Brauche ich AGB und was kostet es, sie vom Anwalt erstellen zu lassen?

Wer im Internet verkaufen will, kommt um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht herum. Es reicht aber nicht, AGB zu haben. Sie müssen auch inhaltlich korrekt sein, andernfalls drohen Abmahnungen. Sind Muster aus dem Internet verwendbar oder sollte ein Anwalt die AGB erstellen? Was Sie zu AGB wissen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags gestellt werden. Umgangssprachlich werden sie auch als das „Kleingedruckte“ bezeichnet.

Dabei ist es im Grundsatz egal, ob sich zwei Unternehmer gegenüberstehen (B2B) es um Verträge zwischen Unternehmen mit Verbrauchern (B2C) geht. Bei Verbrauchern legen die Gerichte allerdings einen strengeren Maßstab an die Wirksamkeit einzelner Klauseln an. Während im B2B-Geschäft vieles erlaubt ist, sind Verbraucher besonders geschützt.

Es kommt nicht darauf an, ob Sie die Bezeichnung „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ verwenden. Denn egal, wie Sie „das Kind nennen“ – wenn Sie vorformulierte Vertragsbedingungen stellen, nutzen Sie allgemeine Geschäftsbedingungen, selbst wenn Sie diese als „Nutzungsbedingungen“ oder „Richtlinien“ bezeichnen. Sie sollten aber eine eindeutige Bezeichnung wählen, um eine wirksame Einbeziehung der AGB zu gewährleisten.

Wie werden AGB in Verträge einbezogen?

AGB werden bereits Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender ausdrücklich auf ihre Geltung hinweist. In Onlineshops erfolgt dies in der Regel am Ende des Bestellvorgangs. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner die AGB zur Kenntnis nehmen kann.

Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Kunde die Geltung von AGB z.B. durch Anklicken eines Kontrollkästchens bestätigt. Zwar kann dies den Nachweis erleichtern, dass die Bedingungen in den Vertrag einbezogen wurden, wirkliche Vorteile bietet ein solches Kästchen aber nicht.

Formulierungshilfe

„Es gelten unsere AGB“

Erforderlich ist hier zusätzlich ein Link, unter dem sich die AGB aufrufen lassen.

Warum brauchen Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Unternehmen sind nicht verpflichtet, auf AGB zurückzugreifen. Aber sie tun es regelmäßig, weil sie hier wichtige Informationen unterbringen können. Denn es gibt zahlreiche Informationspflichten, die sie vor allem dann erfüllen müssen, wenn sie mit Verbrauchern ins Geschäft kommen wollen.

Diese Informationspflichten umfassen bei Online-Vertragsabschlüssen beispielsweise:

  • Zustandekommen des Vertrags
  • Möglichkeiten zur Korrektur der Warenauswahl
  • Speicherung des Vertragstextes
  • Zum Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprachen
  • Zahlungsbedingungen
  • Lieferbedingungen
  • Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts

Dabei müssen Sie die AGB so gestalten, dass sie zu Ihrem Geschäftsmodell passen. Ein Onlineshop für Mode benötigt andere Regelungen als einer für Elektronikartikel. Bieten Sie online Dienstleistungen an, können Sie keine AGB nutzen, die für den Versand von Waren gedacht sind.

Muster aus dem Internet

Bei Mustertexten müssen Sie genau prüfen, ob sie zu Ihrem Geschäftsmodell passen. Für einen einfachen Onlineshop kann ein Generator sicherlich ein brauchbares Ergebnis auswerfen, wenn Sie aber z.B. Sonderleistungen wie einen Garvurservice anbieten, wird es schon wieder schwierig. Erst recht ungeeignet sind AGB-Generatoren bei Dienstleistungen.

Mit AGB können Sie zudem die Beziehung zu Ihren Kunden für Sie vorteilhaft gestalten. Sie können beispielsweise (in gewissen Grenzen) die Haftung oder einen Eigentumsvorbehalt aufnehmen. Damit sichern Sie sich im Falle von Streitigkeiten zusätzlich ab.

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Welche Klauseln in AGB sind unwirksam?

Es gibt eine Vielzahl von AGB-Regelungen, die durch die Rechtsprechung für unwirksam erklärt wurden. Schon die Verwendung einer unwirksamen Klausel kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen.

