Werk: Komposition und Text

Das Urheberrecht schützt die schöpferische Leistung. Bei Musik sind das die Komposition (Melodie, Harmonie, Rhythmus) und der Text. Urheber sind die Komponist:innen und Textdichter:innen. Ihre Rechte werden in Deutschland überwiegend von der GEMA wahrgenommen, die als Verwertungsgesellschaft Lizenzen einholt und Vergütungen ausschüttet.

Sobald Sie ein Werk öffentlich zugänglich machen, greifen die Verwertungsrechte der Urheber:innen. Das Hochladen eines Videos mit hinterlegter Musik ist genau eine solche öffentliche Zugänglichmachung.

„Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.“

§ 19a UrhG

Leistungsschutzrechte: ausübende Künstler und Tonträgerhersteller

Neben dem Werk selbst schützt das Urheberrechtsgesetz auch die konkrete Aufnahme. Das sind die sogenannten Leistungsschutzrechte.

Die ausübenden Künstler:innen, also Sänger:innen und Musiker:innen, sind nach §§ 73 ff. UrhG geschützt. Die konkrete Tonaufnahme, der Tonträger, ist zusätzlich nach § 85 UrhG geschützt. Rechteinhaber ist hier meist das Label.

Das hat eine praktische Konsequenz, die viele überrascht: Selbst wenn die Rechte am Werk (also an Komposition und Text) abgegolten wären, dürfen Sie die konkrete Studioaufnahme nicht ohne Weiteres verwenden.

Sync-Recht und Master-Recht

Bei der Verwendung von Musik in Videos unterscheidet die Praxis zwei zentrale Rechte.

  • Das Sync-Recht (Synchronisationsrecht) erlaubt es, Musik mit bewegten Bildern zu verbinden. Dieses Recht liegt beim Musikverlag und den Urheber:innen.
  • Das Master-Recht betrifft die konkrete Tonaufnahme und liegt beim Label.

Ein Beispiel macht das greifbar: Sie wollen einen aktuellen Charthit unter Ihr Reisevideo legen. Dann brauchen Sie die Sync-Lizenz von Verlag und Urheber:innen (für das Verbinden von Musik und Bild) und die Master-Lizenz vom Label (für die Nutzung genau dieser Aufnahme). Fehlt eine davon, ist die Nutzung nicht vollständig lizenziert.

Die GEMA-Lizenz von YouTube deckt, wie später erläutert, gerade diese Sync- und Master-Rechte nicht ab.

Für die Nutzung von Musik brauchen Sie die Erlaubnis des Labels und des Musikverlags.

Die Rolle der GEMA bei YouTube

Über Jahre waren in Deutschland zahllose Musikvideos auf YouTube gesperrt. Der Grund war ein langjähriger Streit zwischen der GEMA und YouTube über die Vergütung. Dieser Konflikt endete 2016 mit einem Vertrag.

Seit dem Lizenzvertrag von 2016 zahlt YouTube der GEMA eine Vergütung für die Nutzung des von ihr verwalteten Repertoires. Dadurch sind viele Musikvideos, die früher gesperrt waren, in Deutschland wieder abrufbar.

Was die Pauschallizenz abdeckt und was nicht

Der GEMA-Vertrag deckt nur die Rechte der Urheber:innen ab, also die Komposition und den Text, soweit die GEMA diese Rechte verwaltet. Die GEMA kann die Sync- und Masterrechte nicht einräumen, das können nur der Verlag bzw. das Label. Für die Nutzung brauchen Sie daher zusätzlich die Erlaubnis des Labels und für die Verbindung von Musik und Bild.

Suche im GEMA-Repertoire

Ob ein Musikwerk von der GEMA abgedeckt wird, lässt sich einfach anhand einer Suche auf der GEMA-Webseite nachprüfen.

Beispiel: Giant Rooks – Want It Back in der GEMA-Suche

Zudem gilt der Vertrag nur für die private Nutzung. Creator:innen, die nicht nur unerhebliche Einnahmen erzielen, sind also nicht erfasst. Sofern ein Video also nicht private Zwecke verfolgt, ist das Herstellungsrecht beim jeweiligen Rechteinhaber einzuholen, bevor GEMA pflichtige Musik genutzt wird.

Der Vertrag der GEMA umfasst zudem nicht die Leistungsschutzrechte der Labels, also die Rechte an der konkreten Tonaufnahme und das Sync-Recht für die Verbindung von Musik und Video.

