- Paderborner Verkehrsverein mahnt Die PARTEI Paderborn wegen angeblicher Markenverletzung ab.
- Forderung: Die PARTEI soll Verwendung von Wahlplakaten mit dem „Drei-Hasen“-Motiv einstellen und über 2.000 € an Anwaltskosten zahlen.
- Die PARTEI Paderborn weist dies zurück und kritisiert das Vorgehen als Einmischung in den Wahlkampf.
Im Rahmen des Kommunalwahlkampfs 2025 wurde der Paderborner Kreisverband von Die PARTEI vom Paderborner Verkehrsverein e.V. wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung abgemahnt. Anlass ist das sog. „Drei-Hasen-Bild“ – ein seit Jahrhunderten im Kreuzgang des Paderborner Doms dargestelltes Symbol, das fest zum kulturellen Erbe der Stadt Paderborn gehört.
Der Verkehrsverein Paderborn e.V. hat sich dieses historische Motiv in der Vergangenheit markenrechtlich schützen lassen. Nun bediente er sich des Markenrechts im Versuch, die Verwendung des Symbols auf Plakaten des Kreisverbandes der Partei Die PARTEI im Wahlkampf untersagen zu lassen.
Rechtlich ist das fragwürdig. Denn das Markenrecht schützt ausschließlich wirtschaftliche Interessen. Um eine Markenrechtsverletzung geltend machen zu können, ist daher eine Handlung „im geschäftlichen Verkehr“ erforderlich. Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden: Politische Handlungen sind keine Handlungen im geschäftlichen Verkehr. Sie dienen der demokratischen Meinungsbildung und verfolgen gerade keine kommerziellen Absichten. Das Markenrecht soll also den Wettbewerb zwischen Unternehmen schützen – nicht aber politische Mitbewerber vor demokratischem Wettbewerb.
Besonders pikant: Der Vorsitzende des Paderborner Verkehrsvereins ist stellvertretender Bürgermeister der Stadt Paderborn und sitzt derzeit noch für die CDU im Paderborner Stadtrat.
Der Vorsitzende der PARTEI Paderborn, Peter Salmen, zu der Abmahnung: „In Berlin waren es Maskendeals, in Paderborn sind es Hasen – die CDU scheint bei der Vermischung politischer und wirtschaftlicher Interessen erstaunlich traditionsbewusst.“
Rechtsanwältin Sophie Hartmann von der Kanzlei PRIGGE Recht in Düsseldorf erklärt: „Das Markenrecht ist kein Wahlkampfwerkzeug. Das als Marke angemeldete Motiv wurde bereits im 16. Jahrhundert am Paderborner Dom angebracht. Es steht als Kulturgut allen zu, sodass es im politischen Kontext und auch zur Wahlwerbung verwendet werden darf. Dem Verkehrsverein ist es natürlich unbenommen, die Verwendung öffentlich zu kritisieren. Ein Anspruch auf Unterlassung besteht aber nicht.“