Die Jugendstadträtin des Bezirksamts Neukölln, Sarah Nagel, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter Leitung von Senatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) mit Schreiben vom 12.04.2026 zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Gegenstand ist eine Falschbehauptung von Senatorin Günther-Wünsch im Rahmen einer Sitzung des Abgeordnetenhauses. Günther-Wünsch hatte im Kontext einer mutmaßlichen Vergewaltigung, die sich in einer Neuköllner Jugendeinrichtung ereignet haben soll, behauptet, es gebe „ein Verfahren gegen die Jugendstadträtin des Bezirksamts Neukölln wegen Strafvereitelung im Amt.“
„Die Behauptung von Frau Günther-Wünsch ist nachweislich unzutreffend. Es liegt ein Schreiben der Leitenden Oberstaatsanwältin in Berlin vor, das bestätigt, dass kein Verfahren geführt wird“, so Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der Sarah Nagel vertritt. „Als Amtsträgerin ist die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie dazu verpflichtet, das Sachlichkeitsgebot zu wahren. Dazu gehört, keine falschen Tatsachenbehauptungen in die Welt zu setzen, vor allem wenn diese geeignet sind, das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen erheblich zu beeinträchtigen.“
Der Senatsverwaltung wurde eine Frist bis zum 14.04.2026 gesetzt. Sollte sie der Aufforderung nicht nachkommen, wird ein gerichtliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin geprüft.

