Welche Grenzen sind der Behörden-PR in sozialen Netzwerken zu setzen?

Behörden kommunizieren heute auf Hunderten Social-Media-Kanälen in Echtzeit – und setzen dabei die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen aufs Spiel. Denn wo Informationen in Sekundenschnelle verbreitet werden, fehlt nicht selten die nötige Sorgfalt. Die Fälle, in denen Behörden falsche oder irreführende Informationen in sozialen Netzwerken verbreiten, häufen sich. Welche rechtlichen Grenzen gelten für die Behörden-PR?

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Am 1. Januar 2020 veröffentlichte die Polizei Sachsen in den frühen Morgenstunden eine Pressemitteilung, verbreitete sie anschließend in den sozialen Netzwerken und wies in dem begleitenden Tweet auf einen aus ihrer Sicht relevanten Umstand hin: Ein Beamter sei in der Silvesternacht so schwer verletzt worden, dass er notoperiert habe werden müssen.

Der Beitrag wurde schnell massenhaft geteilt und auch von Medien offenbar zum Teil ungeprüft übernommen. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass Teile der Pressemitteilung die Situation dramatischer erscheinen ließen, als sie in Wirklichkeit war. Da war die Behauptung aber längst in der Welt.

Der Vorgang zeigt auf, wie anfällig der gesellschaftliche Diskurs für behördliche Fehlinformationen ist – und zwingt dazu, über Konsequenzen nachzudenken. Es braucht eine Diskussion darüber, ob Behörden eine Kommunikationsform, die eine Informationsvermittlung in Echtzeit ermöglicht, auch zur Kommentierung in Echtzeit nutzen sollten. Sie täte gut daran, in bestimmten Fällen einen Gang herunterzuschalten und sich zunächst Klarheit über die Fakten zu verschaffen. Welche Grenzen sind der Behörden-PR in sozialen Netzwerken zu setzen?

Behördenaccounts in sozialen Netzwerken

Behörden dürfen Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Die Erlaubnis zur mit der Verbreitung von Informationen stets verbundenen Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung wurzelt in den behördlichen Aufgaben. Während sich Grundrechtsträger zu beliebigen Themen äußern dürfen, sind staatliche Stellen im Grundsatz auf sachliche Informationen beschränkt. Das Sachlichkeitsgebot verbietet dem Staat unsachliche Äußerungen genauso wie die Herabsetzung einzelner Personen.

Kritisch ist, dies sei am Rande erwähnt, in diesem Zusammenhang zu sehen, wenn „lustige“ Posts zu dummdreisten Einbrechern oder Kuriositäten sich mit Verkehrsmeldungen abwechseln. Es mag die Behörde sympathisch wirken lassen, nicht immer bierernst daherzukommen. Unterhaltung ist aber nicht das Ziel behördlicher Informationsvermittlung, schon gar nicht auf Kosten der eigenen Bürger, zumal der polizeiliche Auftrag (Gefahrenabwehr und Aufklärung von Straftaten) überaus ernst ist.

Polizei Berlin – #Silvester110 (Silvester 2023/24)

Zum Jahreswechsel 2023/24 setzte die Polizei Berlin unter dem Hashtag #Silvester110 zahlreiche Tweets ab, die Notrufe und Einsätze in unterhaltsam-flapsigem Ton wiedergaben. Beispiele: „Irgendeiner zündet in #Gesundbrunnen gerade ein Auto an“, „Irgendwer hat irgendwen in #Kreuzberg beschossen“. Netzpolitik.org stellte dazu die berechtigte Frage: Sollte die offizielle Kommunikation von Polizeibehörden über mutmaßliche Straftaten der Unterhaltung dienen?

Quelle: netzpolitik.org

Äußerungen auf behördlichen Accounts müssen dem Sachlichkeitsgebot Rechnung tragen. Dieses beinhaltet denklogisch, dass die verbreiteten Informationen wahr sein müssen. Sachlichkeit und Wahrheit unterscheiden die zulässige behördliche Öffentlichkeitsarbeit von der unzulässigen Propaganda. Unerheblich ist dabei, ob der Behörde die Unwahrheit einer Information bewusst ist oder nicht. Schließlich ist sie es, die entscheidet, einen Post abzusetzen. Mit der willentlichen Verbreitung nimmt sie die ihr anhaftende staatliche Autorität in Anspruch und bürgt mit dieser in gewisser Weise für den Wahrheitsgehalt ihrer Äußerung.

Aus diesem Grunde ist von jeder Äußerung der Polizei und anderer Behörden zu fordern, dass sie auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruht. Wo nicht überprüft werden kann, ob eine Information zutreffend ist, muss die Behörde eine Verbreitung unterlassen oder die Unsicherheit hinreichend transparent machen.

Polizei Aachen/NRW – Frisierte Verletztenzahlen bei Garzweiler (Juni 2019)

Bei den „Ende Gelände“-Protesten am Tagebau Garzweiler 2019 meldete die Polizei per Twitter, Beamte seien „massiv angegangen und teilweise verletzt“ worden. Der Deutsche Journalistenverband sah sich anschließend veranlasst, eine Pressemitteilung herauszugeben, in der er darauf hinwies, dass die Zahl verletzter Beamter um ein Vielfaches „frisiert“ worden sei. Der Polizeipräsident räumte später ein, dass einige der verletzten Beamten im unwegsamen Gelände ohne Fremdverschulden gestürzt seien – also keineswegs durch Aktivisten verletzt wurden.