Konkret heißt das: Die Nutzung von Musik bei YouTube bedarf eines Lizenzvertrags mit dem Label und dem Musikverlag sowie einer Anmeldung bei der GEMA.

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„Video gesperrt, Claim gegen Sie erhoben oder eine Abmahnung wegen Musiknutzung im Briefkasten? Wir prüfen Ihre Rechtslage und begleiten Sie bei der weiteren Vorgehensweise.“


Rechtsanwalt 

 

„GEMA-frei“ bedeutet nicht automatisch „kostenlos“

Rund um Musik kursieren irreführende Begriffe. GEMA-frei bedeutet lediglich, dass die Urheber:innen ihre Rechte nicht von der GEMA verwalten lassen. Es bedeutet nicht, dass die Musik kostenlos ist und schon gar nicht, dass sie urheberrechtsfrei ist.

Auch GEMA-freie Musik ist urheberrechtlich geschützt, und für ihre Nutzung brauchen Sie in der Regel eine Lizenz des jeweiligen Anbieters. Wirklich frei nutzbar ist Musik erst, wenn die Schutzfristen abgelaufen sind (Gemeinfreiheit) oder die Rechteinhaber:innen die Nutzung ausdrücklich freigegeben haben.

Legale Nutzung von Musik in YouTube-Videos: So geht’s

Es gibt mehrere Wege, Musik rechtssicher zu nutzen. Welcher passt, hängt davon ab, ob Sie einen bestimmten Song brauchen oder ob eine passende Alternative genügt.

Eigene Lizenz erwerben

Wollen Sie einen ganz bestimmten, bekannten Song verwenden, führt kein Weg an einer eigenen Lizenz vorbei. Sie müssen sowohl die Sync-Lizenz (von Verlag und Urheber:innen) als auch die Master-Lizenz (vom Label) einholen. Das ist bei aktuellen Charthits oft teuer und aufwendig, teilweise verweigern die Rechteinhaber:innen die Lizenz komplett.

Schritt für Schritt: Musik lizenzieren

  1. Kontakt-Recherche nach Verlag und Label

    Suchen Sie in der GEMA-Suche nach dem Verlag. Das Label finden Sie auf Streaming-Plattformen wie Spotify oder Apple Music.

  2. Anfrage beim Label

    Die meisten Labels und Verlage haben auf ihrer Website ein Formular, auf dem Anfragen gestellt werden können. Verlag und Label machen dann ein konkretes Angebot für die Lizenzgebühr und holen die notwendigen Zustimmungen der Berechtigten ein.

  3. Abschluss der Lizenzverträge

    Liegen beide Verträge vor und sind die Konditionen in Ordnung, können Sie diese abschließen.

  4. Anmeldung bei der GEMA

    Ergänzend ist (je nach Art der Nutzung) noch eine Anmeldung der Nutzung bei der GEMA erforderlich. Teilweise übernehmen dies auch die Verlage.

„Lizenzfreie“ und Stock-Musik

Die praktikabelste Lösung für die meisten Creator ist „lizenzfreie“ Musik aus seriösen Quellen. YouTube stellt mit der YouTube Audio Library kostenlose Titel bereit, die Sie ohne Content-ID-Probleme nutzen können.

Daneben gibt es kommerzielle Anbieter wie Epidemic Sound, Artlist oder Audiojungle, die Ihnen gegen eine Pauschal- oder Abo-Gebühr eine Lizenz für die Nutzung ihrer Musik verkaufen. Achten Sie dort genau auf den Lizenzumfang, insbesondere darauf, ob eine kommerzielle Nutzung und die Monetarisierung ausdrücklich erlaubt sind.

Creative-Commons-Musik

Manche Künstler:innen stellen ihre Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz bereit. Diese Lizenzen erlauben die Nutzung unter bestimmten Bedingungen, etwa der Pflicht zur Namensnennung (CC BY) oder dem Verbot einer kommerziellen Nutzung (CC NC). Lesen Sie die konkreten Lizenzbedingungen genau, denn ein Verstoß gegen die Auflagen führt dazu, dass die Lizenz entfällt und Sie sich einer Urheberrechtsverletzung aussetzen. Was bei Creative Commons konkret erlaubt ist, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag Creative Commons Lizenzen nutzen: Was ist erlaubt?.

