Reichelt-Unternehmen darf trans Frau nicht als „Mann“ bezeichnen

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  • Landgericht Frankfurt am Main erlässt einstweilige Verfügung

Mit Beschluss vom 17.03.2023 hat die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main der Rome Medien GmbH und ihrer Autorin Judith Sevinç Basad untersagt, die Journalistin Janka Kluge in einem veröffentlichten Beitrag als „Mann“ zu bezeichnen. Erstmalig verbietet damit ein Landgericht im Wege einer einstweiligen Verfügung das Misgendern einer trans Frau.

Das von Ex-BILD-Chefredakteur Julian Reichelt geleitete Verlagsunternehmen hatte auf dem von ihr verantworteten Blog „Pleiteticker.de“ einen Beitrag veröffentlicht, in dem unsere Mandantin kritisiert wurde. In dem Beitrag wurde unsere Mandantin zunächst als „Transfrau“, im weiteren Verlauf „biologischer Mann“ und zum Ende hin nur noch als „Mann“ bezeichnet.

„Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge. „Das Landgericht hat hier im Einzelfall entschieden, dennoch hat die Entscheidung eine Signalwirkung. Verschiedene Studien belegen die negativen Auswirkungen von Misgendern auf Betroffene. Hierauf haben wir im Verfahren hingewiesen. Misgendern ist ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und kann rechtliche Konsequenzen haben.“

Im Falle von Frau Kluge hatte das Gericht nach Anhörung der Gegenseite entschieden. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig und die Antragsgegnerinnen können Widerspruch einlegen.

Pressekontakt

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge