In nicht weniger als fünf Artikeln in drei Tagen berichtet die „BILD“ rechtswidrig über unseren Mandanten, einen achtfachen Familienvater aus Bosnien-Herzegowina. Der bloße Umstand, dass unser Mandant rechtmäßig Sozialleistungen für sich und seine Familie erhält, wird zum Anlass genommen, ihn als Beispiel für eine angeblich verfehlte Migrationspolitik an den Pranger zu stellen. Unser Mandant ist wegen der Nennung seines abgekürzten Vornamens, seiner familiären Verhältnisse, seines Wohnorts und unzureichend anonymisierter Fotos identifizierbar. Zudem wurde ein Leistungsbescheid der Familie veröffentlicht, wobei die Vornamen der weiteren Familienmitglieder nicht anonymisiert waren.
Diese Berichterstattung hält presserechtliche Vorgaben in mehrfacher Hinsicht nicht ein. Schon das Herausgreifen unseres Mandanten als Einzelbeispiel stellt wegen der damit verbundenen Prangerwirkung eine schwerwiegende Verletzung von Persönlichkeitsrechten unseres Mandanten dar. In der Berichterstattung bleibt zudem unerwähnt, dass vier der Kinder unseres Mandanten einen Chancenaufenthalt haben und in Ausbildungsverhältnissen sind. Zudem bezieht sich die BILD auf einen mehrere Jahre alten Bescheid des Sozialamts der Stadt Köln, macht aber nicht deutlich, dass der aktuelle Bescheid einen deutlich geringeren Betrag ausweist. Die Summe der aktuell gezahlten Sozialleistungen wird dadurch überhöht und somit falsch dargestellt. Diese und weitere Falschbehauptungen sind rechtswidrig.
Wegen der eklatanten Verstöße gegen geltendes Recht gehen wir für unseren Mandanten nun vor und haben der Axel Springer Deutschland GmbH eine Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gesetzt. Weil der Leistungsbescheid vermutlich aus dem Sozialamt der Stadt Köln an Journalisten durchgestochen wurde, werden wir Strafanzeige wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses bei der Staatsanwaltschaft Köln erstatten.
Besonders schwerwiegend ist, dass sich neben anderen CDU-Politikern auch der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, an der Medienkampagne gegen unseren Mandanten beteiligt hat. Er stellt den Sozialstaat infrage, obwohl auch ihm bekannt sein dürfte, dass das Bundesverfassungsgericht das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum im Rahmen des AsylbLG in der Vergangenheit angemahnt hat. Als Amtsträger ist der Ministerpräsident zudem dazu verpflichtet, die Grundrechte zu achten, wozu auch das Persönlichkeitsrecht und der Schutz der Familie gehören. Dass Herr Wüst sich in dieser Form an der Debatte beteiligt, offensichtlich ohne sich zuvor über die Hintergründe zu informieren, ist inakzeptabel. Der rechtmäßige Bezug von Sozialleistungen rechtfertigt es nicht, eine Familie mit minderjährigen und teilweise behinderten Kindern an den Pranger zu stellen.
Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge erklärt hierzu: „Von der Berichterstattung geht eindeutig eine rechtswidrige Prangerwirkung aus. Die Familie unseres Mandanten erhält rechtmäßig Leistungen und sieht sich nun einer beispiellosen Medienkampagne unter Veröffentlichung von Details aus ihrem Privatleben ausgesetzt. Wir werden gegen Rechtsverletzungen konsequent vorgehen. Das gilt auch für die zahlreichen Beiträge in sozialen Netzwerken, in denen Straftaten wie Bedrohungen zum Nachteil der Familie begangen werden.“

