Medienstrafrecht und Cybercrime

Wir unterstützen Sie, wenn es um Medienstrafrecht geht. Seit 2017 kooperieren wir zudem mit Rechtsanwalt Dr. Heiko Löw, der zuvor als Staatsanwalt mit dem Schwerpunkt Cybercrime tätig war. Gemeinsam bieten wir Ihnen eine Expertise, die Medienrecht, Strafrecht und Technik zusammenbringt.

Ihr Ansprechpartner

Cybercrime

Cybercrime hat viele Facetten – und es kommen immer mehr dazu. Neue Technologien, steigender Traffic und der sorglose Umgang mit Daten führen zu immer mehr Straftaten im Netz. Ein Anwalt im Bereich des Cybercrime muss die rechtlichen und technischen Entwicklungen verbinden, schnell handeln und sicher in der Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden sein.

Cybermobbing


Bei Angriffen auf Ihre Persönlichkeitsrechte helfen wir Ihnen rechtlich gegen verletzende Inhalte vorzugehen. Dafür arbeiten wir auf verschiedenen Ebenen und unterstützen bei der rechtssicheren Einleitung des strafrechtlichen Verfahrens, der Löschung der Inhalte und der zivilrechtlichen Abmahnung der Täter.

Urheber- und Markenstrafrecht

Ob illegal angebotene Lizenzschlüssel oder Verkauf nachgemachter Produkte: Sie brauchen eine Verteidigung, die sowohl die technischen Hintergründe versteht, als auch das Urheberrecht und Markenrecht kennt. Wir führen die Verteidigung, unter anderem bei Vorwürfen in Zusammenhang mit OTT-TV, IPTV und Cardsharing, beispielsweise bei Ermittlungsverfahren zum Nachteil von Sky.

Darknet

Illegale Marktplätze im Darknet wie z.B. Fraudster oder Crimenetwork wurden gebustet und Ermittlungsverfahren gegen die einzelnen Kunden eingeleitet.
Illegale Postsendungen werden beim Zoll oder in Postzentren abgefangen und Verfahren gegen die Adressaten eingeleitet. Bei diesen Verfahren führt Rechtsanwalt Dr. Löw mit seiner Erfahrung als ehemaliger Staatsanwalt Ihre Verteidigung und verhandelt mit den Ermittlungsbehörden.