AGB erstellen
Individuelle Rechtstexte für Ihr Unternehmen zum Festpreis.
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Wer im Internet verkaufen will, kommt um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht herum. Es reicht aber nicht, AGB zu haben. Sie müssen auch inhaltlich korrekt sein, andernfalls drohen Abmahnungen. Sind Muster aus dem Internet verwendbar oder sollte ein Anwalt die AGB erstellen? Was Sie zu AGB wissen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.
Sie benötigen rechtlich geprüfte AGB? Verlassen Sie sich nicht auf kostenlose Muster oder Halbwissen aus dem Internet. Individuelle AGB erhalten Sie ab 750 € zzgl. MwSt. Für Onlinemarktplätze wie eBay oder Amazon bereits ab 250 € zzgl. MwSt. – ohne Vertragsbindung und selbstverständlich mit anwaltlicher Haftung.
Onlineshops brauchen Allgemeine Geschäftsbedingungen. AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten sollen. Sie unterliegen einer strengen Inhaltskontrolle. Dies soll eine unangemessene Benachteiligung verhindern. Unwirksame Klauseln sind wettbewerbswidrig und können von Mitbewerbern abgemahnt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags gestellt werden. Dies ist sowohl möglich, wenn sich zwei Unternehmer gegenüberstehen (B2B), als auch bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C). Bei Verbrauchern legen die Gerichte allerdings einen strengeren Maßstab an die Wirksamkeit einzelner Klauseln an. Während im B2B-Geschäft vieles erlaubt ist, sind Verbraucher besonders geschützt.
Es kommt nicht darauf an, ob Sie die Bezeichnung „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ verwenden. Denn egal, wie Sie „das Kind nennen“ – wenn Sie vorformulierte Vertragsbedingungen stellen, nutzen Sie allgemeine Geschäftsbedingungen, selbst wenn Sie diese als „Nutzungsbedingungen“ oder „Richtlinien“ bezeichnen. Sie sollten aber eine eindeutige Bezeichnung wählen, um eine wirksame Einbeziehung der AGB zu gewährleisten.
AGB werden bereits Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender ausdrücklich auf ihre Geltung hinweist. In Onlineshops erfolgt dies in der Regel am Ende des Bestellvorgangs. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner die AGB zur Kenntnis nehmen kann.
Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Kunde die Geltung von AGB z.B. durch Anklicken eines Kontrollkästchens bestätigt. Zwar kann dies den Nachweis erleichtern, dass die Bedingungen in den Vertrag einbezogen wurden, wirkliche Vorteile bietet ein solches Kästchen aber nicht.
Eine mögliche Formulierung für den Hinweis auf AGB könnte bei einem Onlineshop lauten: „Es gelten unsere AGB“. Erforderlich ist hier zusätzlich ein Link, unter dem sich die AGB aufrufen lassen.
Unternehmer sind nicht verpflichtet, auf AGB zurückzugreifen. Aber sie tun es regelmäßig, weil sie hier wichtige Informationen unterbringen können. Denn es gibt zahlreiche Informationspflichten, die Onlinehändler erfüllen müssen, wenn sie mit Verbrauchern ins Geschäft kommen wollen.
Diese Informationspflichten umfassen beispielsweise:
Dabei müssen Sie die AGB so gestalten, dass sie zu Ihrem Geschäftsmodell passen. Ein Onlineshop für Kinderspielzeug benötigt andere Regelungen als ein Onlineshop für Mode oder Elektronikartikel. Bieten Sie online Dienstleistungen an, können Sie keine AGB nutzen, die für den Versand von Waren gedacht sind.
Mit AGB können Sie zudem die Beziehung zu Ihren Kunden für Sie vorteilhaft gestalten. Sie können beispielsweise (in gewissen Grenzen) die Haftung oder einen Eigentumsvorbehalt aufnehmen. Damit sichern Sie sich im Falle von Streitigkeiten zusätzlich ab.
Es gibt eine Vielzahl von AGB-Regelungen, die durch die Rechtsprechung für unwirksam erklärt wurden. Schon die Verwendung einer unwirksamen Klausel kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen.
Das Gesetz nennt mehrere Fälle, in denen AGB unwirksam sind. Allgemein kann man sagen, dass für den Kunden überraschende oder intransparente Regelungen nicht zulässig vereinbart werden können. Unwirksam ist eine Klausel auch, wenn sie
Beispiele für unwirksame AGB:
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Varianten, die Sie nicht verwenden dürfen. Dabei gilt, dass die Gerichte bei mehrdeutigen Klauseln immer die für den Verbraucher ungünstigste Auslegung heranziehen. Es reicht dann schon ein Wort und die Klausel ist unwirksam.