Betrug beim Onlinebanking ist weitverbreitet. Durch Phishing-Angriffe erbeuten Täter mitunter hohe Schadensbeträge. Aber nicht immer müssen die Kunden für den Schaden geradestehen. Banken sind an einer Regulierung des Schadens interessiert,…
Auch wenn ein Wahlwerbespot provokant ist, darf ein öffentlich-rechtlicher Sender ihn nicht ablehnen.
Querdenker klagt gegen Ratsmitglied – und scheitert gleich in zwei Instanzen. Äußerungen im Rat sind privilegiert, Klagen sind unzulässig.
Ein Neonazi veröffentlichte Fotos und Adresse eines Antifaschisten in einem sozialen Netzwerk. Nun wurde er vom Landgericht Dortmund zur Unterlassung verurteilt.
Die Bezeichnung als „Transe“ steht auf einer Ebene mit „Schwuchtel“ und verletzt Persönliochkeitsrechte. Das OLG Frankfurt am Main bestätigte die Verurteilung eines rechten Bloggers zur Unterlassung.
Muss der Hessische Rundfunk einen provokativen Wahlspot der PARTEI senden? Ja, sagt das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
Das Amt für Geistiges Eigentum der EU hat entschieden, dass der Begriff „Migrantifa“ markenrechtlich nicht schutzfähig ist. Damit geht ein Unternehmer, der einen linken Verein rechtlich anging, leer aus.
Das Amtsgericht Mainz hat entschieden, dass Facebook nur dann Accounts sperren darf, wenn sich das Unternehmen an seine eigenen Nutzungsbedingungen hält.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet, dass trans Frau nicht als „Mann“ bezeichnet werden darf.