Das Landgericht Hamburg hat eine Klage von Till Lindemann gegen die Irin Shelby Lynn mit Urteil vom 24.10.2025 in für sie zentralen Punkten abgewiesen. Der Sänger wendete sich gegen Äußerungen im Zusammenhang mit dem Konzert der Band „Rammstein“ in Vilnius 2023. Lynn hatte öffentlich unter anderem auf ihrem Instagram-Account mitgeteilt, dass sie auf dem Konzert „gespiked“ worden sei und über Gedächtnislücken geklagt. Dies ist ihr nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg weiterhin erlaubt, auch in Form mehrerer Postings in sozialen Netzwerken.
Lindemann verlangte die Unterlassung von Behauptungen, ihr seien anlässlich des Rammstein-Konzerts in Vilnius am 22.05.2023 bei einer von der Band organisierten Party Drogen in den Drink gemischt worden. In der mündlichen Verhandlung hatte die für den Fall zuständige Pressekammer bereits anklingen lassen, dass es Lynn gestattet sein müsse, über eigene Wahrnehmungen wie die von ihr geschilderten Gedächtnisprobleme zu sprechen. Der geäußerte Verdacht, dass sie „gespiked“ wurde, stelle eine wertende Schlussfolgerung dar.
Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der Shelby Lynn im Verfahren vertreten hat, erläutert: „Die besondere Bedeutung des Verfahrens liegt darin, dass Shelby Lynn im Kern weiter darüber sprechen darf, dass sie bei dem Konzert ‚gespiked‘ wurde. Mehrere Beiträge in sozialen Netzwerken, in denen sie dies tat, wurden von Lindemann erfolglos gerichtlich angegriffen.“
Die Vorgänge auf dem Rammstein-Konzert in Vilnius lösten eine intensive Debatte in deutschen und internationalen Medien aus. Das Gerichtsverfahren in Hamburg betrifft nur einen kleinen Teilaspekt. Die von Shelby Lynn kritisierte „Row Zero“ und das Zuführen junger Frauen sind im Kern nach wie vor unbestritten. Nach Auffassung des Landgerichts muss Lynn lediglich einzelne Formulierungen unterlassen, die nahelegten, dass beispielsweise Lindemann oder die Band „Rammstein“ für den Vorgang auf dem Konzert verantwortlich gewesen sein könnten. Diese Formulierungen hatte Lynn lediglich kurz nach dem Konzert und unter dem frischen Eindruck der Erlebnisse in Vilnius veröffentlicht, sie waren aber nur kurze Zeit online.
Shelby Lynn zeigt sich erleichtert über den Ausgang des Verfahrens: „Die Gedächtnislücken während des Konzerts sind für mich nicht anders zu erklären, als dadurch, dass mir etwas in das Getränk gemischt wurde. Wie das geschehen ist, weiß ich nicht. Ich weiß aber, was ich erlebt habe. Dass ich darüber weiter sprechen darf, ist für mich sehr wichtig.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Pressemitteilung aufgegriffen:
Frankfurter Allgemeine Zeitung: Landgericht Hamburg untersagt Shelby Lynn mehrere Aussagen

