Wer ist die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?
Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Berlin. Geschäftsführer und unterzeichnender Rechtsanwalt ist Daniel Sebastian. Die Kanzlei ist auf die Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche im Musikbereich spezialisiert und tritt hier für die B1 Recordings GmbH auf, die sich als Inhaberin der exklusiven Rechte an der betroffenen Tonaufnahme beruft.
Eine Abmahnung von IPPC Law ist ernst zu nehmen. Sie sollten aber nicht überstürzt handeln. Nehmen Sie keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf, sondern lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht beraten.
„Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie diese durch uns prüfen. Wir haben Erfahrung im Urheberrecht und wissen, worauf es ankommt.“
Was wird in der Abmahnung vorgeworfen?
Der Vorwurf lautet auf „unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung einer Tonaufnahme und einer Videoaufnahme über einen gewerblich genutzten Social-Media-Account“. Konkret geht es in dem uns vorliegenden Fall um die Tonaufnahme „Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro“ in Verbindung mit dem sogenannten „Raccoon Meme Video“, das über einen gewerblichen Instagram-Account öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Rechtlich stützt sich die Kanzlei auf die Verletzung von Rechten an der Tonaufnahme und verwandten Schutzrechten (genannt werden u. a. §§ 85, 94, 95, 19a UrhG).
Zentrales Argument: Die in sozialen Netzwerken angebotenen Musikbibliotheken deckten nur die private, nicht aber die gewerbliche Nutzung ab. Darauf weisen die Nutzungsbedingungen der Plattformen ausdrücklich hin. Genau dieser Punkt ist vielen Account-Inhabern nicht bewusst.
Welche Forderungen werden gestellt?
Die Abmahnung bündelt mehrere Ansprüche, die in einem beigefügten Vergleichsvorschlag zusammengeführt werden:
- Unterlassung. Sie sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die Höhe der Vertragsstrafe wird im vorformulierten Muster „nach billigem Ermessen“ der Gläubigerin bestimmt und ist im Streitfall gerichtlich überprüfbar.
- Schadensersatz. Dieser wird nach der Lizenzanalogie berechnet. In der uns vorliegenden Abmahnung wird für die Tonaufnahme eine Spanne zwischen 2.000 und 10.000 Euro genannt und der Schadensersatz in der Gesamtschau auf 10.000 Euro festgesetzt – unter Verweis auf Nutzungsdauer und Chartplatzierung.
- Aufwendungsersatz / Anwaltskosten. Die Anwaltskosten werden aus einem Gegenstandswert von 50.000 Euro mit rund 2.607,53 Euro beziffert, hinzu kommt eine Ermittlungskostenpauschale von 272,51 Euro.
Der beigefügte Vergleich fasst alle Forderungen zu einer Summe von 12.880,04 Euro zusammen.
In dem vorliegenden Fall wurden gestaffelte Fristen gesetzt. Für Unterlassungserklärung und Auskunft ein früheres Datum, für die Zahlung ein späteres. Für den Fall des Verstreichens wird auf mögliche gerichtliche Schritte bis hin zur einstweiligen Verfügung und Klage verwiesen. Solche kurzen Fristen erzeugen Druck – lassen Sie sich davon nicht zu unüberlegten Schritten drängen.
Häufige Fehler, die Betroffene machen
Aus der Praxis kennen wir einige Fehler, die Betroffene teuer zu stehen kommen können:
- Die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Die Abmahnung selbst weist darauf hin, dass Sie das beigefügte Formular nicht benutzen müssen. Die vorformulierte Fassung ist im Interesse der Gegenseite gestaltet; eine unveränderte Unterschrift kann Sie über Jahrzehnte binden und bei jedem künftigen Verstoß eine Vertragsstrafe auslösen.
- Den Gesamtbetrag vorschnell zahlen. Höhe von Schadensersatz und Kosten sind im Einzelfall häufig diskutabel. Eine vorschnelle Zahlung kann Wirkung entfalten, die sich später nicht mehr korrigieren lässt.
- Die Abmahnung ignorieren. Reagieren Sie nicht, drohen einstweilige Verfügung, Klage und erheblich höhere Kosten.
- Auf eigene Faust mit der Gegenseite verhandeln. Ungeschickte Formulierungen oder unbedachte Auskünfte – etwa zu Nutzungsdauer und erzielten Umsätzen, nach denen die Abmahnung ausdrücklich fragt – können Ihre Position verschlechtern.
Ihre Handlungsmöglichkeiten
In vielen Fällen ist eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung der sinnvollere Weg. Sie räumt die Wiederholungsgefahr aus, ohne dass Sie mehr zusagen, als rechtlich geboten ist. Die Abmahnung selbst stellt klar, dass eine abweichend abgegebene Erklärung zulässig ist, sofern sie ausreichend strafbewehrt bleibt.
Parallel lässt sich prüfen, ob die geltend gemachten Zahlungsforderungen der Höhe nach berechtigt sind und ob Spielraum für eine Reduzierung besteht. Auch die grundlegenden Fragen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, ob die Aktivlegitimation der Gläubigerin lückenlos dargelegt ist und ob der angesetzte Gegenstandswert angemessen ist, gehören auf den Prüfstand.
Ob und in welcher Form reagiert werden sollte, hängt immer von den konkreten Umständen Ihres Falls ab. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.
Warum anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
Das Urheberrecht ist komplex, und die B1 Recordings Abmahnung über IPPC Law enthält Punkte, die für Laien schwer einzuordnen sind – von der Vertragsstrafenregelung über die Lizenzanalogie bis zur beigefügten Vergleichsvereinbarung und der Vollmacht. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht befasse ich mich schwerpunktmäßig mit solchen Konstellationen. Da mir eine Daniel Sebastian Abmahnung dieser Art im Original vorliegt, kenne ich Aufbau und Argumentation genau.
Ich prüfe Ihre Abmahnung, bewerte die geltend gemachten Ansprüche, formuliere bei Bedarf eine modifizierte Unterlassungserklärung und übernehme die Kommunikation mit der Gegenseite – mit dem Ziel, eine für Sie möglichst gute und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen. Gerade weil die gesetzten Fristen kurz sind, ist zeitnahes Handeln ratsam.
Sie haben eine Abmahnung von IPPC Law erhalten?
Nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf. In einer kostenlosen Ersteinschätzung bespreche ich mit Ihnen Ihre Situation und die nächsten Schritte. Senden Sie mir dazu einfach die Abmahnung zu – je früher, desto besser.




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