Eigene Kompositionen und Auftragsmusik

Am sichersten sind Sie, wenn Sie die Rechte selbst halten. Das gilt für eigene Kompositionen ebenso wie für Auftragsmusik, die Sie bei Komponist:innen in Auftrag geben. Achten Sie beim Auftrag darauf, dass Ihnen vertraglich alle benötigten Nutzungsrechte umfassend eingeräumt werden, einschließlich der Rechte für kommerzielle Nutzung und Bearbeitung.

Dokumentation notwendig

Dokumentieren und speichern Sie alle Lizenznachweise. Bewahren Sie Rechnungen, Lizenzurkunden, Screenshots der Lizenzbedingungen und E-Mail-Bestätigungen auf.

Kommt es zu einem Content-ID-Claim, können Sie damit begründet widersprechen und Ihre Berechtigung nachweisen. Ohne diesen Nachweis stehen Sie im Streitfall mit leeren Händen da, selbst wenn Sie eigentlich alles richtig gemacht haben.

Schranken des Urheberrechts: Zitat, Parodie, Pastiche

Das Urheberrecht kennt Ausnahmen, sogenannte Schranken, die eine Nutzung fremder Werke ohne Erlaubnis erlauben. Diese Ausnahmen sind jedoch eng gefasst und im Einzelfall nur schwer greifbar.

Musikzitat nach § 51 UrhG

Das Zitatrecht erlaubt es, ein fremdes Werk zu übernehmen, wenn dies zum Zweck des Zitats geschieht. Entscheidend ist, dass zwischen dem zitierten Werk und Ihrer eigenen Aussage eine innere Verbindung besteht. Sie müssen sich also inhaltlich mit dem Song auseinandersetzen, etwa in einer Analyse oder Kritik. Musik nur als atmosphärischen Hintergrund oder zur Untermalung zu verwenden ist kein Zitat, sondern eine schlichte Nutzung, die keine Schranke rechtfertigt.

Parodie und Pastiche nach § 51a UrhG

Seit der Urheberrechtsreform erlaubt § 51a UrhG ausdrücklich die Nutzung zum Zweck von Karikatur, Parodie und Pastiche. Eine Parodie setzt sich humorvoll oder kritisch mit dem Original auseinander und muss erkennbar davon abweichen. Der Begriff des Pastiche ist noch nicht abschließend geklärt und erfasst nach bisherigem Verständnis Nachahmungen und Anlehnungen im Sinne einer künstlerischen Auseinandersetzung. Diese Schranken sind für die Meme- und Remix-Kultur relevant, ihre Grenzen bleiben aber im Einzelfall unsicher.

Content ID und die Sperr-Mechanik von YouTube

Bevor überhaupt ein:e Rechteinhaber:in eine Abmahnung schickt, greift auf YouTube ein automatisiertes System: Content ID. Es entscheidet in Sekunden, ob Ihr Video mit fremder Musik online bleibt, monetarisiert oder gesperrt wird.

Wie das Content-ID-System Musik erkennt

Content ID vergleicht hochgeladene Videos mit einer Datenbank von Referenzdateien, die Rechteinhaber:innen bei YouTube hinterlegt haben.

Erkennt das System eine Übereinstimmung, etwa eine bekannte Melodie oder eine bestimmte Tonaufnahme, löst es automatisch einen Content-ID-Claim aus. Das funktioniert auch bei kurzen Ausschnitten und selbst dann, wenn die Musik nur leise im Hintergrund läuft.

Die drei Folgen eines Treffers

Rechteinhaber:innen legen selbst fest, was bei einem Treffer passiert. Grundsätzlich gibt es drei Optionen. Sperren: Das Video wird ganz oder teilweise blockiert, teils weltweit, teils nur in bestimmten Ländern. Monetarisieren: Das Video bleibt online, die Werbeeinnahmen fließen aber ganz oder teilweise an die Rechteinhaber:innen statt an Sie. Tracken: Das Video bleibt unverändert, die Rechteinhaber:innen erhalten lediglich Statistiken zur Nutzung.

Für Sie als Creator bedeutet das: Selbst wenn Ihr Video online bleibt, kann Ihre gesamte Monetarisierung an das Label gehen. Bei Videos, die von Werbeeinnahmen leben, ist das ein empfindlicher wirtschaftlicher Verlust.

Content-ID-Claim vs. Urheberrechtsverstoß

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Content-ID-Claim und einem Urheberrechtsverstoß (Strike). Ein Claim ist zunächst nur eine automatisierte Feststellung und hat in der Regel keine Auswirkung auf Ihren Kanalstatus. Ein Strike dagegen entsteht durch eine formelle Löschungsaufforderung der Rechteinhaber:innen. Drei Strikes führen zur Löschung des gesamten Kanals.

