Soundcheck Media FZCO Abmahnung: Musiknutzung auf TikTok und Instagram

Derzeit erhalten Unternehmen, Selbstständige, Agenturen und Creator urheberrechtkliche Abmahnungen der Soundcheck Media FZCO, ausgesprochen durch die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg. Der Vorwurf: In TikTok-Videos oder Instagram-Reels sei Musik verwendet worden, ohne dass die dafür erforderlichen Nutzungsrechte vorlagen.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Im Raum stehen Forderungen von mehreren tausend Euro pro Video. Dieser Beitrag erklärt, was hinter den Schreiben steckt, welche Forderungen geltend gemacht werden und welche Verteidigungsansätze in Betracht kommen.

Worum geht es bei der Abmahnung der Soundcheck Media FZCO?

Die Soundcheck Media FZCO ist eine Gesellschaft mit Sitz in Dubai (Dubai Silicon Oasis, VAE), die unter der Geschäftsbezeichnung „volume100″ auftritt. Sie lässt sich durch die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen vertreten und macht geltend, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an einer Vielzahl von Tonaufnahmen zu sein.

In der uns vorliegenden Abmahnung vom 16.06.2026 geht es um den Titel „Tiki Tiki – Slowed“ (Interpret: QMIIR), einen viralen TikTok-Sound mit zig Millionen Streams. Beanstandet wird, dass der Titel in drei Videos eines geschäftlich genutzten TikTok-Accounts als Hintergrundmusik verwendet wurde. Die Nutzung soll nach Angaben der Gegenseite durch einen „forensischen Dienstleister“ beweissicher dokumentiert worden sein.

Der Fall steht nicht allein: Auch andere Kanzleien berichten aktuell über nahezu identische Abmahnungen der Soundcheck Media FZCO, teils wegen Instagram-Reels. Es spricht daher vieles dafür, dass es sich um eine „Abmahnwelle“ gegen gewerbliche Social-Media-Accounts handelt.

Diese Forderungen enthält die Abmahnung

Die Abmahnung kombiniert mehrere Ansprüche, die in ihrer Summe erheblich sind.

  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung mit kurzer Frist
    Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Für deren Abgabe wird eine Frist von nur rund einer Woche gesetzt. Eine Fristverlängerung wird unter Verweis auf die Eilbedürftigkeit bei Urheberrechtsverstößen ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Schadensersatz: 5.280 Euro pro Video
    Kern der Abmahnung ist eine Schadensersatzforderung im Wege der sogenannten Lizenzanalogie. Verlangt wird der Betrag, der nach Auffassung der Gegenseite bei einer ordnungsgemäßen Lizenzierung angefallen wäre, hier angesetzt mit ca. 5.200 Euro pro Veröffentlichung, bei drei TikTok-Videos also über 15.000 Euro. Die Höhe wird mit einer fiktiven „Jahreslizenz“ begründet und angeblich anhand der „bekannten Nutzungsdaten“ des Unternehmens berechnet wird.
  • Kosten der „Beweissicherung“: 250 Euro
    Zusätzlich werden 250 Euro für die gerichtsverwertbare Sicherung des Verstoßes durch die Stington & Partner Legal GmbH verlangt, eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz.
  • Abmahnkosten: 1.560,50 Euro
    Für das anwaltliche Abmahnschreiben selbst werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.560,50 Euro geltend gemacht.
  • Auskunft nach § 101 UrhG
    Verlangt wird außerdem Auskunft, unter anderem darüber, woher die Tonaufnahme stammt, auf welchen Plattformen und wie lange sie genutzt wurde und wie oft die Videos aufgerufen wurden. Das Schreiben weist darauf hin, dass eine falsche Auskunft an Eides statt versichert werden müsste und strafbar wäre.

Bemerkenswert: Die Gegenseite bietet an, auf die Auskunft und die Anerkennung der Schadensersatzpflicht zu verzichten, wenn fristgerecht und vollständig gezahlt wird. Das erhöht den Druck, die Forderung ungeprüft zu begleichen, genau davon ist jedoch abzuraten.

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Diese Songs stehen auf der „Abmahnliste“ von Soundcheck Media

Der Abmahnung ist eine Vollmacht mit einem Repertoire von über 60 Titeln beigefügt. Es handelt sich fast ausschließlich um virale Phonk- und Funk-Sounds, die auf TikTok millionenfach verwendet werden – jeweils einschließlich der Slowed-, Sped-Up- und Super-Slowed-Versionen. Dazu gehören unter anderem:

  • TIKI TIKI (QMIIR, SALIMA CHICA) – der Titel der uns vorliegenden Abmahnung, allein die Slowed-Version mit über 80 Millionen Streams
  • SLAVA FUNK! (MVSTERIOUS, Hxmr, yngastrobeatz, EVO) – u. a. als Slowed-, Sped-Up- und „TikTok Version“, einer der meistgenutzten Phonk-Sounds überhaupt
  • MALVADO DE VAPO (xccvdxz, Y3LLAVISION) – bekannt durch einen eigenen TikTok-Dance-Trend
  • YOSHO HAI MONTAGEM (Torbahed, ZODIVK, Y3LLAVISION) – in sieben Versionen gelistet
  • VILLAGE FUNK! sowie die weitere „FUNK!“-Serie, darunter BATTLE FUNK!, SPARTAN FUNK!, ETERNAL ULTRAFUNK!, STANGA FUNK!, BOLOGO FUNK! und WARFARE FUNK!

Wer einen dieser Sounds auf einem geschäftlich genutzten Account verwendet hat, muss damit rechnen, dass eine SLAVA FUNK Abmahnung oder ein Schreiben zu einem der anderen Titel folgt. Angesichts des breiten Repertoires ist mit weiteren Abmahnwellen zu rechnen.

Warum trifft die Abmahnung gerade Unternehmen und Creator?

Viele Betroffene sind überrascht: Die Musik war doch direkt in TikTok oder Instagram verfügbar – warum soll die Nutzung dann rechtswidrig sein?

Der Grund liegt in den Plattformbedingungen. Die allgemeinen Musikbibliotheken von TikTok und Instagram sind grundsätzlich nur für die private Nutzung lizenziert. Wird ein Chart- oder Trend-Sound in einem Unternehmensvideo verwendet, kann darin eine nicht lizenzierte öffentliche Zugänglichmachung liegen. Das ergibt sich auch aus den Nutzungsbedingungen für Musik von TikTok. Gleiches gilt für die Musiknutzung bei Instagram.

TikTok-Nutzungsbedingungen für Musik

Für gewerbliche Accounts stellen die Plattformen gesonderte Bibliotheken bereit (bei TikTok die „Commercial Music Library“), die nur einen Bruchteil der Titel enthalten.

Ob die Nutzung im Einzelfall tatsächlich rechtswidrig war, hängt jedoch von den konkreten Umständen ab: Wie wurde der Sound eingebunden? Welcher Account-Typ lag vor? Was galt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nach den Plattformbedingungen? Diese Fragen sollten vor jeder Reaktion geklärt werden.

Verteidigungsansätze: Diese Punkte sollten geprüft werden

Auch wenn die Abmahnung juristisch aufwendig begründet ist, bedeutet das nicht, dass alle Forderungen in der geltend gemachten Höhe berechtigt sind. Mehrere Ansatzpunkte kommen in Betracht.

Aktivlegitimation

Die Gegenseite beruft sich auf die Vermutungswirkung des P-Vermerks (§§ 85 Abs. 4, 10 Abs. 1 UrhG): Weil „volume100″ bei Spotify mit ©- und ℗-Vermerk geführt werde, müsse der Abgemahnte beweisen, dass die Rechte nicht bei der Soundcheck Media FZCO liegen. Diese Vermutung ist jedoch widerleglich und ersetzt keine lückenlose Rechtekette. Gerade bei viralen Sounds, die vielfach remixt, gesampelt und in unzähligen Versionen verbreitet werden, kann sich die Frage stellen, ob die Rechte an der konkret genutzten Aufnahme tatsächlich und vollständig bei der Abmahnenden liegen.

