Händlerkonto oder ASIN bei Amazon gesperrt – was tun?

Für Unternehmen, die große Teile Ihres Umsatzes über Amazon generieren, gibt es nichts Schlimmeres, als wenn auf einmal das Händlerkonto gesperrt ist. Wir erklären Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Amazon Konten sperren darf und was Sie tun können, damit Sie so schnell wie möglich wieder auf Amazon aktiv sind.

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Darüber hinaus zeigen wir die häufigsten Gründe für Kontosperrungen auf und helfen Ihnen, das Risiko für Sperrungen bereits im Vorfeld zu reduzieren. Denn vor allem die Konkurrenz greift gerne auf eine Meldung an Amazon zurück, um Ihren Geschäftsbetrieb zu stören.

Wann darf Amazon Händlerkonten sperren?

Die aktuell geltenden Richtlinien, Vereinbarungen und Leitfäden können Sie im Amazon seller central einsehen. Diese sind sehr umfangreich, bilden in weiten Teilen die geltende Gesetzeslage ab, können aber auch darüber hinausgehen. Es gibt jedoch Bestimmungen, gegen die häufiger verstoßen wird.

Betreff: Ihre Amazon-Verkaufsberechtigung wurde entzogen – wenn Sie so eine E-Mail von Amazon bekommen haben, müssen Sie schnell reagieren, um weitere Nachteile abzuwenden.

Beeinflussen von Bewertungen

Amazon hat eine – auf den ersten Blick strenge – Richtlinie für Kundenrezensionen. Diese entspricht aber weitestgehend den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ziel ist, dass keine irreführenden Bewertungen abgegeben oder eingefordert werden. Dies ist vor allem der Fall, wenn Bewertenden ein Vorteil (Rabatt, Produkt o. Ä.) versprochen wird.

Jeder Versuch, Beurteilungen, Bewertungen und Produktrezensionen zu manipulieren, ist verboten.

  • Beurteilungen und Bewertungen: Mit Beurteilungen und Bewertungen können Käufer die Gesamtleistung eines Verkäufers bewerten. Sie unterstützen Verkäufer damit bei der Entwicklung eines guten Rufs im Amazon Store. Sie dürfen keine unangemessenen oder falschen Bewertungen oder persönlichen Informationen eines Transaktionspartners veröffentlichen. Dazu gehören auch Beurteilungen oder Bewertungen auf Ihrem eigenen Konto. Sie können einen Käufer zu einer Bewertung auffordern, dürfen ihm aber keine Bezahlung oder andere Anreize für das Abgeben oder Entfernen einer Bewertung anbieten. Es ist außerdem strengstens untersagt, Beurteilungen und Bewertungen durch Manipulation oder für kommerzielle Zwecke abzugeben.
  • Produktrezensionen: Produktrezensionen sind für den Amazon Store wichtig, denn diese bieten ein Forum für positives oder negatives Feedback zu Produkten und Dienstleistungen sowie für die Erfahrungen des Rezensenten. Sie dürfen keine Rezensionen zu Produkten oder Dienstleistungen schreiben, an denen Sie ein finanzielles Interesse haben. Auch Rezensionen für Produkte und Dienstleistungen von Konkurrenten sind nicht zulässig. Außerdem dürfen Sie keine Entschädigung für eine Rezension (einschließlich kostenloser bzw. reduzierter Produkte) bereitstellen. Bitten um ausschließlich positive Rezensionen, für die eine Entschädigung angeboten wird, sind verboten. Sie dürfen Käufer nicht dazu auffordern, Rezensionen zu ändern oder zu entfernen.

Was Amazon auch nicht gerne sieht, ist, wenn Unternehmen Kund:innen im Anschluss an eine negative Rezension kontaktieren und Ersatz oder Austausch des Produktes anbieten, wenn die negative Rezension entfernt wird. Sie müssen daher darauf achten, dass Sie niemals den Eindruck erwecken, bestimmte (vor allem gesetzlich vorgeschriebene) Leistungen gäbe es nur bei Löschung einer negativen Bewertung.

Verletzung von Marken- und Urheberrechten

Amazon nutzt die sogenannte ASIN (Amazon Standard Identification Number), um zur Wahrung der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit des Produktangebots einheitliche Produktbilder und -beschreibungen anbieten zu können. Wollen Sie als Händler ein Produkt anbieten, das es auf Amazon schon gibt, können Sie keine neue ASIN erstellen, sondern müssen sich an die – von einem anderen Unternehmen erstellte – bereits vorhandene ASIN anhängen. Das ist deswegen problematisch, weil Sie für Rechtsverletzungen durch die dort hinterlegten Produktbilder sowie die Artikelbeschreibungen haften, als hätten Sie diese selbst verfasst. Das gilt auch, obwohl Sie keinerlei Möglichkeit haben, die Bilder und Beschreibung selbst zu verändern. Dies kann immer nur der Händler, der das Produkt zuerst eingestellt hat. Individuell können Händler:innen dann nur den Zustand (neu/gebraucht) und den Preis einstellen.