Ein Claim ist also ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Ein Strike gefährdet Ihren gesamten Kanal und sollte Sie sofort aufhorchen lassen.

Haftung als Uploader

Als Uploader haften Sie unmittelbar. Rechteinhaber:innen können von Ihnen Unterlassung und bei Verschulden Schadensersatz verlangen. Die zentrale Anspruchsgrundlage ist § 97 UrhG.

„Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. […] Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

§ 97 Abs. 1, 2 UrhG

Der Schadensersatz berechnet sich häufig nach der sogenannten Lizenzanalogie: Sie zahlen das, was Sie bei einer ordnungsgemäßen Lizenzierung hätten zahlen müssen. Bei kommerzieller Musik können hier schnell erhebliche Beträge zusammenkommen.

Das UrhDaG: Uploadfilter und Bagatellnutzung

Mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) hat der Gesetzgeber 2021 die europäische Urheberrechtsrichtlinie umgesetzt. Danach haften große Plattformen für die von Nutzer:innen hochgeladenen Inhalte grundsätzlich selbst und müssen Lizenzen erwerben oder eine Sperrung technisch sicherstellen (Stichwort Uploadfilter).

Um die freie Nutzung nicht zu stark einzuschränken, sieht das Gesetz mutmaßlich erlaubte Nutzungen und eine geringfügige Bagatellnutzung vor, etwa die Nutzung kleiner Ausschnitte fremder Werke bis zu bestimmten Grenzen. Diese Regelungen sind komplex und im Detail umstritten; als Creator sollten Sie sich nicht blind darauf verlassen.

Abmahnung wegen Musik auf YouTube: Was tun?

Erhalten Sie ein anwaltliches Schreiben wegen unerlaubter Musiknutzung, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Vorschnelle Reaktionen können teuer werden.

Eine urheberrechtliche Abmahnung nach § 97a UrhG fordert Sie in der Regel auf, die Nutzung zu unterlassen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Schadensersatz zu zahlen und die Anwaltskosten der Gegenseite zu übernehmen. Solche Abmahnungen oder andere Aufforderungsschreiben kommen häufig von auf Musikrechte spezialisierten Kanzleien oder Dienstleistern.

Zu einzelnen wiederkehrenden Absendern haben wir gesonderte Beiträge veröffentlicht, etwa zum SoundGuardian-Schreiben oder der Soundcheck Media FZCO Abmahnung.

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist meist im Interesse der Gegenseite sehr weit formuliert. Unterschreiben Sie sie ungeprüft, binden Sie sich oft lebenslang und akzeptieren empfindliche Vertragsstrafen für jeden künftigen Verstoß. Bereits ein einziger Fehler danach kann teuer werden. Häufig lässt sich die Erklärung modifiziert abgeben, um überschießende Verpflichtungen zu vermeiden. Diese Prüfung sollten Sie nicht selbst übernehmen.

Die Kosten setzen sich typischerweise aus Schadensersatz (oft nach Lizenzanalogie) und den Anwaltskosten der Gegenseite zusammen, die sich nach dem Gegenstandswert richten. Je nach Bekanntheit des Titels und Reichweite Ihres Kanals können hier Beträge im mittleren bis hohen dreistelligen Bereich, bei kommerzieller Nutzung auch deutlich mehr, zusammenkommen. Nicht jede Forderung ist allerdings berechtigt, und überhöhte Ansätze lassen sich oft reduzieren.

Prüfen Sie zunächst, ob das beanstandete Video die Musik tatsächlich enthält und ob Sie eine Lizenz besitzen. Sichern Sie alle Lizenznachweise. Notieren Sie die gesetzten Fristen genau, denn diese sind meist kurz bemessen und ihr Verstreichen kann eine gerichtliche einstweilige Verfügung nach sich ziehen. Reagieren Sie nicht in Panik, aber auch nicht gar nicht.

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Häufige Fragen zu Musik auf YouTube und Urheberrecht

Darf ich ein paar Sekunden eines bekannten Songs in meinem YouTube-Video verwenden?
Was bedeutet ein Content-ID-Claim für meine Einnahmen?
Ist Musik aus der YouTube Audio Library wirklich sicher?
Reicht es, den Künstler in der Videobeschreibung zu nennen?
Deckt eine GEMA-Lizenz die Nutzung fremder Songs in meinen Videos ab?
Was kostet eine Abmahnung wegen unerlaubter Musiknutzung?

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