Auffällig ist zudem die Struktur im Hintergrund: Rechteinhaberin soll eine Gesellschaft in Dubai sein, während Ermittlung, Dokumentation und Finanzierung nach der beigefügten Vollmacht über eine Schweizer Gesellschaft laufen, die der abmahnenden Kanzlei sogar verbindliche Weisungen zur Durchsetzung oder Nichtdurchsetzung von Ansprüchen erteilen darf. Diese Konstruktion sollte im Rahmen der Verteidigung genau betrachtet werden.

Schadenshöhe

Die Höhe der Lizenzanalogie ist eine Behauptung der Gegenseite, keine feststehende Größe. Maßgeblich ist, was vernünftige Parteien für die konkrete Nutzung tatsächlich vereinbart hätten. Ob eine pauschale „Jahreslizenz“ nach Unternehmensgröße für die Hintergrundnutzung eines kurzen Sound-Ausschnitts in einzelnen Kurzvideos angemessen ist, lässt sich mit guten Argumenten hinterfragen. In vergleichbaren Konstellationen konnten Forderungen häufig deutlich reduziert werden; eine Garantie hierfür gibt es allerdings nicht, es kommt stets auf den Einzelfall an.

Im Einzelfall kann zudem eine gesetzlich zulässige Nutzung vorliegen, beispielsweise wenn eine Parodie vorliegt oder die Nutzung im Video nur in geringfügigem Maße erfolgte.

Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgeben

Die vorformulierte Unterlassungserklärung dient den Interessen der Gegenseite. Wer sie unverändert unterschreibt, bindet sich in der Regel dauerhaft und riskiert bei jedem künftigen Verstoß – auch einem versehentlichen – eine empfindliche Vertragsstrafe.

In vielen Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung das Mittel der Wahl: Sie kann die Wiederholungsgefahr ausräumen, ohne ein Anerkenntnis der Zahlungsansprüche zu enthalten und ohne weiter zu reichen als rechtlich erforderlich. Ob und in welcher Form eine Erklärung abgegeben werden sollte, ist eine strategische Entscheidung, die vom Einzelfall abhängt.

Was Sie jetzt tun sollten – und was nicht

  • Nicht ignorieren: Läuft die Frist für die Unterlassungserklärung ab, droht eine einstweilige Verfügung oder Klage – mit erheblichen Zusatzkosten.
  • Nicht ungeprüft unterschreiben oder zahlen: Weder die vorformulierte Erklärung noch die Zahlungsforderung sollten ohne rechtliche Prüfung akzeptiert werden.
  • Beweise sichern: Dokumentieren Sie, wie der Sound eingebunden wurde (Screenshots, Account-Typ, Datum), bevor Sie Inhalte verändern.
  • Frist im Blick behalten und anwaltlich beraten lassen: Die kurze Frist reicht in aller Regel aus, um die Abmahnung prüfen zu lassen und durchdacht zu reagieren.

Abmahnung prüfen lassen: So können wir Sie unterstützen

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und vertritt Mandanten bundesweit. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind, formulieren – soweit sinnvoll – eine modifizierte Unterlassungserklärung und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer Situation passt.

Senden Sie uns Ihre Abmahnung – gerne vorab per E-Mail – und nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Angesichts der kurzen Fristen empfiehlt sich eine zeitnahe Rückmeldung.

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FAQ: Abmahnung von Soundcheck Media FZCO

Ist die Abmahnung der Soundcheck Media FZCO echt oder Betrug?
Ich habe die Musik direkt aus der TikTok- oder Instagram-Bibliothek genommen, bin ich trotzdem haftbar?
Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?
Mein Mitarbeiter oder meine Agentur hat das Video erstellt – hafte ich trotzdem?

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