Sparkasse muss „Rote Hilfe“-Konto fortführen

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Das Landgericht Göttingen hat mit Urteil vom 16.01.2026 entschieden, dass die Sparkasse Göttingen das Konto der Rechtshilfeorganisation „Rote Hilfe e.V.“ vorerst fortführen muss. Damit war ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Kontenkündigung erfolgreich.

Die Sparkasse hatte eine Kündigung des Kontos mit Wirkung zum 09.02.2026 ausgesprochen. Als Begründung führte sie unter anderem an, dass die nach dem Geldwäschegedetz notwendige Prüfung von Buchungen einen erhöhten Aufwand darstelle. Zudem seien Reputationsschäden zu befürchten. Dies stelle einen sachlichen Grund dar, der die Bank zur Kündigung des Kontos berechtige. In diesem Zusammenhang spielte auch die Einstufung der sog. „Antifa Ost“ als „ausländische Terrororganisation“ durch die US-Behörden unter Donald Trump eine Rolle.

Das Landgericht stellte fest, dass die Sparkasse einen sachlichen Grund nicht glaubhaft gemacht habe. Die Einschätzung eines Drittstaates könne für die Beurteilung der Rechtslage in Deutschland nicht relevant sein, auch wenn dieser wie die USA eine große Marktmacht habe. Einen erhöhten Aufwand müsse die Sparkasse nach den im einstweiligen Verfügungsverfahren geltenden Maßstäben hinnehmen.

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der das Verfahren für die „Rote Hilfe“ geführt hat, sieht eine große Bedeutung der Entscheidung für die Zivilgesellschaft: „Der Zugang zu einem Konto ist für Vereine existenziell. Willkürliche Entscheidungen der Trump-Regierung dürfen in Deutschland grundrechtlich geschütztes Verhalten nicht faktisch unterbinden. Das ist durch die Entscheidung des Landgerichts nun klargestellt.“

Pressemitteilung aufgegriffen:

NDR: Konto der Roten Hilfe gekündigt: Sparkasse scheitert vor Gericht

Tagesschau: Konto der Roten Hilfe gekündigt: Sparkasse scheitert vor Gericht

Süddeutsche: Erfolg für linken Verein: Sparkasse muss Girokonto fortführen

Taz: Sparkasse muss voerst Konten der Roten Hilfe weiterführen

Hannoversche Allgemeine: Sparkasse Göttingen kündigt „Rote Hilfe“ das Konto – doch Unterstützerverein für Linksextreme siegt vor Gericht

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Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge