BILD muss Falschberichterstattung über Shelby Lynn korrigieren

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In einer Richtigstellung teilt das Medium nun mit, dass sich das Ermittlungsverfahren nicht gegen Shelby Lynn richtet. Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge erklärt hierzu:

„Die BILD hat grundlegende journalistische Standards nicht eingehalten. Wir haben die Axel Springer SE aufgefordert, die Verdachtsberichterstattung über unsere Mandantin zu unterlassen. Mit der Richtigstellung kommt das Unternehmen der Forderung nach. Das ist auch gut so, denn andernfalls hätten wir bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Wir werden nun Medien anschreiben, die den falschen BILD-Bericht ohne eigene Prüfung übernommen haben und ebenfalls zur Korrektur auffordern.“

Pressekontakt

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge