Memes posten – Was ist legal?

Memes sind aus dem Internet nicht mehr wegzudenken. Sie verbreiten sich in Sekunden und sind für viele Internetnutzer eine eigene Form der Kommunikation. Memes sind dabei längst nicht mehr nur Spaß, sondern kommentieren das Weltgeschehen oder werden für Marketingkampagnen von Unternehmen eingesetzt. Was dabei oft vergessen wird: Hinter jedem Meme steckt ein Ursprungsbild, an dem andere Personen haben können.

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Rechtsanwältin

Welche rechtlichen Regeln für Memes gelten, wann und wie ihre Nutzung erlaubt ist und was Sie tun sollten, wenn Sie wegen der Verwendung eines Memes abgemahnt wurden – das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wieso ist Memes posten problematisch?

Memes funktionieren über Fotos, Bilder oder kurze Videoausschnitte. In Bezug auf solche Bildelemente können Dritte Rechte haben, die verletzt werden, wenn Memes ohne ihr Einverständnis erstellt oder geteilt werden. Probleme können insbesondere in zwei Bereichen entstehen:

  • Urheberrecht: Jedes Foto, Video oder GIF, das als Meme-Vorlage dient, kann urheberrechtlich geschützt sein. Wer die Vorlage ohne Erlaubnis des Urhebers oder der Urheberin nutzt, riskiert eine Abmahnung und im Zweifel sogar Schadensersatzforderungen.
  • Persönlichkeitsrecht: Memes, die Personen zeigen, berühren oft das Recht am eigenen Bild. Dabei kommt es immer auch darauf an, aus welchem Kontext eine Abbildung stammt und für welchen Kontext sie verwendet wird. Insbesondere darf ein Bild oder Video nicht einfach ohne Zustimmung verbreitet werden, wenn es die abgebildete Person in einem negativen oder diffamierenden Kontext zeigt.

Wann ist ein Meme vom Urheberrecht geschützt?

Das Urheberrecht schützt kreative Werke, sobald sie eine gewisse gestalterische Eigenleistung aufweisen. Darunter fallen Fotos, Illustrationen, Grafiken, Videos, Musik und sogar einzelne Soundeffekte. Der Urheber hat das ausschließliche Recht zu bestimmen, wie sein Werk verwendet wird. Er kann dieses Recht auch an eine andere Person weitergeben – diese hat dann ein Nutzungsrecht an dem urheberrechtlich geschützten Werk und kann ebenfalls darüber entscheiden, wer es nutzen darf.

Wer ein fremdes Werk ohne Erlaubnis nutzt, handelt urheberrechtswidrig. Bei Memes ist das häufig der Fall. Hauptsächlich bei viralen Memes, die breite Bekanntheit erlangt haben, handelt es sich oft, um Bildmaterial, an dem professionelle Fotograf:innen oder Agenturen Urheber- und Nutzungsrechte haben. In den meisten Fällen werden diese Fotograf:innen und Agenturen nicht gefragt worden sein, ob sie der Nutzung ihres Fotos als Meme zustimmen.

Auch Buch- und Filmcharaktere können vom Urheberrecht geschützt sein

Der deutsche Kinderbuchverlag Carlsen hat in der Vergangenheit die Nutzung von Memes, die auf die vom Verlag publizierten „Conni-Bücher“ Bezug nehmen und die Kinderbuchfigur Conni zeigen, großflächig abgemahnt. Die Abmahnungen richteten sich nicht nur gegen originale Cover oder einzelne Abbildungen aus den Büchern, sondern auch gegen neu arrangierte Abbildungen, in denen Conni als Figur in einen neuen Kontext gesetzt wurde, wie „Conni macht Urlaub am Ballermann“. Grund war das Urheberrecht des Verlags an der Figur als „Werk“.

Auch andere bekannte Charaktere aus Büchern, Filmen oder Serien unterliegen diesem Schutz – ihre Nutzung oder Veränderung ohne Erlaubnis der Rechteinhaber, zum Beispiel im Rahmen eines Memes, kann rechtliche Konsequenzen haben.

Kritisch wird es, wenn die Rechteinhaber mächtiger sind, als man denkt. Das ist insbesondere der Fall, wenn große Unternehmen hinter den urheberrechtlich geschützten und in Memes verwendeten Abbildungen stehen:

Abmahnungen der dpa Picture-Alliance GmbH

Wir haben es bereits häufiger erlebt, dass Mandant:innen eine Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH erhielten. Das Unternehmen sammelt Bildinhalte wie Fotos, Grafiken und Videos und sichert sich die Nutzungsrechte, um sie dann an Medienkunden weltweit zu vertreiben. Häufig handelt es sich um Bilder von tagesaktuellen Ereignissen, die sich für politische Memes eignen. Die Memes wurden im Zweifel schnell erstellt, ohne dass über ein potenzielles Nutzungsrecht einer großen Bildagentur nachgedacht wurde.

Wann ist die Nutzung von Memes erlaubt?

Obwohl die urheberrechtlichen Vorgaben für die Nutzung von Memes auf den ersten Blick streng erscheinen, gibt es in vielen Fällen Verteidigungsmöglichkeiten gegen den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung.

Besonders relevant in diesem Zusammenhang ist die Regelung des § 51a Urhebergesetz (UrhG), die 2021 in das deutsche Urheberrecht eingeführt wurde.

„Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

§ 51a UrhG

Was bedeutet das konkret?

§ 51a UrhG ist eine Ausnahmeregelung: Die Nutzung von dem Grunde nach urheberrechtlich geschützten Werken ist danach ausnahmsweise erlaubt, wenn die Nutzung als Karikatur, Parodie oder als sog. Pastiche erfolgt. Grundsätzlich ist damit eine Nutzung gemeint, die kommentiert, kritisiert oder parodiert.

Entscheidend ist in allen drei Fällen: Es muss eine eigenständige schöpferische Leistung – meist im Sinne einer eigenen Aussage oder Kritik – vorliegen. Das heißt: Das Meme muss sich erkennbar mit dem Ursprungswerk auseinandersetzen. Es muss deutlich werden, dass das Original nicht einfach übernommen, sondern bewusst neu interpretiert wird.

Hier liegt das häufigste Missverständnis. Die Conni-Memes zeigen das Problem mustergültig: Die Originalzeichnung wird unverändert übernommen, lediglich der Text wird ausgetauscht. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Werk findet nicht statt, sondern das Bild dient nur als Vehikel für den Witz. Damit fehlt die schöpferische Eigenleistung, die § 51a UrhG voraussetzt.

Kurzum: Wer einfach Text auf ein fremdes Bild klebt, schafft keine Parodie im Rechtssinne. Das schlichte Hinzufügen einer Bildunterschrift reicht nicht aus, egal wie witzig das Ergebnis ist.

Die Ausnahmeregelung des § 51a UrhG gilt ihrem Wortlaut nach auch für die kommerzielle Nutzung. Allerdings ist sie wesentlich strenger anwendbar und muss immer für den jeweiligen Einzelfall abgewogen werden: Wer Memes im Rahmen von Kooperationen, gesponserten Posts oder auf monetarisierten Kanälen einsetzt, muss abwägen, in welchem Umfang das Meme das Ausgangsbild nutzt, inwieweit es sich künstlerisch mit dem Ausgangsbild auseinandersetzt und zu welchen Zwecken es verwendet wird. Gerade bei einer umfangreichen kommerziellen Nutzung hat der eigentliche Urheber der Abbildung häufig ein Interesse daran, an der Verwertung seines Bildes teilhaben zu können. Im Zweifel ist die Einschätzung durch eine spezialisierte Kanzlei sinnvoll, um einem Abmahnrisiko vorzubeugen.

Wenig Gerichtsurteile – viel Spielraum

§ 51a UrhG ist erst seit 2021 in Kraft. Daher haben sich bisher erst sehr wenige Gerichte mit der Norm und ihren Voraussetzungen auseinandergesetzt. Auch gibt es noch keine Entscheidungen vom höchsten deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof, zu der Anwendbarkeit der Vorschrift auf Memes. Was genau als Parodie durchgeht und was nicht, ist daher vielfach noch ungeklärt.

Das gilt vorrangig in Bezug auf den in § 51a UrhG erwähnten Pastiche. Diese Ausnahmeform ist vollkommen neu. Pastiche beschreibt zunächst eine künstlerische Anlehnung an einen bestimmten Stil oder ein Werk. Wo die Grenze einer solchen Anlehnung beginnt und wo sie endet, ist jedoch noch unklar und bisher nicht gerichtlich entschieden.

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„Sie wurden wegen eines Memes abgemahnt? Lassen Sie die Abmahnung von uns unverbindlich überprüfen. Wir helfen Ihnen zeitnah und zuverlässig!“


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Abmahnung erhalten – Was tun?

Sollten Sie eine Abmahnung wegen eines Meme-Postings erhalten haben, können die in der Regel mit der Abmahnung geltend gemachten Zahlungsansprüche erst einmal schockieren.

Das Wichtigste in dieser Situation ist: Verfallen Sie nicht in Verunsicherung und Panik, aber ignorieren Sie das Schreiben auch nicht. Und vor allem: Die solchen Abmahnungen häufig beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht vorschnell und ohne anwaltliche Überprüfung unterschreiben. Denn diese kann weitreichende und dauerhafte Verpflichtungen auslösen.

Ruhe bewahren und überlegt handeln:

  1. Frist checken

    Abmahnungen enthalten fast immer eine sehr kurze Frist – häufig sind es wenige Wochen oder nur Tage. Verschaffen Sie sich einen Überblick, wie viele Tage Ihnen bleiben, um Ihre Situation prüfen zu lassen und sich für eine Reaktion zu entscheiden.

  2. Kanzlei kontaktieren

    Eine auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei kann für Sie prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche Verteidigungsmöglichkeiten es gibt. Selbst wenn Abmahnungen dem Grunde nach berechtigt sind, sind die geltend gemachten Geldforderungen häufig überzogen und es besteht Verhandlungsspielraum, sodass sich der geforderte Betrag erheblich reduzieren lässt. Spezialisierte Kanzleien können Ihnen in der Regel eine kostenlose Ersteinschätzung geben.

  3. Nicht direkt mit dem Abmahner kommunizieren

    Jede Äußerung ohne anwaltliche Beratung kann die eigene Verhandlungsposition schwächen.

Auch relevant: Das Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrechte

Neben dem Urheberrecht gibt es eine zweite Rechtsebene, die bei Memes oft übersehen wird: das Recht am eigenen Bild, gem. § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Der Name täuscht: In § 22 KUG geht es nicht um das Urheberrecht eines Künstlers, sondern um das Recht am eigenen Bild von Privatpersonen.

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“

§ 22 S. 1 KUG

Daraus folgt: Sobald ein Meme eine erkennbare Person zeigt, braucht es grundsätzlich die Einwilligung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung.

Gerade bei Memes, die Prominente in peinlichen oder verfänglichen Zusammenhängen darstellen, ist das Risiko einer Persönlichkeitsrechtsverletzung besonders hoch.

Das Coldplay-Kiss-Cam-Meme

Im Sommer 2025 kursierte ein kurzes Video von einem Coldplay‑Konzert, bei dem die sogenannte Kiss Cam eine Szene im Publikum zeigte: Ein Mann und eine Frau – später als CEO und Personalchefin eines US‑Startups identifiziert – saßen eng umschlungen im Stadion, bis sie merkten, dass sie auf der großen Leinwand ins Rampenlicht geraten waren. Das Delikate an der Szene war: Sie waren kein offizielles Paar, sondern es handelte sich um eine Affäre, die durch die Szene öffentlich wurde.

Social‑Media‑Nutzer:innen erstellten im Anschluss schnell Memes, die die Szene mit anderen peinlichen Situationen oder bekannten Popkultur‑Momenten kombinierten.

Nach deutschem Recht hätte das Paar gegen die Veröffentlichungen unter Bezugnahme auf ihr Recht am eigenen Bild vorgehen können. Sie waren in dem Meme klar erkennbar, ohne dass sie ihre Zustimmung erteilt hatten. Die Memes zeigten sie in einer peinlichen Situation, die geeignet war, ihre Privatsphäre zu verletzen, auch wenn die Bilder von einem öffentlichen Konzert stammten.