Unbehelflich ist schließlich der Einwand der Beklagten, die Unterlassungsverfügung sei unverhältnismäßig, weil sie sich mit ihrem Angebot lediglich an eine von ihr nicht zu beeinflussende Produktbeschreibung auf der Internetplattform Amazon „angehängt“ habe. Ein Händler, der auf einer Internet-Handelsplattform in seinem Namen ein Verkaufsangebot veröffentlichen lässt, obwohl er dessen inhaltliche Gestaltung nicht vollständig beherrscht, weil dem Plattformbetreiber die Änderung der beschreibenden Angaben vorbehalten ist, haftet als Täter für den infolge unzutreffender Angaben irreführenden Inhalt seines Angebots (BGH, Urteil vom 03. März 2016 – I ZR 110/15, Rn. 36 – Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).

OLG Stuttgart, Urteil vom 04.11.2021 – 2 U 49/21.

Das bedeutet, dass Sie die vorhandenen Informationen bei Anhängen an die ASIN genauestens und regelmäßig (wohl wöchentlich) auf Änderungen überprüfen müssen.

Dies führt zu teilweise nicht überschaubaren Risiken, da Sie auch sicherstellen müssen, dass bei Produktbildern das Einverständnis von Urheber:innen für die gewerbliche Nutzung auf Amazon und die entsprechende Unterlizenzierung gegeben wurde. Werden geschützte Marken in der Beschreibung erwähnt, müssen Sie prüfen, ob die Nutzung im Rahmen einer Lizenzierung gestattet wurde, oder ob gegebenenfalls keine markenmäßige Benutzung vorliegt.

Gemessen hieran war die Beklagte verpflichtet zu überprüfen, welche Lichtbilder mit der ASIN verlinkt waren, um sich zu vergewissern, ob ihr eine Nutzung derselben erlaubt ist, um einer urheberrechtlichen Haftung zu entgehen. Dies war ihr auch grundsätzlich möglich, da sie zwar einerseits vorträgt, das Einstellen der Produkte geschähe vollautomatisiert, andererseits jedoch darauf hinweist, dass jeder Internetnutzer (also auch Mitarbeiter der Beklagten) in der Lage ist, durch Eingabe einer URL, die die ASIN des Produkts enthält, die hinterlegten Produktinformationen einzusehen (Bl. 51 GA). Eine Widerlegung der Vermutung ihrer Kenntnis ist der
Beklagten nicht gelungen, weil sie insoweit lediglich darauf abstellt, dass den Bildern kein ©-Vermerk beigegeben bzw. auf diesen angebracht gewesen sei. Dies entbindet die Beklagte jedoch nicht von einer Prüfung auf vorhandene Nutzungsrechte, die die Beklagte nach ihrer Darstellung aus ökonomischen Erwägungen ohnehin grundsätzlich unterlässt.

OLG Köln, Urteil vom 24.02.2023 -6 U 137/22

Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Das Produktsicherheitsgesetz sieht unter anderem vor, dass Informationen zum Hersteller des Produktes angegeben werden müssen. Dazu muss das Produkt, oder wenn dies nicht möglich ist (zum Beispiel bei einzelnen Nägeln), die Verpackung mit der Herstelleradresse gekennzeichnet werden, wobei eine E-Mail-Adresse oder ein Postfach nicht ausreichen. Zusätzlich zur Herstellerkennzeichnung müssen die Produkte auch eine Identifikationskennzeichnung aufweisen, damit zum Beispiel im Fall von Produktrückrufen problemlos festgestellt werden kann, welches Produkt betroffen ist.

HWG, LMV und andere besondere produktbezogenen Regelungen

Je nachdem, welche Produkte Sie auf Amazon (oder sonst wo) verkaufen, gelten zusätzliche besondere produktbezogene Regelungen. Je nach Produkt handelt es sich um reine Informationspflichten oder sogar um die Durchführung eines behördlichen Zulassungsverfahrens, bevor die Produkte in den Handel gehen. Dies betrifft primär:

  • Arzneimitteln und Medizinprodukte sowie Produkte, bei denen mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben wird (Heilmittelwerbegesetz, Health-Claims Verordnung)
  • Lebensmittel (Lebensmittelinformatinsverordnung)
  • Umweltbezogene Aussagen (Greenwashing ist ein wettbewerbsrechtlicher Dauerbrenner)

Wie bei Urheber- und Markenrechtsverletzungen haften Sie durch Anhängen an eine ASIN auch für etwaige Verstöße gegen das ProdSG oder andere produktbezogenen Regelungen.

