Medienrecht gegen Rechts: Was tun, wenn ich von AfD & Co. angegriffen werde?

Rechte Akteure (u. a. aus dem Spektrum der AfD) nutzen soziale Medien strategisch, um politische Gegner:innen anzugreifen. Teilweise schrecken sie vor Lügen, KI-Deepfakes oder Outings nicht zurück. Aber man kann sich wehren. In diesem Leitfaden zeigen wir bekannte Strategien der Rechten auf und erklären, wie Betroffene gegen mediale Angriffe rechtlich vorgehen können.

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Welche medialen Angriffe durch Rechte gibt es?

Es gibt eine Vielzahl an Strategien von Rechten, um politische Gegner:innen anzugehen. Dabei nutzen Rechte die Reichweite von sozialen Netzwerken geschickt für Einschüchterungen und Provokationen.

Beispiele für Angriffe von rechten Akteuren:

  • Hassrede, Beleidigungen und bewusste Unwahrheiten
  • Verbreitung von Memes oder Deepfakes
  • „Outing“ von Personen, was u. a. die Veröffentlichung privater Informationen wie Wohnadresse oder Arbeitgeber umfasst
  • Gezieltes Abfilmen von Gegendemonstrant:innen, ggf. ergänzt durch eine Veröffentlichung im Stil einer „Fahndung“

In den vergangenen Monaten haben wir als Kanzlei vermehrt mit „Outings“ zu tun gehabt, bei denen rechte Streamer einzelne Personen, die gegen die AfD demonstriert haben, identifiziert haben. Sie wurden in Postings bei X teilweise mit Foto öffentlich als Straftäter hingestellt.

Landgericht Düsseldorf untersagt Bildnisveröffentlichung

In einem von uns geführten Verfahren hat das Landgericht Düsseldorf gegen einen X-Nutzer, der sich auch als „Recherchekollektiv Rechts“ bezeichnet, eine einstweilige Verfügung erlassen. Dieser hatte einem Sozialarbeiter, der auf einer Anti-AfD-Demo in Düsseldorf anwesend war, „Handgreiflichkeiten“ vorgeworfen. In seinem Posting veröffentlichte er ein Foto des Betroffenen und nannte seinen Arbeitgeber. Das Verfahren ist aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Mittlerweile setzen Rechte auf KI. Damit ist es kinderleicht, Fotos und Videos zu manipulieren. Allerdings überschreitet dies vielfach rechtliche Grenzen. So musste ein AfD-Abgeordneter bereits eine Unterlassungserklärung abgeben, weil er das Foto des Linken-Abgeordneten Luigi Pantisano bearbeitet und in einem Posting verbreitet hatte:

Einsatz von KI

Auch wenn der Einsatz von KI an sich nicht verboten ist, sind KI-generierte oder bearbeitete Inhalte unzulässig, sobald sie falsche Tatsachen über reale Personen verbreiten oder deren Persönlichkeitsrechte verletzen.

Vor allem gegen rechte Medien wie „NiUS“, „Apollo News“ und „Junge Freiheit“ sind wir bereits mehrfach erfolgreich vorgegangen und konnten die Löschung rechtswidriger Inhalte sowie deren erneute Veröffentlichung verhindern. Aus unserer Praxis wissen wir daher, dass rechtswidrige Angriffe von Rechts an der Tagesordnung sind.

Die gute Nachricht ist aber: Man kann sich dagegen wehren.

Wann sind Beiträge unzulässig?

Entscheidend ist zunächst, ob ein Beitrag gegen geltendes Recht verstößt. In diesen Fällen müssen rechtswidrige Inhalte gelöscht werden – unabhängig davon, auf welcher Plattform sie veröffentlicht wurden.

Bei Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken sind sowohl die Gesetze als auch die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform zu beachten.

Rechtliche Grenzen überschritten sind insbesondere bei

  • Straftaten wie Volksverhetzung (§ 130 StGB), Doxxing (§ 126a StGB) oder Beleidigungen (§ 185 StGB)
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie die Veröffentlichung von Fotos einer Person ohne Einwilligung, falsche Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Datenschutzverstößen durch Veröffentlichung privater Informationen

Bei Meinungsäußerungen kommt es darauf an, ob die Rechte der betroffenen Person überwiegen. Die Gerichte müssen daher abwägen, ob im Einzelfall die Äußerung der Meinung (noch) zulässig ist oder nicht.

Bei Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken sind sowohl die Gesetze als auch die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform zu beachten.

Die Nutzungsbedingungen gelten allerdings nur im Verhältnis zur Plattform, nicht aber zwischen Nutzer:innen. Werden sie nicht beachtet, kann dies lediglich ein Anlass für die Plattform sein, um Sanktionen zu verhängen, z.B. den Beitrag zu löschen oder den Account zu sperren.

Was kann ich tun, wenn ich von Rechten medial angegriffen werde?

Es kommt darauf an, was genau passiert ist. Generell gilt, dass schnell und überlegt gehandelt werden sollte. Denn Beiträge in sozialen Netzwerken können sehr schnell eine große Zahl von Nutzer:innen erreichen.

Monatsfrist beachten

Die Gerichte ermöglichen ein schnelles Vorgehen gegen rechtswidrige Veröffentlichungen. Im Wege einer einstweiligen Verfügung kann eine weitere Verbreitung wirksam unterbunden werden. In der Regel muss ein Antrag aber innerhalb eines Monats ab erstmaliger Kenntnis bei Gericht eingehen. In Einzelfällen können auch spätere Anträge möglich sein, weshalb eine rechtliche Beratung sinnvoll ist.

Mehr Informationen hierzu: Einstweilige Verfügung: So läuft das Verfahren ab

Auch strafrechtlich gelten Fristen. Ein Strafantrag, der bei manchen Delikten wie Beleidigungen erforderlich ist, muss innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Behörde eingehen (§ 77 Abs. 1 StBG).

Vorgehen gegen die Person hinter dem Account

Ist bekannt, wer einen Account betreibt, kann gegen diesen unmittelbar vorgegangen werden. Vorrangig ist, dass der rechtswidrige Beitrag gelöscht und nicht erneut veröffentlicht wird. Dazu muss die Gegenseite zunächst abgemahnt werden.

Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist ein förmliches Schreiben, in dem die Gegenseite zur Unterlassung aufgefordert wird. Dazu wird ihr eine Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gesetzt und es werden gerichtliche Maßnahmen angedroht.

Die Abmahnung soll der Gegenseite die Gelegenheit geben, den Streit ohne ein Urteil aus der Welt zu schaffen. Verweigert sie die Abgabe einer Unterlassungserklärung oder bleibt sie untätig, können die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.

Mögliche Ansprüche von Betroffenen

  • Unterlassung
  • Gegendarstellung
  • Richtigstellung
  • Ersatz von Rechtsanwaltskosten
  • Geldentschädigung (in Ausnahmefällen)

Durch ein solches zivilrechtliches Vorgehen haben Betroffene ein effektives Mittel in der Hand, um Rechtsverletzungen zu unterbinden. Während die Ermittlungsbehörden bei Strafanzeigen oft monatelang ergebnislos ermitteln, kann eine einstweilige Verfügung innerhalb weniger Tage erwirkt und durchgesetzt werden. Ein Nachteil ist allerdings das Kostenrisiko, weil man sich durch Anwält:innen vertreten lassen sollte und Prozesskosten anfallen können (zu den Finanzierungsmöglichkeiten siehe unten).

Vorgehen gegen die Plattform

Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube sind nach dem Digital Services Act (DSA) verpflichtet, Beschwerden über rechtswidrige Inhalte wirksam zu bearbeiten. Deshalb haben sie Melde- und Abhilfeverfahren einzurichten (Art. 16 Abs. 1 DSA), über die rechtswidrige Inhalte beanstandet werden können. Geht eine Meldung ein, muss über diese „zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv“ entschieden werden (Art. 16 Abs. 6 DSA).

Durch die Meldung erlangt die Plattform erstmals Kenntnis von dem rechtswidrigen Inhalt. Sie muss dann unverzüglich tätig werden, andernfalls haftet sie selbst auf Unterlassung. Das bedeutet: Wird ein Beitrag, Foto oder Video gemeldet, reagiert die Plattform aber nicht zeitnah, kann gerichtlich vorgegangen werden.

Entscheidend ist, dass die Beanstandung so konkret ist, dass die Plattform die Rechtswidrigkeit unschwer feststellen kann. Erst dann werden Prüfungspflichten ausgelöst.

Erforderliche Angaben in der Meldung:

  • URL, unter der sich der Inhalt abrufen lässt
  • tatsächliche Umstände, aus denen sich die Rechtswidrigkeit ergibt
  • rechtliche Einordnung der verletzten Gesetzesbestimmungen

Empfehlenswert ist es, bereits an dieser Stelle eine spezialisierte Kanzlei um Unterstützung zu bitten. Die Meldung kostet wertvolle Zeit und kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie vollständig ist.

Plattformen müssen gleichartige Verstöße löschen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im Fall von Renate Künast klargestellt, dass Plattformen nicht nur einzeln beanstandete Postings löschen müssen, sondern auch solche, die inhaltsgleich sind (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.01.2024 – 16 U 65/22). Es genügt also, ein Posting zu melden, und die Plattform muss dann technisch sicherstellen, dass es nicht an anderer Stelle weiter online ist. Das Gericht hebt hervor: „Anders könnte die Inkenntnissetzung, mit der das Posten rechtswidriger Posts abgestellt und ihre Wiederholung sowie ein weiterer Schaden des Betroffenen verhindert werden soll, diese Ziele nicht erreichen.“

Vorgehen bei anonymen Accounts

Verstecken sich die Täter:innen hinter ihren Accounts, bedeutet das nicht, dass man ihnen nicht habhaft werden kann.

Bereits in mehreren Fällen konnte durch akribische Recherchen die Identität herausgefunden werden. Zumeist bedarf es einer Kombination aus eigenen Ermittlungen und den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden.

Um es Täter:innen nicht zu einfach zu machen, gehen wir an dieser Stelle nicht in die Details.

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich von Rechten medial angegriffen werde?

Betroffene von rechter (digitaler) Gewalt können sich an eine der Beratungsstellen, die im VBRG organisiert sind, wenden.

Für den Fall, dass Rechte die Justiz nutzen, um einzuschüchtern, können der GegenRechtsSchutz oder die NoSLAPP-Anlaufstelle helfen.

Kosten können durch solidarische Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld sowie aus Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften auf mehrere Schultern verteilt werden. Wer finanziell nicht gut aufgestellt ist, kann außerdem Beratungs- oder Prozesskostenhilfe erhalten. Auch durch ein Crowdfunding lassen sich gegebenenfalls benötigte Mittel auftreiben.

Es gilt der Grundsatz: Der Zugang zum Recht darf keine Frage des Geldbeutels sein.

Betroffene sollten diese Angebote frühzeitig nutzen und nicht abwarten, bis sich Angriffe weiter verbreiten.

FAQ: Was tun, wenn Rechte mich medial angreifen?

Kann ich mich rechtlich gegen rechte Angriffe wehren?
Muss ich mir rechte Hetze wegen der Meinungsfreiheit gefallen lassen?
Was kann ich tun, wenn ein rechter Account falsche Behauptungen über mich verbreitet?
Kann ich auch gegen anonyme rechte Accounts vorgehen?
Welche Rolle spielt das Urheberrecht?
Kann ich verlangen, dass Plattformen rechte Inhalte löschen?
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