Quelle: taz

Gefahrgeneigtheit der Echtzeitkommunikation

Postings in sozialen Netzwerken sind insbesondere ein Problem, wenn sich die Polizei zu laufenden Einsatzgeschehen äußert. Es versteht sich von selbst, dass es an der erforderlichen Tatsachengrundlage gerade bei dynamischen und unübersichtlichen Vorgängen tendenziell fehlen wird. Die Stärke der Kommunikation in sozialen Netzwerken, in Echtzeit eine Vielzahl von Nutzern zu erreichen, hat hier einen gravierenden Nachteil. Informationen müssen mit größerem zeitlichem Druck verifiziert werden, was zu einer größeren Fehleranfälligkeit führt. Äußert sich die Polizei dann auch noch sehr konkret, wie im Beispiel von Connewitz („Notoperation“ statt „verletzter Beamter“), ist ein Kommunikationsdesaster vorprogrammiert, bei dem am Ende alle verlieren. Zumal Falschmeldungen über verletzte Polizeibeamte oder schwerwiegende Straftaten bei Echtzeitkommunikation auch auf die Einsatzlage zurückwirken können. Es ist allzu menschlich, wenn die Emotionen bei Beamten hochgehen, wenn sie von einer (vermeintlichen) Tat gegenüber Kollegen erfahren.

Polizei Berlin – Manipuliertes Foto des Protestbusses (Februar 2025)

Im Februar 2025 verbreitete die Berliner Polizei auf X und Instagram ein Foto des beschlagnahmten Protestbusses des Zentrums für politische Schönheit, auf dem der Schriftzug „Adenauer SRP+“ wegretuschiert worden war – ohne die Bildmanipulation transparent zu machen. Mehrere Medien übernahmen das manipulierte Bild zunächst ungeprüft.

Quelle: BILDblog

Diese Gefahrgeneigtheit der Echtzeitkommunikation besteht nicht nur bei der Polizei, hat bei ihr aber besonders gravierende Auswirkungen. Denn Äußerungen der Polizei wird – wie dargestellt – eine erhöhte Glaubwürdigkeit beigemessen. Folglich wird von Amtsträgern eine besonders gründliche Prüfung des Wahrheitsgehalts verlangt werden müssen. Aus der Inanspruchnahme staatlicher Autorität erwächst eine besondere Verantwortung.

Zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit ist nicht grenzenlos

Aus dieser besonderen Verantwortung folgt dann auch, dass jedenfalls in bestimmten Einsatzlagen eine Begleitung des Geschehens in Echtzeit auf X oder Facebook einzuschränken ist. Ist die Polizei selbst ein Teil der Auseinandersetzung, beispielsweise bei Versammlungen oder Razzien, muss sich die Kommunikation auf äußerlich beschreibende Angaben beschränken, beispielsweise wo eine Versammlung stattfindet, dass es zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommt, etc. Einzelne Vorgänge, erst Recht solche, bei denen es um das Verhalten von Beamten oder um konkrete Straftaten, bei denen die Täterschaft ohnehin erst zu ermitteln ist, müssen nicht binnen weniger Minuten behördlich kommentiert werden. Gerade weil Falschmeldungen kaum zurückgeholt werden können, sind Zeitpunkt (Echtzeit) und Mittel (soziale Netzwerke) anders zu wählen, als bei einem Verkehrsunfall oder anderen Alltagsgeschehen. Dies sollte für die (Polizei-)Behörden verbindlich geregelt werden.

Ein gängiges Argument ist, die Polizei könne auf eine zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit nicht verzichten. Das verlangt auch niemand. Die Frage ist aber doch, ob eine solche auch in den aufgezeigten Situationen stattfinden muss und in welcher Form.

GdP Sachsen – KI-generiertes Schockerfoto (Januar 2026)

Der sächsische Landesverband der Gewerkschaft der Polizei bebilderte im Januar 2026 eine Pressemitteilung zu Ausschreitungen bei einem Fußballspiel mit einem KI-generierten fotorealistischen Bild eines blutenden Polizisten. Zwar war das Bild klein mit „KI: ChatGPT“ gekennzeichnet, erweckte aber auf den ersten Blick den Eindruck eines realen Fotos.

Quell: Mitteldeutscher Rundfunk

Die Polizei ist keine privilegierte Quelle

Neben der Frage, ob und wie die Behörden in sozialen Netzwerken kommunizieren sollten, stellt sich die Frage nach dem Umgang mit polizeilichen Informationen.

Polizeiliche Informationen sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu hinterfragen. Die Polizei ist keine „privilegierte Quelle“, wenn sie ein Teil der Auseinandersetzung ist, sondern Vertreter eigener Interessen. Diese Erkenntnis sollte nicht neu sein, gilt sie doch für Posts in sozialen Netzwerken genauso wie für „klassische“ Pressemitteilungen. Ob dies in der täglichen Arbeit hinreichend gewürdigt wird, ist eine Frage des journalistischen Selbstverständnisses, die ich mir als Jurist nicht anmaße zu beantworten.

Wie sollte mit behördlicher Öffentlichkeitsarbeit und mit ihrer Präsenz in sozialen Netzwerken umgegangen werden? Wann wird behördliche Informationstätigkeit zu PR? Ein demokratischer Staat braucht eine Öffentlichkeit, die kontrolliert und kritisiert. Nicht nur, aber vor allem, wenn Behörden im eigenen Interesse berichten.

Polizei Bremen – Falsche Teilnehmerzahl bei Klimademo (September 2025)

Die Bremer Polizei gab die Teilnehmerzahl einer Fridays-for-Future-Demo mit nur 80 an. Die dpa übernahm die Zahl und verbreitete zugleich ein Foto, auf dem deutlich mehrere hundert Menschen zu sehen waren. Erst nach dem Hinweis eines Journalisten korrigierte die dpa ihre Meldung – die Polizei selbst beharrte allerdings auf ihrer Darstellung.

Quelle: Übermedien

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