Auch in Bezug auf eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gibt es Ausnahmen, etwa für Personen der Zeitgeschichte im Kontext öffentlicher Berichterstattung. Aber die Grenzen sind eng, und eine Abwägung des Einzelfalls ist immer erforderlich.

Neben dem Recht am eigenen Bild schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG jeden Menschen davor, in einem falschen Licht dargestellt, lächerlich gemacht oder mit Aussagen in Verbindung gebracht zu werden, die er nie getätigt hat. Für Abbildungen von Einzelpersonen in Memes ist das hochrelevant, denn genau das ist oft das Prinzip: Eine echte Person wird in einen erfundenen, häufig absurden oder entwürdigenden Kontext gesetzt. Insbesondere wenn Memes sexuell konnotiert sind oder darauf abzielen, den Ruf einer Person nachhaltig zu beeinträchtigen, hört die Meinungsfreiheit von Meme-Autor:innen auf und beginnt die Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Besonders heikel wird es, wenn ein Meme einer realen Person eine Aussage in den Mund legt, die sie so nie gemacht hat. Das kommt häufiger vor, als man denkt – etwa wenn ein Screenshot so beschnitten oder kontextualisiert wird, dass ein völlig falscher Eindruck entsteht. Hier bewegt man sich schnell im Bereich der unwahren Tatsachenbehauptung, die nicht nur zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann, sondern unter Umständen auch strafrechtlich als üble Nachrede oder Verleumdung verfolgt wird.

Memes rechtssicher veröffentlichen – Geht das überhaupt?

Die schlechte Nachricht: Das klassische Meme ist mit dem deutschen Urheberrecht nur schwer vereinbar. Die Veröffentlichung von Memes geht daher meist mit einem Abmahnrisiko einher. Die gute Nachricht: Mit ein paar Grundregeln lässt sich das Risiko deutlich reduzieren.

Eigenes Bildmaterial verwenden. Die Verwendung von eigenen Bildmaterialien ist mit Abstand der sicherste Weg zu rechtssicheren Memes: Wer eigene Fotos oder selbst erstellte Grafiken als Meme-Basis nutzt, umgeht das Urheberrechtsproblem von vornherein.

Auf lizenzierte Quellen setzen. Bilder unter bestimmten Creative-Commons-Lizenzen oder aus Datenbanken wie Unsplash oder Pixabay dürfen unter definierten Bedingungen genutzt werden. Wichtig dabei ist: Die Lizenzbedingungen variieren – manche erlauben keine kommerzielle Nutzung, andere verlangen eine Namensnennung. Es ist sinnvoll, immer die konkrete Lizenz zu prüfen, bevor ein Bild verwendet wird. Sind Sie unsicher, was die Nutzungsbedingungen eines Anbieters erlauben, kann eine anwaltliche Einschätzung ebenfalls sinnvoll sein.

Die Parodie-Anforderungen ernst nehmen. Wer sich auf § 51a UrhG berufen möchte, muss mehr tun als Texte mit einem Bild zu kombinieren. Das Meme muss erkennbar verfremdet, kommentiert oder Stellung genommen und darf nicht kommerziell eingesetzt werden.

Kommerzielle Nutzung separat bewerten. Sobald mit dem Meme Geld verdient werden soll oder geworben werden soll, gelten strengere Maßstäbe. Hier ist eine anwaltliche Einschätzung im Vorfeld fast immer die günstigere Alternative zur späteren Abmahnung.

Im Zweifel: weglassen. Wenn unklar ist, ob ein Bild frei verwendbar ist, posten Sie das Meme nicht, bevor Sie sich rechtlich abgesichert haben. Kein Meme ist es wert, eine kostenpflichtige Abmahnung zu riskieren.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich Memes einfach posten oder teilen?
Sind Memes urheberrechtlich geschützt?
Wann ist die Nutzung eines Memes legal?
Darf ich Meme-Templates aus dem Internet verwenden?
Kann ich wegen eines Memes abgemahnt werden?
Was soll ich tun, wenn ich wegen eines Memes abgemahnt wurde?
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