
In einfach gelagerten Fällen wird die Vernehmung schriftlich durchgeführt. Es ist aber nicht ratsam, im Ermittlungsverfahren einfach drauf los zu plaudern. Wenn Sie eine Vorladung erhalten Sie sollten nicht darauf vertrauen, dass sich ein strafrechtlicher Vorwurf durch ein freundliches Gespräch mit der Polizei erledigt. Im Gegenteil, alles was Sie sagen kann später zu Problemen führen.…

Der gemeine Beamte im Polizeivollzugsdienst weiß um seine Position, er ist Autoritätsperson und will auch so behandelt werden. Wo für andere ein unbefangenes „Du“ nichts weiter bedeutet, außer dass sie vielleicht einen Verfall der Sitten beklagen, schreibt er eine Anzeige wegen Beleidigung. Immer wieder kommen Betroffene auf mich zu, die mit solchen Ermittlungsverfahren konfrontiert sind.…