Produkte, ASIN oder komplettes Händlerkonto gesperrt – ist das erlaubt?

Bei der Frage, ob Ihr komplettes Händlerkonto oder nur einzelne Produkte gesperrt werden, kommt es darauf an, was für ein Verstoß vorliegt. Wird Ihnen vorgeworfen, Bewertungen unzulässig beeinflusst zu haben, wird Amazon (in der Regel nach mehrfacher Abmahnung) Ihr komplettes Händlerkonto dauerhaft sperren.

Handelt es sich um einen produktbezogenen Verstoß, wird Amazon den weiteren Verkauf dieses Produktes unterbinden und die entsprechende ASIN sperren. Hier haben Sie in der Regel die Gelegenheit, nach dem Ablauf von 30 Tagen die Lagerbestände auszutauschen, sodass die neuen Produkte danach regulär weiter vertrieben werden könne. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die neuen Produkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei mehrfachen Verstößen kann Amazon auch hier ihr gesamtes Händlerkonto dauerhaft sperren.

Was Sie gegen unrechtmäßige Sperrungen tun können

Wenn Sie von einer Sperrung bei Amazon betroffen sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob die von Amazon beanstandeten Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen tatsächlich zutreffen.

Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie Amazon unter Fristsetzung auffordern, Ihr Händlerkonto oder Ihre Produkte wieder zu entsperren. Oftmals hilft es, sich hier fachkundige Hilfe von einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin zu holen, die sich mit Sperrungen bei Amazon auskennen.

Aber auch, wenn Sie tatsächlich gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen haben, muss das nicht bedeuten, dass Sie den Zugriff auf Ihr Händlerkonto für immer verloren haben. Wichtig ist nachzuvollziehen, wie es zu diesem Verstoß kommen konnte, damit Sie weitere Verstöße ausschließen können. Je nach Schwere des Verstoßes belässt es Amazon manchmal auch bei einer Verwarnung. Wenn Sie bereits verwarnt wurden, sollten Sie weitere Verstöße unbedingt vermeiden. Hierzu sind funktionierende Compliance-Prozesse in Ihrem Unternehmen nicht zu unterschätzen.

Reagiert Amazon nicht, oder nicht wie gewollt, kommt auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht. Da dieser unter anderem aufgrund der Gerichtsstandsvereinbarungen in den AGB von Amazon nicht ganz einfach zu stellen ist, sollten Sie sich hier anwaltlich beraten lassen.

Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz?

Es ist bisher kein Gerichtsurteil bekannt, das Händler:innen einen Anspruch auf Schadensersatz wegen unrechtmäßiger Sperrungen zuspricht. Zum einen ist es schwer, gerichtsfest nachzuweisen, in welcher Höhe Ihnen in der Zeit der Sperre Gewinn entgangen ist, zum anderen fürchten viele Händler:innen, dass Ihnen als Reaktion auf Schadensersatzverlangen die Vertragsbeziehung gekündigt wird und gehen deshalb nicht gerichtlich vor.

Demnach sollten Sie sich im Einzelfall beraten lassen und aufgrund der Stellung von Amazon als wohl Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb auch kartellrechtliche Ansprüche im Falle einer Kündigung in Betracht ziehen. Gegen diese Einstufung des Bundeskartellamtes wehrt sich Amazon momentan vor dem Bundesgerichtshof.

Was Sie im Vorfeld tun können, um Sperrungen zu vermeiden

Wichtig ist, dass Sie sich mit den Regelungen vertraut machen, die bei Amazon für Händler:innen gelten. Bieten Sie besondere Produkte hat, können auch hier noch weitergehende Vorschriften zu erfüllen sein. Lassen Sie sich daher im Zweifelsfall anwaltlich beraten.

Machen Sie sich bewusst, dass Sie bei dem Anhängen an eine fremde ASIN immer der Gefahr aussetzen, fremde Urheber- und Markenrechte zu verletzen und auch für Wettbewerbsverstöße zu haften, die in der Ursprungsbeschreibung enthalten sind. Aus unternehmerischer Sicht kann sich manchmal lohnen, dieses Risiko einzugehen, aus rechtlicher Sicht sollten Sie aber auf jeden Fall wissen, was Sie im „worst case“ erwartet.

Kontakt aufnehmen
Händlerkonto bei Amazon gesperrt?

Schreiben Sie uns und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Hier klicken oder Dateien hineinziehen

Bis zu 10 Dateien sind möglich

Symbol Papirflieger
Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns bei Ihnen.

Unerwarteter Fehler

Leider konnte die Nachricht nicht versendet werden. Bitte versuchen Sie es später erneut.

War dieser Beitrag hilfreich für Sie?

Avatar von Dr. Jasper Prigge, LL.M.
Über den Autor
Rechtsanwalt 


Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert