- Bundesverfassungsgericht verpflichtet Ministerin Reiche, ein Video gegen Die Linke vom Instagram-Kanal des Ministeriums zu entfernen
- Der Senat hält es für fraglich, ob die Vorwürfe dem Sachlichkeitsgebot genügen
- Das Video bleibt bis zur Entscheidung in der Hauptsache offline
Das Bundesverfassungsgericht hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche per einstweiliger Anordnung verpflichtet, ein Video vom offiziellen Instagram-Profil ihres Ministeriums zu entfernen. Der Zweite Senat gab mit Beschluss vom 14. Oktober 2026 einem Eilantrag der Partei Die Linke statt.
In dem Video hatte die Ministerin dem Berliner Landesverband der Linken unter anderem vorgeworfen, sie lebe „Antisemitismus offen“ und begrüße die organisierte Kriminalität auf Wahlpartys. Nach Auffassung des Gerichts erfolgte die Veröffentlichung unter Einsatz von Amtsautorität und staatlichen Ressourcen. Es sei fraglich, ob die Vorwürfe dem Sachlichkeitsgebot genügen. Besonderes Gewicht legte der Senat auf die hohe Reichweite und dauerhafte Abrufbarkeit von Beiträgen auf staatlichen Social-Media-Kanälen. Die weitere Verbreitung des Videos drohe Die Linke gerade während der Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin schwer und irreparabel zu schädigen. Das Video muss bis zur Entscheidung in der Hauptsache offline bleiben, längstens für sechs Monate.
„Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundeswirtschaftsministerin in die Schranken gewiesen. Schwerwiegende Vorwürfe gegen eine demokratische Partei haben auf dem Kanal eines Bundesministeriums vorerst nichts zu suchen. Wer Amtsautorität und staatliche Reichweite nutzt, muss sich an Neutralität und Sachlichkeit messen lassen, auch auf Instagram“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der Die Linke im Verfahren vertreten hat.
„Staatliche Öffentlichkeitsarbeit muss aus gutem Grund sachlich bleiben. Der Schutz der politischen Minderheit vor der politischen Mehrheit gehört zu den Grundlagen unserer Demokratie“, ergänzt Rechtsanwalt Dr. Sascha Wolf, der das Verfahren ebenfalls für Die Linke geführt hat.