Das Gesetz nennt mehrere Fälle, in denen AGB unwirksam sind. Allgemein kann man sagen, dass für den Kunden überraschende oder intransparente Regelungen nicht zulässig vereinbart werden können. Unwirksam ist eine Klausel auch, wenn sie

  • gegen gesetzliche Verbote verstößt,
  • vom Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung abweicht oder
  • wesentliche Vertragspflichten so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

Beispiele für unwirksame AGB:

  • „Lieferzeiten sind unverbindlich.“
    Der Verkäufer behält sich unzulässig vor, sich nicht an die angegebene Lieferzeit halten zu wollen.
  • „Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang.“
    Der Kunde kann hier nicht erkennen, wann ein Ausnahmefall von der Regel vorliegt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2011 – 6 W 55/11).
  • „Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel“
    Der Verkäufer behält sich hier unzulässig ein Bestimmungsrecht über die Leistung vor (BGH, Urteil vom 21.09.2005 – VIII ZR 284/04).
  • „Gerichtsstand ist Berlin“
    Eine Gerichtsstandsvereinbarung können Unternehmer nur mit Kaufleuten schließen. Gegenüber Verbrauchern ist diese Klausel unwirksam.
  • „Eine Haftung ist ausgeschlossen.“
    Eine Haftung kann der Verkäufer nicht pauschal ausschließen.
  • „Versand auf Risiko des Käufers.“
    Der Verbraucher trägt im Fernabsatz nicht das Risiko, wenn die Ware verloren geht oder beschädigt wird.
  • „Rücksendung in Originalverpackung.“
    Diese Klausel beschneidet das Widerrufsrecht des Käufers unzulässig.
  • „Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.“
    Auch bei Gebrauchtware ist der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Varianten, die Sie nicht verwenden dürfen. Dabei gilt, dass die Gerichte bei mehrdeutigen Klauseln immer die für den Verbraucher ungünstigste Auslegung heranziehen. Es reicht dann schon ein Wort und die Klausel ist unwirksam.

Darf ich AGB von Mitbewerbern kopieren?

AGB können urheberrechtlich geschützt sein. Abgesehen davon können Sie in der Regel nicht beurteilen, ob die kopierten Texte (noch) aktuell, vollständig und korrekt sind. Sie gehen also ein hohes Risiko ein, wenn Sie fremde AGB kopieren.

AGB-Generator oder Erstellung vom Anwalt?

Muster oder Generatoren können in manchen Fällen passen, sie können aber nicht garantieren, dass im Einzelfall bestehende Besonderheiten berücksichtigt werden. Die Erstellung von AGB durch einen Fachanwalt für IT-Recht gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Rechtstexte zu Ihrem Geschäft passen.

Auch die korrekte Einbindung von AGB und die Umsetzung weiterer gesetzlicher Pflichten wie z.B. Impressum, Datenschutz und Widerrufsbelehrung kann ein Generator nicht prüfen. Das geht nur über einen Anwalt.

Zudem gibt es immer wieder neue Entscheidungen der Gerichte, sodass Sie sicherstellen müssen, dass die Mustertexte auf dem aktuellen Stand sind. Lassen Sie sich AGB erstellen, sind Sie hier auf der sicheren Seite.

Was kostet eine AGB-Erstellung beim Anwalt?

Es kommt darauf an, welche Leistungen Sie anbieten. Ein einfacher Onlineshop wird durch den geringeren Aufwand auch geringere Kosten verursachen als Dienstleistungen, für die individuelle AGB geschrieben werden müssen.

Denken Sie daran, dass AGB die Grundlage für Ihr Unternehmen darstellen. Das günstigste Angebot kann sich im Nachhinein als teuer herausstellen. Qualität und Preis sollten daher stimmen.

Wir rechnen für die Erstellung von AGB nach dem Zeitaufwand ab. Ein einfacher Onlineshop wird also deutlich günstiger sein als ein neuartiges Geschäftsmodell. Wir geben Ihnen im Vorfeld immer eine Einschätzung, wie viele Stunden wir voraussichtlich benötigen. Mit dem obligatorischen Abschlussgespräch, in dem wir Ihnen die von uns erstellen Regelungen mit Ihnen durchgehen, müssen Sie aber mindestens 1.000 € veranschlagen.

Neben der Erstellung erläutern wir Ihnen, wie Sie die AGB effektiv einsetzen, welche weiteren Handlungsbedarfe wir sehen und stehen Ihnen natürlich auch für weitergehende Fragen zur Verfügung.

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