Erneute Schlappe für Julian Reichelt: OLG Frankfurt a.M. untersagt Falschbehauptung über Berliner Queerbeauftragten

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  • Untersagung der Behauptung, der Berliner Queerbeauftragte habe wegen Kinderpornografie verurteilten Mann finanziert
  • Äußerung stellt eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, jedenfalls ist sie nicht nachweislich wahr
  • OLG Frankfurt am Main: Besondere Gefährdung der Integrität eines staatlichen Amtes wegen sensiblen Themenbereichs Kinderschutz

Der Chefredakteur des rechten Nachrichtenportals „NiUS“, Julian Reichelt, darf eine Falschbehauptung über den Queerbeauftragten des Landes Berlin, Alfonso Pantisano, unter Androhung von Ordnungsmitteln nicht wiederholen. In einem Post auf der Plattform X hatte Reichelt behauptet, ein wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilter Mann, der öffentlich als Drag-Künstlerin in Erscheinung getreten war, sei „u.a. vom Queer-Beauftragten Alfonso Pantisano“ finanziert worden. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30.12.2025 ist ihm dies nun untersagt. Pantisano habe glaubhaft gemacht, dass die Behauptung unwahr ist, sie sei jedenfalls nicht erweislich wahr.

Hintergrund des Verfahrens

Hintergrund der Behauptung waren sogenannte „Kieztouren“ durch den Berliner Regenbogenkiez, bei denen unter anderem der vorbestrafte Mario O. unter einem Künstlernamen als Dragqueen auftrat. Diese Touren wurden zeitlich im Umfeld des staatlich geförderten Magnus-Hirschfeld-Gedenktages angeboten. Es handelte sich jedoch nicht um offizielle Veranstaltungen des Gedenktages, vielmehr wurden sie privat organisiert und von den Teilnehmenden selbst bezahlt.

Das Landgericht Frankfurt hatte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zunächst abgelehnt. Auf die sofortige Beschwerde hin erließ das Oberlandesgericht Frankfurt dem Antragsteller jedoch Recht. Das Gericht stellte fest, dass die beanstandete Aussage als Tatsachenbehauptung zu verstehen sei und Reichelt eine staatliche Finanzierung von Mario O. nicht glaubhaft gemacht habe. Die Äußerung sei daher unwahr und geeignet, das Vertrauen in die Integrität des Amtes des Berliner Queerbeauftragten zu beeinträchtigen.

Landgericht Frankfurt beschließt Ordnungsgeld

Bereits im November 2025 hatte Pantisano vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung wegen eines weiteren Beitrags bei X gegen Reichelt erwirkt (siehe Pressemitteilung vom 04.11.2025), welche dieser zwischenzeitlich als endgültige Regelung in der Hauptsache anerkannte. Da er den Beitrag allerdings trotz Zustellung der einstweiligen Verfügung zunächst nicht löschte, verhängte das Landgericht mit Beschluss vom 09.12.2025 ein Ordnungsgeld von 2.500,00 € gegen den NiUS-Chefredakteur. Über eine dagegen erhobene sofortige Beschwerde wird nun ebenfalls das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu entscheiden haben.

Pantisano spricht von „Fake-News-System“

„Diese Entscheidung des Gerichts ist ein weiterer Sieg des Rechtsstaates über das Fake-News-System von Julian Reichelt“, kommentiert Alfonso Pantisano. „Die Justiz hat klargemacht: Wer mit erfundenen Geschichten arbeitet, zerstört sowohl Vertrauen in Institutionen als auch die Reputation von Einzelpersonen – und das ist das Gegenteil von Journalismus. Ich habe wieder ein Verfahren gegen Reichelt geführt, weil ich fest daran glaube, dass Wahrheit kein Meinungskampf ist, sondern die Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft.“

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der Pantisano in allen genannten Verfahren vertreten hat, erläutert: „Falschbehauptungen müssen auch Amtsträger nicht hinnehmen. Eine Kritik an staatlichem Handeln ist zu Recht in weitem Umfang erlaubt. Die Meinungsfreiheit schützt aber keine Unwahrheiten.“


Entscheidung im Volltext

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.12.2025 – 16 W 62/25

Pressekontakt

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge